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juristische Bezeichnung Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Weidefrevel ist die juristische Bezeichnung des unbefugten Weidens von Vieh oder Geflügel auf fremden Grundstücken, die dadurch Schaden am Bewuchs dieses Geländes bezw. Flur- oder Ernteschäden verursachen. Der Begriff findet sich schon in den Gesetztafeln des Hammurabi.[1]
Der Tierhalter kann unter landesrechtlichen Bestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland strafrechtlich belangt[2][3] werden und ist zum Schadensersatz verpflichtet.
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