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Mitglied eines Wahlvorstands in Deutschland Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wahlhelfer sind Mitglieder der Wahlvorstände in deutschen Wahllokalen.
Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit des Wahlvorstandes und anderer Wahlorgane finden sich in den Wahlgesetzen und Wahlordnungen. Auf Bundesebene sind dies das Bundeswahlgesetz (BWahlG) und die Bundeswahlordnung (BWO).
Die Wahlvorstände bestehen in jedem Wahllokal aus:[1]
Je nach Wahl werden ein Schriftführer und ein stellvertretender Schriftführer entweder im Vorfeld von der Gemeinde bestellt oder vom Wahlvorsteher aus den Beisitzern ausgewählt. Die Schriftführer sind u. a. für die ordnungsgemäße Erstellung der Wahlniederschrift verantwortlich.[2]
Die Wahlhelfer werden vor jeder Wahl von den Gemeindebehörden berufen. Sie sollen möglichst aus den Wahlberechtigten der Gemeinde, nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des Wahlbezirks berufen werden (§ 6 BWO).
Bevorzugt werden in Wahlvorstände berufen:
Die Übernahme des Wahlehrenamts können gem. § 9 BWO ablehnen
Wenn ein Wahlberechtigter das Ehrenamt ohne zulässigen Ablehnungsgrund ablehnt oder unentschuldigt fehlt, kann die zuständige Behörde eine Geldbuße verhängen. Diese ist je nach Bundesland unterschiedlich, in Berlin kann sie bis zu 1000 Euro betragen.[3]
Ein Wahlvorstand hat unter anderem folgende Aufgaben:[1]
Die Wahlhelfer sind zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Der Wahlvorsteher ist befugt, Personen, die die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu verweisen (§ 10 Abs. 2 Satz 1 BWahlG, § 5 Abs. 5, 6 BWO).
Wahlhelfer erhalten gem. § 10 BWO einen Auslagenersatz (notwendige Fahrkosten, Tage- und Übernachtungsgeld sowie Erfrischungsgeld für den Wahltag). Werden Angehörige des öffentlichen Dienstes berufen, wird je nach Dienststelle und bekleidetem Amt die Tätigkeit als Wahlhelfer teilweise als Arbeitszeit gut geschrieben und ein Freizeitausgleich gewährt.
Seit der Bundestagswahl 2017 erhalten die Wahlhelfer bei bundesweiten Wahlen eine Urkunde für Wahlhelfer; wer regelmäßig bei bundesweiten Wahlen mithilft, erhält außerdem eine Ehrennadel für Wahlhelfer.[4] Wegen des Datenschutzes darf etwa das städtische Wahlamt in Frankfurt keine Informationen über die Wahlhelfer erfassen. Daher nominierten die für die Einteilung der Wahlhelfer jeweils zuständigen, ebenfalls ehrenamtlichen Stadtbezirksvorsteher die Kandidaten.[5]
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