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Schweizer Politikerin Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Verena Spoerry-Toneatti (* 8. März 1938 in Zürich; heimatberechtigt in Fischenthal) ist eine Schweizer Politikerin. Sie gehört der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP) an.
Spoerry ist in Rapperswil SG aufgewachsen. Nach der Handelsmatura studierte sie Rechtswissenschaft und schloss mit dem Lizenziat ab. Sie ist verheiratet, hat drei Kinder und lebt in Horgen.
Spoerry ist Präsidentin des Stiftungsrats von «Esprix» (einer Stiftung, die unternehmerische Leistungen auszeichnet) sowie Präsidentin des Stiftungsrats der Kaspar Spoerry-Stiftung (einer Stiftung zur Förderung der sportlichen Betätigung von Behinderten). Ausserdem war sie 1992 bis 2004 Präsidentin des Energieforums Schweiz.
Ab 1986 war Spoerry langjährige Verwaltungsrätin bei der Schweizerischen Kreditanstalt (SKA) bzw. der Credit Suisse (CS), von 1992 bis 2004 bei der Nestlé und von 1998 bis 2001 Verwaltungsrätin bei der Swissair. Von 1999 bis 2010 war sie Vizepräsidentin des Verwaltungsrats der SV Group. Zudem war sie 1985 bis 2004 Mitglied und Vizepräsidentin der Zürcher Handelskammer.
Vor ihrer politischen Laufbahn auf nationaler Ebene war Spoerry Gemeinderätin (1978–1986) von Horgen und Kantonsrätin (1979–1983). Von 1983 bis 1996 gehörte sie dem Nationalrat und von 1996 bis 2003 dem Ständerat an.
Im Nationalrat hatte sie Einsitz in der Kommission für Rechtsfragen (1995/96), im Ständerat in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (1997–2003), in der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (1996–2003), in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (1996–2003) und in der Staatspolitischen Kommission (1996–1999, Präsidentin 1997–1999).
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich erhob im März 2006 im Zusammenhang mit dem Swissair-Konkurs Anklage gegen Spoerry und weitere 18 Personen. Sie war Verwaltungsrätin der Fluggesellschaft. Ihr wurde Gläubigerschädigung und mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung vorgeworfen. Sie wurde, wie alle andere 18 angeklagten Personen, freigesprochen. Sie erhielt eine Prozessentschädigung in der Höhe von 187'829 Franken.[1][2][3] Die Staatsanwaltschaft zog das Urteil nicht weiter; damit ist der Freispruch rechtskräftig.[4]
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