Verwaltungsrat des Bayerischen Rundfunks
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Der Verwaltungsrat ist das zentrale Entscheidungs- und Kontrollgremium des Bayerischen Rundfunks. Gesetzliche Grundlage für seine Einrichtung ist Artikel 5 des Bayerischen Rundfunkgesetzes.
Der Verwaltungsrat hat die wirtschaftliche und technische Entwicklung des Rundfunks zu fördern. Gem. Art. 10 Bayerisches Rundfunkgesetz hat der Verwaltungsrat folgende Aufgaben:
Der Verwaltungsrat besteht seit Inkrafttreten des neuen Bayerischen Rundfunkgesetzes am 1. Januar 2017 aus sieben (statt bisher sechs) Mitgliedern, davon sind zwei sogenannte „geborene“ Mitglieder, das heißt Mitglieder qua Amt. Dies sind die Präsidentin des Bayerischen Landtags und die Präsidentin des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Weitere fünf Mitglieder werden vom Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks gewählt, dürfen aber nicht gleichzeitig dem Rundfunkrat angehören.
Name[1] | Entsender | Funktion im Verwaltungsrat |
---|---|---|
Ilse Aigner | Bayerischer Landtag / CSU | Vorsitzende des Verwaltungsrats |
Heinz Klinger | vom Rundfunkrat gewählt | Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats |
Jörg Ammon | vom Rundfunkrat gewählt | Stv. Vorsitzender des Ausschusses für Technik, IT und Multimedia |
Christa Baumgartner | vom Rundfunkrat gewählt | Vorsitzende des Bauausschusses |
Peter Hufe | vom Rundfunkrat gewählt | Vorsitzender des Ausschusses für Technik, IT und Multimedia |
Andrea Breit | Bayerischer Verwaltungsgerichtshof | Personalberichterstatterin |
Wolfgang Stöckel | vom Rundfunkrat gewählt | Stv. Vorsitzender des Bauausschusses |
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