Verwaltungsgericht Cottbus
Gericht in Deutschland Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Das Verwaltungsgericht Cottbus ist ein Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit und eines von drei Verwaltungsgerichten in Brandenburg. Präsident des Gerichts ist Andreas Koark.
Lage der Verwaltungsgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Brandenburg
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Das Gericht hat seinen Sitz in Cottbus.
Der Gerichtsbezirk umfasst die kreisfreie Stadt Cottbus und die Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße.[1]
Dem Verwaltungsgericht Cottbus übergeordnet ist das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, das seinen Sitz in Berlin hat. Diesem ist das Bundesverwaltungsgericht übergeordnet. Bis zum 30. Juni 2005 war das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg mit Sitz in Frankfurt (Oder) das zuständige Oberverwaltungsgericht.
Die Anfänge der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Brandenburg liegen in Preußen des Jahres 1872. Die Nationalsozialisten beseitigten diese jedoch praktisch vollständig. Abgesehen von der kurzen Existenz des Brandenburgischen Verwaltungsgerichtshofes in Potsdam zwischen 1947 und 1952 gab es in Brandenburg bis zur Deutschen Einheit 1990 keine Verwaltungsgerichtsbarkeit. Erst 1993 wurde diese von der Landesregierung auch organisatorisch verselbständigt.[2]
Das Gericht ist zusammen mit anderen Behörden und Gerichten im Behördenzentrum Südeck in der Vom-Stein-Straße 27 untergebracht.
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