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zwischenstaatliche Organisation Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (englisch United Nations Human Rights Council, kurz: UNHRC) löste im Rahmen der von UN-Generalsekretär Kofi Annan vorangetriebenen Reform der Vereinten Nationen im Juni 2006 die UN-Menschenrechtskommission ab. Der Rat kann, wie zuvor die Menschenrechtskommission, mit absoluter Mehrheit die Entsendung von Beobachtern zur Überwachung der Menschenrechtssituation in einem Mitgliedstaat beschließen. Ihm gehören 47 nach Regionen gewählte Mitglieder an. Der Menschenrechtsrat ist ein Unterorgan der Generalversammlung, wie sich aus der Resolution der Generalversammlung ergibt,[3] durch die der Rat errichtet wurde. Er sollte nicht mit dem UN-Menschenrechtsausschuss verwechselt werden.
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen United Nations Human Rights Council | |
---|---|
Logo des Menschenrechtsrates | |
Organisationsart | Nebenorgan der UN-Generalversammlung |
Kürzel | UNHRC |
Leitung | Präsident Omar Zniber[1] Marokko seit 10. Januar 2024 |
Status | aktiv |
Gegründet | 15. März 2006 (löste die UN-Menschenrechtskommission ab) [2] |
Hauptsitz | Genf, Schweiz |
Oberorganisation | Vereinte Nationen |
Tochterorganisationen | Beratender Ausschuss des HRC |
www.ohchr.org |
Wegen seiner Zusammensetzung und seines Abstimmungsverhaltens, das teilweise als parteilich bewertet wird, ist er umstritten.
Unter der Trump-Regierung waren die USA zeitweilig aus dem UN-Menschenrechtsrat ausgetreten.[4][5][6] Am 7. April 2022 wurde die Mitgliedschaft Russlands auf Beschluss der Vollversammlung ausgesetzt.[7]
Die UN-Generalversammlung verabschiedete in ihrer 72. Plenarsitzung am 15. März 2006 die Resolution 60/251[8] mit 170 Zustimmungen, vier Gegenstimmen und drei Enthaltungen für die Gründung des Menschenrechtsrats. Gegen die Einführung des Rates stimmten Israel, die Marshallinseln, Palau und die Vereinigten Staaten von Amerika, weil die verhandelten Kriterien zur Aufnahme von Staaten in den Rat nicht hinreichend seien. Der Stimme enthielten sich der Iran, Venezuela und Belarus. Mit konstituierender Sitzung vom 19. Juni 2006 trat das neue UN-Gremium in Genf erstmals zusammen.
Die damalige UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Louise Arbour, stufte die Einrichtung des Menschenrechtsrats als Entscheidung von historischer Bedeutung ein, deren tatsächliche Auswirkung auf das Leben der Menschen aber noch untersucht werden müsse.[9] Der US-Botschafter bei den Vereinten Nationen, John R. Bolton, lehnte das Projekt ab. Es gehe nach Meinung der USA nicht weit genug. Er sagte aber, dass sein Land mithelfen werde, das neue Gremium „so stark und wirksam wie möglich“ zu machen. Der kubanische UN-Botschafter Rodrigo Malmierca stellte vor der Abstimmung die Frage, ob der Menschenrechtsrat auch die Vereinigten Staaten für ihre Menschenrechtsverletzungen in Guantánamo auf Kuba, in Abu Ghuraib im Irak und in geheimen CIA-Gefangenenlagern in Europa zur Rechenschaft ziehen werde. Der ehemalige deutsche Menschenrechtsbeauftragte Günter Nooke meint, dass das Beste daraus gemacht werden musste, wenngleich auch „dieser Spatz in der Hand vielleicht schon halb tot ist, weil der prozentuale Anteil menschenrechtsfreundlicher Staaten noch weiter abgenommen hat“. Aufsehen erregte kurz vor Ende der Genfer Tagung die Forderung der kanadischen Regierung an Deutschland, den iranischen Generalstaatsanwalt Said Mortasawi bei seinem Rückflug aus Genf auf dem Flughafen Frankfurt festnehmen zu lassen, weil ihm direkte Verwicklungen in den Folter- und Mordfall der iranischstämmigen kanadischen Journalistin Zahra Kazemi vorgeworfen wird.[10] Kazemi war im Teheraner Evin-Gefängnis bei Verhören unter anderem mit Mortasawi zu Tode gekommen. Said Mortasawi war iranischer Vertreter bei dem in Genf tagenden UN-Menschenrechtsrat. Die USA ließ sich erstmals unter Präsident Barack Obama in das Gremium wählen.
Im Juni 2018 erklärte die UN-Botschafterin der USA, Nikki Haley, man ziehe sich aus dem Rat für Menschenrechte zurück. US-Außenminister Mike Pompeo konkretisierte den Vorwurf, die schlimmsten Menschenrechtsverletzer der Welt säßen als Mitgliedsstaaten im Rat. Die USA hatten schon längere Zeit eine Reform des Rates verlangt, dem sie vorwerfen, antiisraelisch zu sein. Den auffälligen Fokus des Rates auf Israel hatten schon Human Rights Watch und Haleys demokratische Amtsvorgängerin Samantha Power bemängelt.[11]
UN-Generalsekretär Antonio Guterres bedauerte den Austritt der USA. Der Hochkommissar für Menschenrechte, Said Raad al-Hussein, nannte die Entscheidung „enttäuschend, aber nicht wirklich überraschend“. Die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini ließ mitteilen, der Austritt „gefährdet die Rolle der USA als Verfechter und Unterstützer der Demokratie in der Welt“.[12][13]
Nach der Wahl Joe Bidens zum Präsidenten erklärten die USA 2021 ihre Rückkehr in den Menschenrechtsrat der UN.[14]
Am 7. April 2022 setzten die Vereinten Nationen Russlands Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat nach Berichten über russische Menschenrechtsverletzungen im Ukraine-Krieg aus. Bei der Abstimmung auf der Elften Dringlichkeitssitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York votierten 93 UN-Mitgliedstaaten für eine Suspendierung von Russlands Mitgliedschaft. 24 Staaten stimmten dagegen – darunter Belarus, die Volksrepublik China, Algerien, Äthiopien, Kuba, Vietnam und der Iran. 58 Staaten enthielten sich.[15][16] Die Abstimmung fand symbolträchtig am Jahrestag des Beginns des Völkermords in Ruanda statt. Nach der Aussetzung der Mitgliedschaft Libyens aufgrund der Niederschlagung der Proteste gegen Muammar al-Gaddafi im März 2011 war dies das zweite Mal in der Geschichte des UN-Menschenrechtsrat, dass die Mitgliedschaft eines Staates suspendiert wurde.[17]
Die frühere UN-Menschenrechtskommission geriet von einigen Seiten in die Kritik, nicht effektiv für den Schutz der Menschenrechte einstehen zu können, da es der Menschenrechtsverletzungen beschuldigten Staaten möglich war, sich gegenseitig in der Kommission zu schützen.
Der neue Rat mit selbem Sitz im schweizerischen Genf ist mit 47 Mitgliedern, anders als zuvor mit 53, etwas kleiner. Die Mitglieder werden in geheimer Wahl von der UN-Generalversammlung mit absoluter Mehrheit bestimmt. Der Rat soll häufiger zusammentreten als die bisherige UN-Menschenrechtskommission, nämlich zu mindestens drei Sitzungen pro Jahr mit einer Gesamtdauer von mindestens zehn Wochen. Nach dem bisherigen Entwurf gelten schärfere Aufnahmebedingungen, und Mitglieder dieses Rates können auch ausgeschlossen werden, wenn sie eklatant gegen die Menschenrechte verstoßen. Die 47 Sitze im neuen Rat werden anhand von regionalen Gruppen verteilt. 13 Sitze gehen an Afrika, 13 an Asien, sechs Sitze gehen an Osteuropa. Acht Sitze bekommen die Staaten Lateinamerikas und der Karibik sowie sieben Sitze Westeuropa und die anderen Staaten.
Der Menschenrechtsrat ist ein Nebenorgan der Generalversammlung. Damit ist er direkt allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen gegenüber rechenschaftspflichtig.
Die Mitgliedstaaten werden auf jeweils drei Jahre gewählt; für einen Staat sind höchstens zwei unmittelbar aufeinanderfolgende Amtszeiten erlaubt. Die Wahl der ersten Mitglieder erfolgte am 9. Mai 2006. Die sieben Sitze der westlichen Staaten erhielten Deutschland (154 Stimmen), Frankreich (150 Stimmen), das Vereinigte Königreich (148 Stimmen), die Schweiz, die Niederlande, Finnland und Kanada. Gewählt wurden auch in die Liste der 47 Länder China, Kuba, Russland und Saudi-Arabien. Ghana erhielt mit 183 Stimmen am meisten Stimmen aller Staaten. Die Vereinigten Staaten hatten sich nicht zur Wahl für den UN-Menschenrechtsrat gestellt.
Gegenüber der früheren Kommission, die für die Wahl des Sudan als ihren Vorsitz wegen des Darfur-Konflikts kritisiert wurde, werden den Mitgliedern die „höchsten Standards“ bei Menschenrechten abverlangt. Weiter müssen sie sich periodisch überprüfen lassen. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass Staaten anlässlich ihrer Bewerbung für den Menschenrechtsrat freiwillige Versprechen und Zusagen abgeben.[18]
Durch eine Zweidrittelmehrheit der Versammlung kann ein Ratsmitglied abgewählt werden. Die Kommission war eine unabhängige Einrichtung; der Rat wird eine untergeordnete Einrichtung der Versammlung. Weiter ist die Ratsmitgliedschaft auf zwei direkt aufeinander folgende Amtsperioden beschränkt. Eine erneute Kandidatur ist nach einer Pause aber möglich.
Als Unterorgan des Menschenrechtsrats fungiert ein beratender Ausschuss (engl. Human Rights Council Advisory Committee), der aus unabhängigen Experten zusammengesetzt ist. Eine wesentliche Neuerung im Vergleich zur alten Menschenrechtskommission besteht in der „allgemeinen regelmäßigen Überprüfung“ (engl. Universal Periodic Review). Damit soll die Menschenrechtsbilanz aller Staaten regelmäßig genauer untersucht werden. Die unter der Menschenrechtskommission geschaffenen Sonderverfahren wurden vom Menschenrechtsrat übernommen. Damit ist es weiterhin möglich, unabhängige Experten (Sonderberichterstatter) zur Überprüfung der weltweiten Menschenrechtssituation einzusetzen.
Die folgende Tabelle zeigt, welche Staaten wann im Menschenrechtsrat vertreten waren. Dabei zeigen die ersten drei – farbig unterlegten – Zeilen an, welche Staaten aktuell im UN-Menschenrechtsrat vertreten sind:[19]
Nr | Name | Land | Amtszeit |
---|---|---|---|
18. | Omar Zniber | Marokko | 10.01.2024 – 31.12.2024[21] |
17. | Václav Bálek | Tschechien | 01.01.2023 – 31.12.2023 |
16. | Federico Villegas | Argentinien | 01.01.2022 – 31.12.2022 |
15. | Nazhat Shameem Khan | Fidschi | 01.01.2021 – 31.12.2021 |
14. | Elisabeth Tichy-Fisslberger | Österreich | 01.01.2020 – 31.12.2020[22] |
13. | Coly Seck | Senegal | 01.01.2019 – 31.12.2019[23] |
12. | Vojislav Šuc | Slowenien | 01.01.2018 – 31.12.2018 |
11. | Joaquín Alexander Maza Martelli | El Salvador | 01.01.2017 – 31.12.2017[24] |
10. | Kyonglim Choi | Südkorea | 01.01.2016 – 31.12.2016[25] |
9. | Joachim Rücker | Deutschland | 01.01.2015 – 31.12.2015[26] |
8. | Baudelaire Ndong Ella | Gabun | 16.06.2014 – 31.12.2014 |
7. | Remigiusz Henczel | Polen | 01.01.2013 – 31.12.2013[27] |
6. | Laura Dupuy Lasserre | Uruguay | 19.06.2011 – 09.12.2012 |
5. | Sihasak Phuangketkeow | Thailand | 19.06.2010 – 18.06.2011[28] |
4. | Alex Van Meeuwen | Belgien | 19.06.2009 – 18.06.2010[28] |
3. | Martin Ihoeghian Uhomoibhi | Nigeria | 19.06.2008 – 18.06.2009 |
2. | Doru Romulus Costea | Rumänien | 19.06.2007 – 18.06.2008 |
1. | Luis Alfonso de Alba | Mexiko | 19.06.2006 – 18.06.2007 |
Der Menschenrechtsrat soll gemäß seiner Gründungsresolution als Hauptforum der Vereinten Nationen für den Dialog und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Menschenrechte dienen. Sein Hauptaugenmerk liegt darauf, Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, ihre Menschenrechts-Verpflichtungen mittels Dialog, technischer Hilfe und des Aufbaus von Kapazitäten einzuhalten. Er gibt auch Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Völkerrechts auf dem Gebiet der Menschenrechte an die Generalversammlung ab. Geleitet sein soll er von den Prinzipien Universalität, Unparteilichkeit, Objektivität und Nicht-Selektivität.
In der Resolution 60/251 hat der Menschenrechtsrat folgende Hauptaufgaben und Ziele festgelegt:
In Erfüllung des Mandats, das ihm von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Resolution 60/251 übertragen wurde, hat der Menschenrechtsrat mit Resolution 5/1 vom 18. Juni 2007 folgende Institutionen errichtet:[29]
Verurteilungen des UN-Menschenrechtsrats nach Ländern, 2006–2015 | ||||
---|---|---|---|---|
Land | Anzahl | |||
Israel | 61 | |||
Syrien | 15 | |||
Myanmar | 12 | |||
Nordkorea | 8 | |||
Iran | 4 | |||
Belarus | 4 | |||
Eritrea | 3 | |||
Sri Lanka | 3 | |||
Sudan | 2 | |||
Libyen | 2 | |||
Honduras | 1 | |||
Quelle: UN Watch[41] |
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