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Person, die in der Landwirtschaft besonders für Fütterung und artgerechte Haltung von Nutztieren zuständig ist Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Unter der Bezeichnung Tierwirt, Tierwirtin sammeln sich mehrere Ausbildungsberufe für die Zucht und Haltung von Haustieren: Rinder, Schweine, Geflügel, Schafe und Honigbienen.
Tierwirte der Fachrichtung Rinderhaltung erzeugen und versorgen Zucht- und Schlachtrinder sowie Milchvieh in Agrarbetrieben. Zudem vermarkten sie die Tiere und ihre Produkte.[1]
Tierwirte der Fachrichtung Schweinehaltung züchten, versorgen und vermarkten Ferkel sowie Mast- und Zuchtschweine. Auf die Produktionsziele Fleischqualität und Zuchterfolg können sie in spezialisierten Agrarbetrieben oder in Besamungsstationen sowie in Lehr-, Versuchs- und Forschungsanstalten hinarbeiten.[2]
Tierwirte der Fachrichtung Geflügelhaltung züchten, versorgen und vermarkten Geflügel. Sie füttern die Masttiere und Legehennen, ziehen sie auf, sorgen für ihre Gesundheit und gewinnen Geflügelfleisch und Eier. Sie arbeiten auf landwirtschaftlichen Betrieben der Geflügelzucht und -haltung.[3]
Tierwirte der Fachrichtung Schäferei züchten und halten Schafe, um die Tiere oder deren Fleisch und Wolle zu verkaufen. Sie werden auch als Wanderschäfer im Bereich der Landschaftspflege tätig.[4]
Tierwirte der Fachrichtung Imkerei halten Bienen. Sie betreuen und vermehren Bienenvölker, gewinnen und vermarkten Honig sowie andere Bienenprodukte und züchten Bienenköniginnen. Sie können auch bei Landesanstalten für Bienenzucht, an Bienenforschungsinstituten oder bei Imkergenossenschaften arbeiten.[5]
Vor der Ausbildung ist ein Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) abzuleisten. Das zweite und dritte Ausbildungsjahr verbringen die Lehrlinge, nach bestandenem BGJ, auf Vollerwerb-Landwirtschaftsbetrieben der jeweiligen Fachrichtung. Der Tierwirt zählt zu den sog. grünen Berufen. Die Ausbildung zum Tierwirt erfolgt als duale Ausbildung, d. h. man lernt parallel in der Berufsschule die theoretischen Fächer und im Ausbildungsbetrieb das Praktische. Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung (Gesellenprüfung), die staatlich anerkannt ist. Die Meisterprüfung ist nach wie vor Grundvoraussetzung für die Ausbildereignung. Die ausbildenden Betriebe müssen als Ausbildungsbetriebe anerkannt sein.
Folgende Gebiete werden in allen Fachrichtungen vermittelt: Arbeits- und Tarifrecht; Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes; Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit; Umweltschutz; Ökologische Zusammenhänge, Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz; Betriebliche Abläufe und Organisation, wirtschaftliche Zusammenhänge; Planen, kontrollieren und abwickeln von Geschäftsvorgängen; Kommunikation und Information; Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Tierschutz; Tierproduktion; Tierzucht; Tierhaltung; Fütterung; Tiergesundheit und Tierhygiene; Nutzung von Tieren und die Gewinnung spezifischer Produkte.
Während der gesamten Ausbildung findet ein berufsbegleitender Berufsschulunterricht statt, der sich für die einzelnen Richtungen wie folgt gestaltet:
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