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Theorie des Eigentumsrechts Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Theorie der Verfügungsrechte (auch Verfügungsrechtstheorie, engl. property rights theory) als ein Teilgebiet der Neuen Institutionenökonomik untersucht Handlungs- und Verfügungsrechte (Eigentumsrechte, property rights) an Gütern.
Die Theorie der Verfügungsrechte unterscheidet folgende Verfügungsrechte (Beispiele für ein Auto):
Der Wert eines Gutes bestimmt sich aus ökonomischer Sicht nämlich nicht nur aus dessen Substanz (was ist es), sondern vor allem daraus, was man für Nutzungsmöglichkeiten mit dem Gut hat (was darf ich damit machen). Ein Grundstück in bester Lage ist zum Beispiel deutlich weniger wert, wenn die Genehmigung zur Bebauung versagt wird.
Anhand eines historischen Beispiels erklärt Harold Demsetz, wie durch Verfügungsrechte die unerwünschten Wirkungen externer Effekte durch Internalisierung verhindert werden können.
Schon im Mittelalter gab es zum Beispiel ein Verfügungsrecht für den Bergbau, das Bergregal.
Wie man bereits an dem Beispiel mit den Indianern sieht, sind klare Verfügungsrechte Voraussetzung für ökonomisches Wachstum durch Investition. In Anlehnung an Thomas Hobbes erläutert James M. Buchanan die Folgen einer fehlenden Rechtsordnung: Wenn keine definierten und durchgesetzten Verfügungsrechte existieren, besteht kaum Anreiz für Investitionen (im Beispiel oben: Rücksichtnahme auf den Tierbestand, etwas fortschrittlicher vielleicht schon die Biber-Züchtung), da niemand sich sicher sein kann, den Nutzen (die Früchte, usus fructus) aus diesen Investitionen zu ziehen. Die Indianerfamilie läuft ohne Verfügungsrechte nämlich Gefahr, dass eine andere Familie die von ihr geschützten Tiere tötet, daher wird sie entweder gar nicht erst „investieren“ und selber zum Beispiel auch Jungtiere jagen, oder sie muss extrem hohe Kosten aufbringen, ihre Investition zu schützen (Bewachung, Kampf etc.).
Damit liegt die Definition und die Durchsetzung von Verfügungsrechten im gemeinsamen Interesse aller, auch wenn es weiterhin im individuellen Interesse liegt, sich nicht daran zu halten (das heißt nicht zu investieren und auf Raubzug zu gehen). Es liegt ein Kollektivgutproblem zweiter Ordnung vor, da es:
Unter den Aufgaben, die die Finanzwissenschaft dem Staat zuspricht, wird die Rechtsetzung und die Zuteilung der Verfügungsrechte als Teil der Allokationsfunktion gesehen.[2]
Wie man an dem Beispiel von Demsetz oben sehen konnte, sind Verfügungsrechteverteilungen nicht unveränderlich. Sobald neue, bisher unbekannte Externalitäten auftreten, besteht ein Anpassungsdruck, so dass die geänderte Verteilung der Verfügungsrechte diese Externalitäten internalisiert. Dies läuft nicht friktionsfrei ab, es treten meist Transaktionskosten auf, zum Beispiel müssen sich die Indianerfamilien zusammensetzen und über die Änderung diskutieren und Ähnliches. Daher muss abgewogen werden zwischen:
Es muss nicht immer ein staatlicher Eingriff sein, der Änderungen der Verfügungsrechteverteilung regelt. Sofern es bereits eine vollständige Zuordnung von Verfügungsrecht gibt, können auch Marktmechanismen auf neu auftretende externe Effekte reagieren.
Verfügungsrechte an Gütern werden dabei durch Verträge übertragen. Wenn durch neu auftretende externe Effekte ein Wohlfahrtsverlust entstehen würde, so kann auch durch Verhandlungslösungen zwischen den beteiligten Parteien eine dem gemeinsamen Interesse aller dienende Lösung gefunden werden; dabei spielt die vorherige Verteilung der Verfügungsrechte (solange sie nur vollständig zugeordnet sind) keine Rolle. Unter der Voraussetzung, dass es keine Transaktionskosten (hier vor allem: dass die Parteien kostenlos verhandeln können) gibt, ist jede vollständige Verteilung von Verfügungsrechten effizient (siehe Coase-Theorem).
Sobald jedoch Transaktionskosten existieren, entsteht ein trade-off zwischen einer vollständigen Zuteilung und Durchsetzung der Verfügungsrechte (externe Effekte sinken, Transaktionskosten steigen) und einer verdünnten Verfügungsrechtestruktur (mehr externe Effekte, weniger Transaktionskosten). Dies ist auch für die Zuteilung von Verfügungsrechten in nichtstaatlichen Organisationen wie Unternehmen wichtig.[3]
Bei Vorliegen von Transaktionskosten muss der Staat auch nicht autoritär Verfügungsrechte setzen oder externe Effekte internalisieren, er kann auch durch Neugestaltung von Institutionen die Transaktionskosten so weit senken, dass wieder Verhandlungslösungen gefunden werden können. Beispiele für unterschiedliche staatliche Eingriffe zur Internalisierung von externen Effekten im Umweltbereich sind hier zum Beispiel:
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