Art von externem Risiko Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Eine Gefährdung als technischer Begriff bedeutet die Möglichkeit, dass ein Schutzgut (Person, Tier, Sache oder natürliche Lebensgrundlage) räumlich und/oder zeitlich mit einer Gefahrenquelle zusammentreffen kann. Das Wirksamwerden der Gefahr führt zu einem Schaden, etwa zu einer Verletzung, Erkrankung, Tod, Funktionseinbußen oder Funktionsverlust.
Gemäß Definition im ISO/IEC Guide 51 ist Gefährdung eine potentielle Schadensquelle.
Die Kennzeichnung der Gefährdung dient dem Schutz und der Gefahrenabwehr.
EN ISO 12100-1/2 sind ersetzt worden durch EN ISO 12100 (2011-03)!
Der verletzungsbewirkende Faktor, der hinter einer Gefährdung steht, ist der physikalische Vorgang, von dem die konkrete Gefahr ausgeht. Das ist z. B. bei der ungesicherten Ladung die potentielle Energie und die kinetische Energie der ungesicherten Teile, bei der heißen Oberfläche die Wärmeenergie usw.
Im Arbeitsschutz bezeichnet Gefährdung jede Quelle eines arbeitsbedingten Unfalls oder einer arbeitsbedingten Gesundheitsbeeinträchtigung.[1] Gemeint sind dabei die Einwirkungen von schädlichen Stoffen, Energien und die Belastungen, die aus der Arbeitsumwelt nachteilig auf den Arbeitenden wirken.
Solche Gefährdungen werden durch verschiedene Ursachen bedingt. Die deutsche Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin nennt
Die Beachtung, Ermittlung und Reduktion von Gefährdungen ist eine wesentliche Aufgabe der Arbeitsgestaltung. Welche Gefährdungen an einem konkreten Arbeitsplatz vorliegen, wird in einer Gefährdungsbeurteilung protokolliert.
Auszug aus der Liste der Gefährdungen der deutschen Berufsgenossenschaften/Unfallkassen:[2]
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat im Jahr 2005 als Anlage zur bundeseinheitlichen Gefährdungsabschätzung einen Kennziffernkatalog mit Gefährdungsklassen entwickelt.[3]
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