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Adelsgeschlecht Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Althessische Ritterschaft ist eine Vereinigung des ehemaligen ritterschaftlichen hessischen Adels, dem auch die vormaligen Landesfürsten aus dem Haus Hessen angehörten. Sie ist heute als Stiftung verfasst und unter der Bezeichnung Ritterschaftliches Stift Kaufungen bzw. Stift Kaufungen bekannt. Das Ritterschaftliche Stift Kaufungen als formaler Zusammenschluss der Althessischen Ritterschaft besteht seit dem Jahr 1532 und ist damit die älteste Stiftung in Hessen. Es hat seinen Sitz im ehemaligen Kloster Kaufungen.
Die Mitglieder der Althessischen Ritterschaft sind in einem Matrikelverzeichnis geführt und verwalten das Ritterschaftliche Stift Kaufungen.
Die Stiftung der Althessischen Ritterschaft ist beim Regierungspräsidium Kassel (Stiftungsaufsicht) als Ritterschaftliches Stift Kaufungen registriert und die älteste Stiftung in Hessen.
Im Jahr 1527 schloss Landgraf Philipp von Hessen im Zuge der Reformation unter anderem das Kloster Kaufungen, 1532 wurden die Klöster Wetter und Kaufungen zum Stift Kaufungen und Wetter vereint und an die hessische Ritterschaft übergeben. Errichtet wurde dieses Stift auch, um die nach der Aufhebung der Klöster unversorgt gebliebenen ledigen adligen Damen zu unterstützen. Zudem diente das Stift zur Absicherung der weiteren ritterschaftlichen Familienmitglieder. Die Althessische Ritterschaft bestand nach der Hessischen Erbteilung in beiden Fürstentümern, Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt, fort. Zeitweilig existierte für Hessen-Darmstadt das Südstift.
Hilfsbedürftige Familienmitglieder aus dem Kreis der Althessischen Ritterschaft, die Kurhessische Diakonie und verschiedene mildtätige Zwecke sowie weitere bedürftige Personen aus Hessen werden durch Zuwendungen aus dem Vermögen der Stiftung unterstützt.
Die Matrikel der Althessischen Ritterschaft – gemeint ist hier die altrechtliche Stiftung Althessische Ritterschaft, nicht alle landsässigen hessischen Rittergeschlechter – wurde ab 1632 geführt. Zuvor waren die Mitglieder der ritterschaftlichen Familien gewohnheitsmäßig auch zu den Hessischen Landständen zugelassen („landstandsfähig“), ohne dazu persönlich über Landbesitz (ein Rittergut) verfügen zu müssen. Die Landstandschaft stand im Heiligen Römischen Reich des späten Mittelalters zumeist allen Adligen einer Region als Personalrecht zu, verwandelte sich später aber in ein Realrecht, das mit dem Besitz eines Ritterguts verbunden war und an ihm haftete; die Mitgliedschaft in der Althessischen Ritterschaft als Personalrecht der Angehörigen immatrikulierter Familien ist insofern ein Überrest und Rechtsdenkmal jener spätmittelalterlichen Tradition. Ihre Fortexistenz hängt auch zusammen mit der im hessischen Adel – im Gegensatz zu anderen Regionen – oftmals üblich gebliebenen Realteilung des Grundbesitzes bei Erbgängen.
Um 1760 zählten nach Heinrich Berghaus’ unvollständiger Auflistung zur hessischen Ritterschaft unter anderem (in Klammern die Zahl der landtagsfähigen Güter, falls mehr als eines):
Dabei ist noch ungeklärt, ob die Nennung eines ritterschaftlichen Geschlechts durch Heinrich Berghaus zugleich dessen Mitgliedschaft in der altrechtlichen Stiftung Althessische Ritterschaft belegt.
Bereits erloschen waren vor 1760 die
Die Kurhessische Verfassung von 1831 sah vor, dass die Althessische Ritterschaft und das Stift Kaufungen jeweils einen Abgeordneten in die Kurhessische Ständeversammlung entsenden durften. Abgeordneter war in den Jahren 1830–1832 und 1838–1848 der Obervorsteher des Stiftes Kaufungen, Friedrich Heinrich Ludwig Wilhelm von Trott zu Solz.
Der jeweilige Erbmarschall von Hessen aus der Familie der Freiherren Riedesel zu Eisenbach stand nominell der Ritterschaft vor. Auch nach der Abschaffung der Vorrechte des Adels trägt der Vorsitzende bis heute intern den Titel eines Erbmarschalls. Die Ritterschaftliche Stiftung wird satzungsgemäß von drei aus den Reihen der Mitglieder bestimmten Obervorstehern geführt. Der Stiftungssitz befindet sich im früheren Kloster Kaufungen bei Kassel.
Die Stiftungsaufsicht liegt beim Regierungspräsidium Kassel, das die Stiftung heute als Ritterschaftliches Stift Kaufungen führt.
Heutiger Stiftungszweck ist es, gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verfolgen, indem das Stift Ehesteuern an bedürftige Witwen und Kinder aus Familien der Althessischen Ritterschaft sowie Beihilfen an sonstige bedürftige, im heutigen Land Hessen wohnhafte Personen, außerdem Spenden an anerkannte wohltätige Anstalten und Verbände im Land Hessen gewährt. Gemeinnützige Zwecke werden weiterhin dadurch verfolgt, dass die unter Denkmalschutz stehenden Stiftsgebäude gemäß den Anforderungen des staatlichen Denkmalschutzes erhalten werden und das im Stift Kaufungen befindliche Archiv unterhalten und für die Forschung nutzbar gemacht wird. Ferner werden die Gemeinde Kaufungen und die umliegenden Gemeinden unterstützt. Kirchliche Zwecke werden u. a. dadurch verfolgt, dass das Stift Eigentümer der Stiftskirche in Oberkaufungen ist.
Während die Mitglieder der Althessischen Ritterschaft bis 1873 dem heute noch von der evangelischen Althessischen Kirche vertretenen Bekenntnis ungeänderter Augsburgischer Konfession anhingen, besteht heute zwischen diesen beiden Organisationen keine Verbindung mehr.
Im Jahr 1992 wurde das ehemals selbständige und in Fulda ansässige Stift Wallenstein mit der Althessischen Ritterschaft verschmolzen. Gräfin Maria Amalia von Schlitz genannt von Görtz, geborene von Wallenstein, hatte als Letzte der hessischen, ursprünglich auf der Burg Wallenstein im Knüll ansässigen Wallensteins 1759 in ihrem Testament diese Versorgungseinrichtung für gräfliche und adlige Frauen protestantischen Glaubens in Homberg (Efze) gestiftet, und Kaiser Franz I. hatte diese bestätigt. Das Stift wurde als Folge des sogenannten Dörnbergschen Aufstandes von 1807 im Jahr 1832 nach Fulda verlegt.
Die heutigen Mitglieder der Althessischen Ritterschaft entstammen den unten aufgeführten Familien. Familien, die ab dem 20. Jahrhundert in Hessen im Mannesstamm erloschen sind, führen als Kennzeichnung ein †. Weitere landsässige, ritterschaftliche Familien, welche bereits vor der Stiftsübergabe erloschen waren, sind mit • gekennzeichnet. Dieser Teil der Auflistung ist sehr lückenhaft.
Vor der Stiftsübergabe erloschene ritterschaftliche Familien (Auswahl)
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