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öffentliches Register, in dem Steuereinnahmen oder Steuerpflichtige eingetragen werden Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Unter einem Steuerregister (auch: Steuerliste) versteht man ein öffentliches Register, in dem Steuereinnahmen bzw. Steuerpflichtige eingetragen werden.
Im Evangelium nach Lukas des Neuen Testaments der Bibel wird in der Weihnachtsgeschichte erwähnt, dass sich alle Bewohner des Römischen Reichs in einer Steuerliste eintragen lassen mussten, was erstmals durchgeführt wurde.[1]
Für das Heiligen Römischen Reich wurde auf dem Reichstag zu Worms 1495 beschlossen, dass eine Kopfsteuer, die als Gemeiner Pfennig sich am Vermögen der Bürger orientiert, zu entrichten ist. Dabei waren alle Personen älter als 15 Jahre steuerpflichtig. Der Beschluss wurde v. a. wegen der Bedrohung durch das Osmanische Reich gefasst (Reichstürkenhilfe) und in der Folge wurden zum ersten Mal alle Bewohner in Listen erfasst, welche in der Gegenwart u. a. in der Familienforschung eine wichtige Quelle darstellen.
Bei der Erforschung der Geschichte des Osmanischen Reiches sind die Steuerregister (Defter) eine wertvolle historische Quelle für Historiker, da in ihnen die erste schriftliche Erwähnung vieler Siedlungen nachzuweisen ist und sich auf Grund der Höhe der Steuereinnahmen auf die Größe und den Reichtum der Siedlung schließen lässt (siehe dazu Tımar-System).
Alle im Steuerregister geführten Werte unterliegen ab dem 1. Januar 2016 grundsätzlich dem Steuergeheimnis. Die Gemeinden oder kantonalen Steuerbehörden erteilen an Dritte nur noch Auskunft über die letzten rechtskräftigen Steuerfaktoren von natürlichen oder juristischen Personen,
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