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Tarifregelung zu Bedürfnis- und Erholpausen für Bandarbeiter Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Steinkühlerpause ist eine Tarifregelung zu Bedürfnis- und Erholpausen für Bandarbeiter. Sie ist benannt nach dem damaligen Verhandlungsführer Franz Steinkühler der IG Metall in Baden-Württemberg.
Die Steinkühlerpause ist Teil verschiedener Regelungen zur Humanisierung der Arbeitswelt, die im „Lohnrahmentarifvertrag II“ vom 20. Oktober 1973 vereinbart sind:
Die Tarifregelungen wurden in der Metall-Tarifrunde 1973 in Baden-Württemberg von den Beschäftigten nach einem dreiwöchigen Streik durchgesetzt. Die Vereinbarung gilt daher nur in der Metall-Industrie in Baden-Württemberg. In anderen Teilen Deutschlands gibt es teilweise vergleichbare Regelungen.
Bei den Tarifverhandlungen 1996 in Baden-Württemberg wurde diese Pause auf Akkordarbeiter am Fließband beschränkt.
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