Standardsorte

Der Begriff der Standardsorte wird in der Käseverordnung (KäseV) verwendet Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Der Begriff der Standardsorte wird in der deutschen Käseverordnung (KäseV) verwendet. Sie finden sich in Anlage 1 zu § 7 KäseV.[1] Dabei werden innerhalb von drei Abschnitten zu verschiedenen Käsegruppen korrespondierende Sorten definiert. Diese sind im Folgenden dargestellt.

Abschnitt A

Gruppe der Hartkäse:

Gruppe der Schnittkäse:

Gruppe der halbfesten Schnittkäse:

Gruppe der Weichkäse:

Gruppe der Frischkäse:

Abschnitt B

Abschnitt C

Einzelnachweis

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