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Sozialbegleiter (FA) ist eine geschützte Berufsbezeichnung in der Schweiz.
Die Prüfung zum Sozialbegleiter ist eine Berufsprüfung.
Sozialbegleiter unterstützen ihre Klienten mit schwierigen Lebensumständen im Alltag, in der Freizeit, bei Behördengängen usw. Ziel ist es, die Selbständigkeit des Klienten (wieder-)herzustellen.
Die Mehrheit arbeitet bei kirchlichen, öffentlichen oder privaten Institutionen. Zumeist arbeiten sie im ambulanten Bereich, selten arbeiten sie auch im stationären Bereich.
Bei Prüfungsantritt erforderlich:[1]
oder
Die erforderliche Berufspraxis darf zu max. 25 % in der dokumentierten Freiwilligenarbeit erbracht werden und muss in den letzten 5 Jahren vor dem Prüfungsantritt geleistet worden sein.
Die Ausbildung dauert (je nach Vorbildung) anderthalb bis drei Jahre und findet Berufsbegleitend statt.
Die Schule für Sozialebegleitung in Zürich besteht seit 1981[2] und vergab bis 2012 den Titel diplomierter Sozialbegleiter.
Die Prüfungsordnung zum Sozialbegleiter (FA) trat am 5. Mai 2010 in Kraft. Träger ist der schweizerische Berufsverband Sozialbegleitung sowie die INSOS Schweiz. Die erste Prüfung nach dieser Verordnung fand am 16. / 17. November 2011 statt.[3]
Absolventen zwischen 2003 und 2012 der Schule für Sozialebegleitung mit einem Jahr sozialbegleiterische Berufstätigkeit zu 100 % können ohne Prüfung den Fachausweis beantragen. Frühere Absolventen müssen die Prüfung ablegen.[4]
Zum Beruf des Sozialbegleiters gehört die laufende Weiterbildung in Form von Fachkursen. Wer Beruflich weiterkommen möchte, für den stehen u. a. folgende Möglichkeiten offen:
Höhere Fachprüfung (HFP)
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