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ehemaliges Adelsgeschlecht Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Schwerin ist der Name eines mecklenburgischen und pommerschen Uradelsgeschlechts. Zweige der Familie, die nicht stammesverwandt sind mit dem mittelalterlichen Geschlecht der Grafen von Schwerin, bestehen bis heute.
Das Geschlecht erscheint im Jahr 1178 erstmals urkundlich mit Bernardus dictus advocatus in Zverin, Vogt der Veste am Schweriner See (in der Grafschaft Schwerin), mit dem auch die direkte Stammreihe beginnt.[1] Im Jahre 1251 landete Gerhard Schwerin auf der Insel Usedom und gründet die Linie Stolpe. Später erwarb es in Pommern ausgedehnten Grundbesitz und gehörte dort seit 1250 mit den Burgen Altwigshagen, Landskron (seit 1576) und Spantekow (alle heute Landkreis Vorpommern-Greifswald) zu den schlossgesessenen Geschlechtern. Die Familie war seit 1357 Erbküchenmeister in Altvorpommern, was seit 1853 mit dem Besitz von Schwerinsburg (heute Ortsteil von Ducherow, Landkreis Vorpommern-Greifswald) verbunden war. Neben dem Erbküchenmeisteramt von Altvorpommern hatte die Linie Alt-Landsberg seit dem 3. Oktober 1654 auch die Würde eines Erbkämmerers der Kurmark Brandenburg inne.[2]
Im Einschreibebuch des Klosters Dobbertin befinden sich sechs Eintragungen von Töchtern der gräflichen Familie von Schwerin von 1854 bis 1913 aus Mildenitz, Göhren und Wolfshagen zur Aufnahme in das adelige Damenstift im Kloster Dobbertin.
Bereits im 18. Jahrhundert ist eine gutsherrliche Ausbreitung in Schweden nachweisbar.[3]
Erst im 19. Jahrhundert siedelte sich eine Familie im nördlichen Vorpommern an, in Ziethen und Lentschow bis 1945. Dort wurden sie ständische Mitglieder des Kreistages des Landkreises Greifswald. Im dortigen Kreishaus hing ein Wappenfries mit den Wappen der 24 Gutsherrschaften und der 3 Städte, darunter auch das der Grafen von Schwerin aus Ziethen/Lentschow.
König Friedrich Wilhelm IV. verlieh dem Geschlecht 1855 das Präsentationsrecht zum Preußischen Herrenhaus. Die Familie gehörte damit zu den zehn Familien, die in der Anfangsphase des Herrenhauses 1854/1855 dieses Recht erhielten.
Auf Präsentation des Verbandes der von Schwerinschen Familie saßen im Herrenhaus:
Die Familie erhielt im Laufe der Zeit mehrere Erhebungen in den Grafenstand, erstmals wurde sie mit Otto von Schwerin (1645–1705) aus der Linie Altlandsberg, Erbkämmerer der Kurmark und brandenburg-preußischer Staatsminister, am 11. September 1700 in den Reichsgrafenstand erhoben. Am 31. Juli 1740 erfolgte die Erteilung der preußischen Grafenwürde an die Linie Schwerinsburg.[2] Jakob Philipp von Schwerin erhielt für sich und seine Nachkommen am 8. November 1766 die Erhebung in den schwedischen Grafenstand. Der preußische Grafenstand als „Graf von Zieten-Schwerin“ wurde am 14. September 1859 Albert von Schwerin, nunmehr Albert Graf von Zieten-Schwerin, verliehen, und zwar nach dem Recht der Erstgeburt (Primogenitur) aus je adliger Ehe für den jeweiligen Besitzer des 1852 gestifteten Fideikommiss Wustrau. Die übrigen Nachkommen dieses Zweiges führten weiterhin den Namen „von Schwerin“.
Als weitere Namensformen gibt es noch: „Graf von Schwerin von Schwanenfeld“ 1930 für Ulrich Wilhelm Graf Schwerin von Schwanenfeld (adelsrechtliche Nichtbeanstandung vom 23. März 1952) und 1925 „Graf Schwerin von Krosigk“ durch Adoption für Johann Ludwig von Krosigk, nunmehr Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk (adelsrechtliche Nichtbeanstandung vom 3. Juni 1951).
1862 sind für die Familie allein in ihrem Stammgebiet, dem vorpommerschen Landkreis Anklam, folgende Besitzungen aufgeführt:
Das sind zusammen 64.365 Morgen, das sind 1/4 des Kreises Anklam. Nach heutigen Maßen sind das 42.159 Hektar. Man nannte das Gebiet deshalb den „Grafenwinkel“. 1876 hatte die Gesamtfamilie mit allen Zweigen 55.500 ha Grundbesitz.
Durch die 1876 geschlossene Ehe des Grafen Karl aus dem Hause Schwerinsburg mit Luise Freiin von Nordeck zur Rabenau kamen deren Erbgüter in Hessen bis heute an seine Linie, Schloss Friedelhausen mit dem Hofgut Appenborn sowie Burg Nordeck und die Oberburg Rabenau.
Das Stammwappen zeigt in Silber eine rote Raute bzw. Wecke; seit 1392 führen die Stolper Schwerine die rote Raute auf dreieckigem Schilde. Seit 1529 auf dem gekrönten offenen Helm drei (rot, silber, rot) Straußenfedern, je belegt mit einer Raute verwechselter Farbe.
Das reichsgräfliche Wappen zeigt ein dreifeldriges Schild mit Mittelschild. Im roten Mittelschilde ein goldener, nach rechts gestellter Schlüssel (bezieht sich auf das Erb-Kämmereramt der Mark Brandenburg), oben rechts eine rote Raute (des Stammwappens) im silbernen Feld; oben links ein grüner Orangenzweig mit drei goldenen Früchten (aufgrund Gestattung durch die Frau des Großen Kurfürsten, Louise Henriette von Oranien, als Gunstbezeugung und Huldigung); im unteren silbernen Feld ein schwarzes Ross, das nach rechts galoppiert (bezieht sich auf die vermeintliche Herkunft der Schwerine aus Niedersachsen). Im Kleinod drei gekrönte Helme: der rechte trägt den schwarzen doppelköpfigen Adler des Heiligen Römischen Reiches mit Kaiserkrone; der linke den roten brandenburgischen Adler mit einem Orangenzweig im Schnabel; der mittlere die drei Straussfedern mit Rauten des Stammwappens. Die Helmdecken sind rechts rot und silbern, links blau und golden; als Schildhalter zwei vorwärtsschreitende goldene Löwen.
Nach Bagmihl 1847
Die Spindel/Raute des Wappens wurde in das Gemeindewappen der Gemeinde Ducherow aufgenommen.
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