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Mit einer Schutzklasse werden Bunker nach ihrer Schutzwirkung gegen Explosionen sowie gegen biologische, chemische oder atomare Kontamination klassifiziert.
In der DDR waren die Schutzklassen für Bunker über eine NVA-Klassifizierung geregelt. Es gab die Schutzklassen A–F sowie die zusätzlichen Parameter Lastfall 1 bis 3. Eine zusätzliche Schutzklasse S mit noch höherer Schutzwirkung wurde nie realisiert. Lastfall 1 definiert den Schutz vor betonbrechenden Freifallbomben und deren Masse, Lastfall 2 definiert die Anforderung an die Druckfestigkeit des Bauwerks bei einer Kernwaffendetonation und ihrer Druckwelle, Lastfall 3 definiert den Schutz vor Auswirkungen von biologischen und chemischen Kampfstoffen. Bauwerke der Schutzklasse A sollten bspw. dem Druck und der Explosionskraft einer Kernwaffenexplosion von 25 kp/cm² standhalten, was annähernd der Waffenwirkung einer betonbrechenden Bombe mit 2500 kg Sprengstoff entspricht. Die Bauwerke der Klasse A wurden in offener Baugrubenweise als unterirdisches Monolithbauwerk errichtet. Bauwerke der Schutzklasse D sollten dem Druck und der Explosionskraft einer Kernwaffenexplosion von 3 kp/cm² standhalten, was annähernd der Waffenwirkung einer betonbrechenden Bombe mit 250 kg Sprengstoff entspricht.
Klasse | Lastfall 1 | Lastfall 2 | Lastfall 3 | Beispiele |
---|---|---|---|---|
S | unbekannt | 50 kp/cm² | unbekannt | nicht realisiertes zylindrisches Schacht-Schutzbauwerk |
A | 2500 kg | 25 kp/cm² | Möglichkeit der Hermetisierung für mind. 36h | Hauptgefechtsstand Tessin (Volksmarine) |
B | 1000 kg | 10 kp/cm² | Möglichkeit der Hermetisierung für mind. 24h | Bunker Garzau |
C | 500 kg | 5 kp/cm² | Möglichkeit der Hermetisierung für mind. 12h | Dienststelle Blumberg (TO 03) |
D | 250 kg | 3 kp/cm² | Möglichkeit der Hermetisierung für mind. 6h | Troposphären-Funkstation 302 |
E | 100 kg | 1 kp/cm² | Möglichkeit der Hermetisierung für mind. 4h | Bunker der 6. Flottille am Kap Arkona |
F | Splitterschutz |
Für den Zivilschutz der DDR existierten die Schutzklassen A–D, die die Anforderungen an die Druckfestigkeit des Bauwerks sowie die personelle Maximalbelegung regelten.[1]
Klasse | Druckfestigkeit | Maximalbelegung | Beispiele Schutzbauwerke (SBW) |
---|---|---|---|
A | >5 kp/cm² | >300 Personen | nie realisiert |
B | 5 kp/cm² | 300 Personen | SBW 300 für Bezirks- und Kreisstädte SBW 600 für Bezirksstädte (Dresden, Liliengasse: ca. 400 m² PKW-Garage die durch verschließen zum SBW wird) |
C | 1 kp/cm² | 150 Personen | SBW 100 Werkluftschutz SBW 150 (Versorgungsdepot für Pharmazie und Medizintechnik Dresden) |
D | 0,5 kp/cm² | 120 Personen | SBW 120 für Bezirks- und Kreisstädte |
Insgesamt gab es 62 Schutzbauwerke der Typen 100 bis 600 des Zivilschutzes der DDR mit etwa 13.000 Plätzen. Zusätzlich gab es eine große Anzahl von Trümmer- und strahlungssicheren Bauten wie bspw. überdeckte Luftschutzgräben, Luftschutzkeller in Wohnhäusern und Verwaltungsgebäuden sowie in WBS 70-Plattenbauten.
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