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Schallsignal (Schifffahrt)

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Schallsignale in der Schifffahrt sind zu unterscheiden zwischen Seeschifffahrt (Meere und Ozeane) und Binnenschifffahrt (Flüsse, Kanäle, Seen).

Seeschifffahrt

Zusammenfassung
Kontext

Die Schallsignale der Seeschifffahrt sind international in den Kollisionsverhütungsregeln (KVR, COLREGS) als Gefahrensignale, Warnsignale und Manövriersignale festgelegt, in deutschen Gewässern darüber hinaus durch die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO), der Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) bzw. der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.

Neben den hier behandelten Signalen der Schiffe sind auch einige Schifffahrtszeichen mit Nebelhörnern, Nebelglocken oder Heulern ausgerüstet, um die Navigation bei schlechter Sicht zu ermöglichen.

Signalgeber

Signale werden mit einer „Pfeife“ (histor.: Dampfpfeife auch Nebelhorn) abgegeben; heute handelt es sich hier meist um ein Typhon. Als weitere Schallgeber im Nebel sind z. B. für Ankerlieger und Grundsitzer Schiffsglocke und Gong vorgeschrieben.

Deutschem Recht unterliegende Schiffe sind mit Schallgebern auszurüsten, die durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) geprüft sind und eine Zulassungsnummer tragen.

Bei Schiffen und Booten unter 12 m Länge sind auch Autohupen und ähnliches zulässig.

Schiffe ab 20 m Länge sind zusätzlich mit einer Glocke, ab 100 m Länge mit einem Gong am Heck auszurüsten.

Tondauer

Ein kurzer Ton ● dauert etwa eine Sekunde. Ein langer Ton ▬ dauert etwa vier bis sechs Sekunden.

Signale bei verminderter Sicht

„Verminderte Sicht“ bedeutet Sichteinschränkung durch Nebel, Regen, und so weiter; bei Nacht herrscht nicht notwendigerweise verminderte Sicht.

„Schiffe in Fahrt“ sind alle Schiffe, die nicht ankern, nicht festgemacht sind und nicht auf Grund liegen; sie können aber durchaus ohne Nutzung der Maschine treiben.

„Manövrierunfähig“ ist ein Fahrzeug, wenn es wegen eines Schadens nicht wie sonst vorgeschrieben navigieren kann.

„Manövrierbehindert“ ist ein Fahrzeug, wenn es wegen der Art seines Einsatzes nicht frei navigieren kann (z. B. ein Baggerschiff).

Schiffe in Fahrt müssen bei verminderter Sicht mindestens alle zwei Minuten folgende Signale abgeben:

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Ankerlieger

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Grundsitzer

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Manöversignale

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Gefahren- und Warnsignale

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Sonstige Signale

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Binnenschifffahrt

Zusammenfassung
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Schallsignale der Großschifffahrt (ohne Kleinfahrzeuge)

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Siehe auch

Einzelnachweise

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