Schönau (Wutha-Farnroda)
Ortsteil von Wutha-Farnroda Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Schönau (vor 1994 offiziell Schönau (bei Eisenach), noch früher Schönau a. d. Hörsel) ist ein Ortsteil der Gemeinde Wutha-Farnroda im Wartburgkreis in Thüringen mit etwa 553 Einwohnern. Zum Ortsteil gehört seit den 1950er Jahren die Gemarkung Deubach.
Schönau Gemeinde Wutha-Farnroda | |
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Koordinaten: | 50° 57′ N, 10° 26′ O |
Höhe: | 232–470 m ü. NN |
Fläche: | 7,83 km² |
Einwohner: | 553 |
Bevölkerungsdichte: | 71 Einwohner/km² |
Eingemeindung: | 14. April 1994 |
Postleitzahl: | 99848 |
Vorwahl: | 036921 |
Lage von Schönau in Wutha-Farnroda
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Blick von Osten auf Schönau |
Der Ortsteil grenzt im Norden an Kahlenberg, im Osten liegen die Ortsteile Kälberfeld und Sättelstädt der Gemeinde Hörselberg-Hainich, im Süden folgt Seebach, im Südwesten Farnroda und im Westen Wutha.
Südlich von Schönau befinden sich in der Gemarkung Deubach der Kambühl (453,6 m ü. NN) als höchste Erhebung sowie der Fuchsberg (437,7 m ü. NN) und der Eichberg (364,9 m ü. NN).[1]
Schönau liegt am Südufer der Hörsel. Durch den Ortsteil fließt der Deubach, ein orographisch linker Zufluss der Hörsel und ein Gewässer II. Ordnung nach dem Thüringer Wassergesetz. Er hat eine Länge von 3,9 Kilometer, entspringt am oberen Ortsende von Deubach am Nordwesthang des Kambühl und mündet nördlich des Ortes in die Hörsel.[2]
Der Ort wurde 1247 erstmals erwähnt im Zusammenhang mit einer Burg Kahlenberg im Nachbarort Kahlenberg, sie war eine Gründung der Herren von Wangenheim. Der später zum Wintersteiner Amts- und Gerichtsbezirk zusammengefasste Wangenheimer Besitz (Wangenheimsches Gericht) umfasste südlich der Hörselberge sechs Waldhufendörfer, es waren Schloss und Dorf Winterstein, die Dörfer Kahlenberg, Fischbach, Kälberfeld und Sondra sowie Schönau. Weitere Rechte und Besitzungen gab es in Fischbach, Sättelstädt, Wolfsbehringen und Oesterbehringen sowie die Höfe Heßwinkel und Hütscheroda. Innerfamiliäre Teilungen, Erbschaften und Verpfändungen hinterließen eine Vielzahl von Urkunden, die im 19. Jahrhundert Grundlage für eine umfangreiche Familienchronik der Wangenheimer waren. Aus diesen Urkunden geht auch hervor, das der Ort Schönau seit 1458 ein geteilter Besitz der Herren von Uetterodt und der Wangenheimer wurde, auch die Burggrafen von Kirchberg (Herrschaft Farnroda) hatten Güter und Besitzrechte im Ort erworben.[3][4]
Die Herrschafts- und Lebensverhältnisse im Dorf Schönau um 1775 beschreibt Johann Georg August Galletti als Gothaer Historiograph in seiner Geschichte und Beschreibung des Herzogthums Gotha
Die Uetterodts hatten 1442 die Scharfenburg und zugehörige Orte gekauft, doch 1446 verwüstete der Sächsische Bruderkrieg auch diese Besitzungen, die Scharfenburg wurde belagert und war danach eine Ruine, daher errichtete man in der Ortslage ein „Festes Haus“ als neuen Amts- und Wohnsitz. Der wangenheimsche Anteil am Dorf Schönau wurde 1840 an das Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha abgetreten. Die ütterodtschen Orte wurden schon 1837 direkt dem Herzogtum unterstellt. Eine Verwaltungsreform führte 1869 zur Schaffung des Amtsgerichtsbezirkes Thal, dieses umfasste die wangenheimschen, uetterodtschen und hopfgartenschen Splitterbesitzungen und Exklaven im Westen des Herzogtums. Von 1918 bis 1920 gehörte das Amt Thal und somit auch Schönau zum Freistaat Gotha. Ab 1922 gehörte Schönau zum Landkreis Eisenach. Am 7. April 1945 wurde der Ort zum Ende des Zweiten Weltkrieges durch US-amerikanische Truppen besetzt, welche am 3. Juni 1945 durch die sowjetische Besatzungsmacht abgelöst wurde. Schönau wurde Teil der Sowjetischen Besatzungszone und später der DDR. Am 1. Juli 1950 wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Deubach nach Schönau eingemeindet; das nördlich gelegene Kahlenberg lehnte die Eingemeindung erfolgreich ab. Ab 1961 wurde auch in Schönau die Landwirtschaft kollektiviert. Neben der Agrargenossenschaft gibt es seit den 1990er Jahren wieder landwirtschaftliche Einzelunternehmen.
Am 14. April 1994 wurde die Gemeinde Schönau (bei Eisenach) nach Wutha-Farnroda eingemeindet, nachdem der Gemeinderat am 7. Juli 1993 mehrheitlich zugestimmt hatte.
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