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Erzbischof von Köln, Bischof von Paderborn Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Salentin von Isenburg (* 1532 auf Burg Isenburg bei Dierdorf; † 19. März 1610 auf Burg Arenfels) war von 1567 bis 1577 Erzbischof und Kurfürst von Köln, von 1574 bis 1577 auch Fürstbischof von Paderborn, und von 1577 bis 1610 als Salentin VI. von Isenburg-Grenzau der vorletzte Graf der Grenzauer Linie des Hauses Isenburg.
Salentin war der zweite von drei Söhnen des Grafen Heinrich von Isenburg-Grenzau (* etwa 1521, † 1553) und dessen Frau Margarete von Wertheim († 25. März 1538). Seine Brüder waren Johann und Anton. Eine seiner zwei Schwestern war die spätere Äbtissin Margarete von St. Ursula in Köln.
Wie in Adelsfamilien üblich, wenn der Besitz nicht groß genug für eine spätere Erbteilung war, wurden Johann und Salentin für eine Laufbahn im geistlichen Stand vorbereitet. Als 15-Jähriger nahm Salentin 1547 ein Studium der Theologie in Köln auf. Schon ein Jahr später, 1548, wurde er Domherr in Mainz und zehn Jahre später Domherr in Köln.
Salentins jüngerer Bruder Anton verstarb sehr jung (1548), so dass sein älterer Bruder Johann in den weltlichen Stand zurückkehrte und 1563 heiratete. Diese Ehe blieb kinderlos, und Johann starb bereits zwei Jahre später. Damit war Salentin der einzige männliche Nachkomme, und das Geschlecht der Nieder-Isenburger in der Linie Isenburg-Grenzau drohte auszusterben.
Salentin wurde 1565 Dechant von St. Gereon in Köln. Daneben war er Domscholaster am Straßburger Münster und hatte Pfründen in Trier, Mainz, Köln.
In der Literatur wird er oft Salentin VII., VIII. oder auch IX. genannt. Laut genealogischen Tafeln und anderen Quellen ist er der 6. dieses Namens.[1] Die Zählung nach anderen Quellen bezieht Nebenlinien mit ein.[2]
Seit 1562 war Friedrich IV. von Wied Erzbischof und Kurfürst des Erzbistums Köln, doch dieser war nicht bereit, das im Konzil von Trient festgelegte Glaubensbekenntnis anzuerkennen, so dass ihm Papst Pius V. die Bestätigung seiner Wahl verweigerte. Friedrich resignierte am 25. Oktober 1567. Am 23. Dezember 1567 wurde Salentin vom Domkapitel zum Erzbischof und Kurfürsten von Köln gewählt. Er empfing keine priesterlichen Weihen und betonte schon bei seiner Wahl, dass er zu gegebener Zeit ins weltliche Leben zur Fortführung seines Hauses zurückkehren werde. Seine Bedingung wurde vom Domkapitel und vom Kaiser angenommen, nicht aber von Papst Pius V., der daraufhin eine Neuwahl des Kölner Erzbischofs verlangte. Im Schreiben des Papstes vom 27. Juni 1568 hieß es unter anderem: „Wir genehmigen und loben sehr diese Wahl“, und „Damit aber die Kirche die erhofften und so notwendigen Früchte so bald wie möglich daraus erhalten kann, ist euch auch zu wünschen, dass er sich unverzüglich zum Priester weihen lässt, damit er möglichst bald von uns bestätigt wird sowie das Weihegeschenk empfangen und nach Erhalt des päpstlichen Palliums sein Amt antreten kann.“ Obwohl Salentin sich nicht weihen ließ, bestätigte Papst Gregor XIII., der Nachfolger von Pius V., ihn im Dezember 1573 als Kölner Erzbischof.
Am 21. April 1574 wurde er vom Domkapitel des Hochstifts Paderborn auch zum Bischof von Paderborn gewählt. Die Bestätigung des Papstes erfolgte am 4. Dezember, nachdem Salentin versprochen hatte, die geistlichen Verpflichtungen an einen Weihbischof zu übertragen. Er zog am 9. Dezember 1574 in Paderborn in einer Ritterrüstung ein, umgeben von einem Gefolge, das tausend Reiter zählte. Mit Helm und Rüstung trat er an den Hochaltar des Paderborner Doms, um seinen Treueeid zu leisten. Wegen Unstimmigkeiten innerhalb des Domkapitels konnte Salentin jedoch keinen Weihbischof ernennen.
In den zehn Jahren seiner Regierung in Köln straffte er die Verwaltung und ordnete die Finanzen. Es gelang ihm, die auf dem Erzstift lastenden Schulden weitgehend zu tilgen. So löste er das schon lange an die Grafen von Schaumburg verpfändete Vest Recklinghausen ein, ebenso wie Pfandschaften in Andernach, Neuß, Uerdingen und Brilon. Auch im Paderborner Land löste er etliche Verpfändungen ein. Er ordnete eine Reform des Verwaltungs- und Gerichtswesens an und befahl eine Visitation der Pfarreien und Klöster. Auch das Schulwesen wurde umgestaltet.
Salentin VI. nutzte aber auch die Vorteile, die ihm das Amt des Erzbischofs verschaffte, konsequent für seine eigene Grafschaft Isenburg-Grenzau. So gelang es ihm, die Reichsunmittelbarkeit für seine Grafschaft durchzusetzen.
Am 5. September 1577 trat er als Bischof von Paderborn und am 13. September als Erzbischof von Köln zurück. Er verabschiedete sich vor den versammelten Landständen auf der Wasserburg Brühl und heiratete am 10. Dezember 1577 in Bonn Gräfin Antonia Wilhelmina von Arenberg (1557–1626). Seinem Nachfolger Gebhard I. von Waldburg begegnete er mit großer Skepsis, da er von dessen Beziehungen zu einflussreichen Protestanten wusste.
Salentin griff auf Bitten des Kölner Domkapitels in den Truchsessischen Krieg gegen den abgefallenen Erzbischof Gebhard I. von Waldburg ein. Siehe dazu auch Bonner Belagerungsmünzen von 1583.
Am 19. März 1610 verstarb Graf Salentin VI. von Isenburg-Grenzau und wurde im Prämonstratenser-Chorherrenstift Rommersdorf beigesetzt. Sein Freund, Abt Johann VI., ließ ihm ein Grabmal errichten, das ihn in Rüstung zeigt. Nach der Auflösung des Klosters 1803 ließ Fürst Johann August Karl zu Wied (1779–1836) das Grabmal in das fürstliche Mausoleum in Dierdorf und die Gebeine in die evangelische Pfarrkirche nach Neuwied-Niederbieber überführen.
Salentin VI. war mit Antonia Wilhelmina von Arenberg, Tochter von Johann von Ligne verheiratet. Das Paar hatte zwei Söhne, Salentin VII. († 1619) und Ernst I. († 1664, letzter Graf der Grenzauer Linie). Beide zeigten die gleiche Neigung zum Kriegshandwerk wie ihr Vater und schlugen die Militärlaufbahn ein. Ernst war zweimal verheiratet, seine erste Frau war Caroline Ernestine von Arenberg (1606–1630), seine zweite Frau wurde Maria Anna von Hohenzollern-Hechingen (1614–1670), Tochter von Johann Georg.
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