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Landesbehörde des Freistaates Sachsen Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) ist eine Oberste Landesbehörde des Freistaates Sachsen mit Sitz in der Landeshauptstadt Dresden. Das Gebäude befindet sich im Dresdner Regierungsviertel in der Inneren Neustadt.
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr | |
---|---|
Staatliche Ebene | Land |
Stellung | Oberste Landesbehörde |
Gründung | 8. November 1990 |
Hauptsitz | Dresden, Sachsen |
Behördenleitung | Martin Dulig (SPD), Staatsminister |
Bedienstete | 1209[1] |
Haushaltsvolumen | 1,86 Mrd. Euro (2020)[2] |
Netzauftritt | www.smwa.sachsen.de |
Staatsminister ist seit 13. November 2014 Martin Dulig (SPD), Staatssekretär ist Thomas Kralinski (ebenfalls SPD).
Nach der Gründung des Freistaats Sachsen 1918 wurde in der ersten Landesregierung unter Richard Lipinski erstmals ein Arbeitsministerium errichtet. Es war konkret für "Arbeit und Wohlfahrt" zuständig. Ein Wirtschaftsministerium folgte 1919. Bis 1935 waren beide Ressorts eigenständig, erst unter Reichsstatthalter Martin Mutschmann wurde der Bereich "Arbeit" ins Wirtschaftsministerium eingegliedert. 1946, nach dem Zweiten Weltkrieg, wurde dies wieder rückgängig gemacht, und es entstanden das "Ministerium für Arbeit und Sozialfürsorge" und das "Ministerium für Wirtschaft und Wirtschaftsplanung". Letzteres erhielt bereits 1948 den neuen Namen "Ministerium für Industrie und Verkehr". 1950 wurden beide Ministerien wieder zum "Ministerium für Industrie, Arbeit und Aufbau" zusammengeführt. Mit der Auflösung des Landes Sachsen 1952 wurden auch die Ministerien des Landes aufgelöst.
Nach der Wiedergründung des Freistaates 1990 existierten auch das Wirtschafts- und Arbeitsministerium unter dem Namen „Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit“ wieder. 2009 erhielt es seinen heutigen Namen, um die bereits vorher bestehende Zuständigkeit für den Verkehrssektor abzubilden.
Unterhalb der Leitungsebene (Staatsminister, Pressestelle, Staatssekretäre und Leitungsstab) gliedert sich das Ministerium in fünf Abteilungen:[3]
Abteilung 1: Zentrale Dienste und Recht
Abteilung 2: Arbeit und Europäische Strukturfonds
Abteilung 3: Wirtschaft, Innovation und Mittelstand
Abteilung 4: Digitalisierung, Bergbau und Marktordnung
Abteilung 5: Mobilität
Bestandteil des Ministeriums ist außerdem die Börsenaufsichtsbehörde, die Landesregulierungsbehörde und die Landeskartellbehörde.[4]
Dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr nachgeordnete Behörden sind das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV),[5] das Sächsische Oberbergamt (OBA)[6] sowie das Zentrum für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit (ZEFAS).[7]
Die Abteilung Wirtschaft des Staatsministeriums ist für die Förderung der ansässigen und ansiedlungswilligen Unternehmen im Freistaat Sachsen sowie des Tourismus, der Kurorte und der nichtstaatlichen Heilbäder zuständig.
Um einen ausreichenden Wettbewerb der Unternehmen zu gewährleisten, werden durch das Landeskartellamt Zusammenschlüsse und Firmenübernahmen geprüft. Zudem ist die Überwachung der Energiewirtschaft, Telekommunikation und Post ein weiterer Aufgabenbereich. Weiterhin obliegt dem Staatsministerium die Überwachung der Industrie- und Handels-, Handwerks-, Ingenieurkammern und der Freien Berufe.
Mit dem Sächsischen Oberbergamt wird die Bergaufsicht über den Bergbau im Freistaat Sachsen nach dem Bundesberggesetz vollzogen.[8]
Ein weiteres Betätigungsfeld ist der Verbraucherschutz.
Die Koordination und gemeinsame Entwicklung von Strukturplänen mit den Kommunen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitssituation unter optimaler Ausnutzung der vorhandenen Ressourcen und gleichzeitiger Verminderung des Strukturgefälles innerhalb des Freistaates ist ein weiteres Betätigungsfeld der Abteilung Wirtschaft.
Die Abteilung Arbeit ist für das Arbeitsrecht, den Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz und die Arbeitsmedizin zuständig. Es beschäftigt sich auch mit der beruflichen Ausbildung, Weiterbildung und Umschulung sowie dem Lohn-, Tarif- und Schlichtungswesen.
Darüber hinaus behandelt sie die Themen Mitarbeiterbeteiligung und Zukunft der Arbeit.
Die Abteilung Mobilität ist für die Binnenschifffahrt, den Eisenbahnverkehr, die Förderung kommunaler Straßen und die Generalverkehrsplanung zuständig. Sie kümmert sich um Luftverkehr und öffentlicher Personennahverkehr, die Straßenbauverwaltung, das Straßen- und Verkehrsrecht, die Straßenunterhaltung sowie um Verkehrssicherheit.
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