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Heraldik Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ein Ring ist in der Heraldik eine gemeine Figur und ist eigentlich ohne Symbolkraft und somit im Wappen ein unbedeutendes Bild. Im Mittelalter galt er als Zeichen der bischöflichen Würde.[2]
Die Darstellung gleicht der Unterlegscheibe aus dem Maschinenbau. Alle heraldischen Farben sind möglich. Ist das Innere aber von anderer Farbe, ist es kein Ring, sondern eine gefüllte Ringel, durchbrochene Kugel oder Scheibe.
Die Anzahl wird in vielen Wappen auf drei beschränkt und dann zwei über eins (2:1) gestellt. Der Teil eines Rings wird Bogen blasoniert, sonst sagt man auch halber Ring.
Viele kleine Ringe sind zum Füllen der Schildfläche geeignet, also zum Bestreuen, auch zum Belegen oder Bestecken. Auch werden sie wie Kettenglieder ineinander verschlungen im Wappen gezeigt.
Möglich ist die Darstellung eines Schmuckringes. Diese Ringe werden gelegentlich durch eine Hand, besonders am ausgestreckten Arm (Stargarder Arm), der auch geharnischt sein kann, gehalten. Ist er mit einem Stein besetzt, so muss das beschrieben werden.
Ist ein gemeines Kreuz an den Enden seiner Arme mit Ringen besetzt, so ist es ein Ringkreuz.
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