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Bezeichnung eines kleinräumigen Landschaftsteils Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ein Flurname, in Österreich auch Riedname,[1] ist die namentliche Bezeichnung (Flurbezeichnung) eines kleinräumigen Teils der Landschaft (Flur). Flurnamen teilen das Gelände ein und tragen zur Orientierung und Identifizierung bei. Flurnamen kennzeichnen die kleineren und kleinsten geografischen Einheiten, wie Berge und Gipfel, Täler (die auch zu den Oronymika gehören), Wälder, Weiden, Wiesen, Äcker und Auen, Wege, Gewanne, Fluren.
Flurnamen sind geografische Namen (in der Schweiz auch Lokalnamen genannt, welche jedoch auch Siedlungsnamen umfassen), die von den ansässigen Bewohnern geprägt und oft ohne schriftliche Fixierung im örtlichen Sprachgebrauch weitergegeben wurden. Die Namensgruppe der Flurnamen besitzt eine große Vielfalt und einen vielseitigen Zeugniswert. Der in ihnen vorhandene appellativische Wortschatz ist reicher und differenzierter als z. B. bei Siedlungsnamen (Ortsnamen i. e. S.). Die Flurnamenforschung oder Flurnamenetymologie ist Teil der Ortsnamenforschung (Toponomastik), der allgemeinen Beschäftigung mit Namen in der Geografie.
Im Vermessungswesen bezeichnet man als Flurname im engeren Sinne Gruppen von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken (Flurstücken, Parzellen) in den Gemarkungen der Gemeinden, die in ihrer Flurform eine Einheit bilden. Diese auf Eigentums- und Gemeinderecht und -grenzen basierende Definition unterscheidet sich damit von der ursprünglichen historischen, in der im Allgemeinen weder Eigentumsrechte noch Grundstücks-, Gemeinde- oder auch Ländergrenzen relevant sind. In der durch Nutzung geprägten Kulturlandschaft treffen sich die beiden Begrifflichkeiten oft (etwa im Namen eines speziellen Ackers, eines Waldstücks oder einer Alm/Alpe).[1]
Flurnamen sind und waren vor allem Gebrauchsnamen. Sie sind in der Regel nur innerhalb einer Stadt oder eines Dorfes bekannt. Nur durch die eindeutige Benennung können Verwaltung (Kataster), Besitzverhältnisse (Grundbücher) oder Landnutzung (Nutzungsart) geregelt werden. Flurnamen dienen dazu, den Ort, das heißt die Lage eines Flurstückes innerhalb der Gemarkung eindeutig zu identifizieren. Hierzu ein Beispiel aus Mittelhessen.
Dies galt insbesondere für Parzellen, die der Realteilung unterlagen und daher oft nur eine Generation lang demselben Besitzer gehörten. Wurde hingegen das Anerbenrecht ausgeübt, blieben die Grundstücke ungeteilt. Dann wurde der Besitzer namentlich nicht genannt und das Grundstück nur mit dem Hofnamen/Hausnamen verbunden.
Flurbezeichnungen eines Bauernhofes gehören zu den häufigsten etymologischen Wurzeln von Familiennamen im Deutschen. In ländlichen Gebieten insbesondere des Alpenraums und des Voralpenlandes sind diese Hofnamen sogar noch heute in Telefonbüchern verzeichnet.
Großräumige Flurnamen oder Lagebezeichnungen sind meist über Jahrhunderte überliefert. Flurnamen, die bis in die Vor- und Frühgeschichte zurückreichen, sind eher selten, wenn man von Flussnamen oder Namen markanter Berge absieht. Manchmal schimmert in den Endsilben noch eine sehr alte Bezeichnung durch.
In den Flurnamen spiegeln sich alle historischen und sprachlichen Entwicklungen wider. Viele kleinräumige Flurnamen entstanden erst nach der Aufhebung der Dreifelderwirtschaft und nach Aufgabe der Feld- und Weidewirtschaft sowie nach Aufhebung der Allmende nach 1800. In den Regionen/Gemarkungen, wo die Realteilung des Grundbesitzes praktiziert wurde, entstanden dadurch viele neue und zusätzliche Flurnamen. Insbesondere die Attribute beim, auf, über, unter, vor und hinter deuten auf eine Besitzteilung hin. Wurde hingegen der Grundbesitz nur an einen Erben weitergegeben (Anerbenrecht), waren zusätzliche Namen nicht erforderlich. Daher gibt es in diesen Gemarkungen auch vergleichsweise weniger Flurnamen.
In den Flurnamen spiegeln sich aber auch die topografischen Gegebenheiten. Kleinräumig strukturierte Landschaften erfordern mehr Flurnamen. In Bergregionen etwa, wo schon kleine Unterschiede in der Lage eines Flurstücks unterschiedliche landwirtschaftliche Behandlung (Saatzeitpunkt, Mahd usw.) erfordern, finden sich auch kleinräumigere Flurnamen.
Flurnamen kann man nur etymologisch erklären, wenn man sich mit der Zeit ihrer Entstehung auseinandersetzt. Wer mehr als nur einfache Begriffe aus den Flurnamen herausinterpretieren will, geht meist fehl. Jedem Flurnamen liegt ein Benennungsmotiv zugrunde, ein Merkmal, das diesem bestimmten Ort anhaftet. Zum Zeitpunkt der Entstehung wurde dieses Merkmal mit dem damals gängigen Vokabular beschrieben. Das heißt, der Name entstand aus der vor Ort gesprochenen Mundart und wurde so überliefert und weitergegeben. Die Bedeutung des Namens blieb dabei erhalten, der Wortschatz, die Aussprache und die Schreibweise haben sich jedoch verändert.
Als man im 19. Jahrhundert die Flurnamen schriftlich festlegte (katasteramtliche Schreibweise), wurden – aus Sicht des Etymologen – schlimme Fehler gemacht. Namen wurden entstellt und wurden so für die Forschung unbrauchbar, da sie in der „verhochdeutschten“ Form zu unsinnigen Deutungen führen. Dabei lässt sich die Bedeutung des Namens bei der Schicht der jüngeren Flurnamen mit der vor Ort gesprochenen Mundart in den meisten Fällen noch hinreichend klären.
Erhebungen vor Ort bei älteren ortskundigen Landwirten, die noch den Dialekt beherrschen, sind oft ausgezeichnete Quellen (siehe Oral History, das Sammeln mündlicher Überlieferungen). Zu dieser Problematik gehören auch das Umfeld der „Eindeutschungen“ und entsprechende Vorgänge in anderen Sprachen, die in den politischen Konflikten der letzten Jahrhunderte begründet sind.
Diverse Flurnamen oder deren Komponenten haben je nach Region einen althochdeutschen, altniederdeutschen, romanischen oder slawischen Ursprung – in seltenen Fällen wird sogar auf keltisches Sprachgut verwiesen – und sind daher für die Allgemeinheit kaum verständlich, zumal sie sich den Dialekten der Region entsprechend stark auseinanderentwickelt haben können.
Flurnamen sind oft auch althergebrachte Lage- oder Nutzungsbezeichnungen wie zum Beispiel „Auf der Warte“, „Vor den Tränken“, „Roßmorgen“, „In der Lache“, „Beim Klingelborn“, „Im Messflur“, „Gänseweide“, „Schafsheide“ etc. Oft haben Flurnamen Bezüge zu ehemaligen Eigentümern: „Kirchhuf“, „Bischofswiesen“, „Herrenbungert“, „Scholzenheck“.
Die Flurnamen sind im amtlichen Kartenwerk verzeichnet.
Die Siedlungs- und Straßenbezeichnungen in Neubaugebieten der Städte und Gemeinden, die auf ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen entstehen, orientieren sich häufig an den jeweiligen Flurnamen.
Abkürzungen: ahd. = althochdeutsch, and. = altniederdeutsch, md. = Mitteldeutsch, mhd. = mittelhochdeutsch, mnd. = mittelniederdeutsch, od. = Oberdeutsch, hd. = Hochdeutsch, lat. = Latein, slaw. = Slawisch
Weitere Flurnamen finden sich auch in den Listen des Artikels Ortsname.
Zur Ortsnamenskunde allgemein siehe die Literaturhinweise zum Artikel Toponomastik.
Regionen, Deutschland:
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