Resolution des UN-Sicherheitsrats Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Resolution 1737 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution zum Iran, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 23. Dezember 2006 auf seiner 5612. Sitzung einstimmig angenommen hat.
Die Resolution war von Frankreich, Deutschland und dem Vereinigten Königreich unter Artikel 41 der Charta der Vereinten Nationen eingebracht worden und gehört damit zu den für alle Staaten verbindlichen Resolutionen nach Kapitel VII der Charta.
Der Sicherheitsrat hatte am 31. Juli 2006 mit der Resolution 1696 Iran aufgefordert, sein Nuklearprogramm abzubrechen. Der damaligen Entscheidung war am 31. März 2006 eine Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrates (Dokument S/PRST/2006/15) vorausgegangen.
Das Gremium drückt in der Resolution seine Besorgnis über die wiederholten Berichte des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) aus, insbesondere über die Entscheidung der IAEO vom 4. Februar 2006 (Dokument GOV/2006/14).
Der Rat ist ausdrücklich besorgt über Probleme und Vorbehalte, die in dem Bericht des IAEO-Generaldirektors vom 27. Februar 2006 (Dokument GOV/2006/15) aufgeführt werden, insbesondere solche, die eine militärische Bedeutung haben und darüber, dass die IAEO sich nicht in der Lage wähnt auszuschließen, dass im Iran undeklariertes Material und nicht angemeldete Aktivitäten stattfinden.
Der Rat betonte auch seine Besorgnis über den Bericht des IAEO-Generaldirektors vom 28. April 2006 (Dokument GOV/2006/27) unter anderem darüber, dass die IAEO nicht in der Lage ist, Fortschritte hinsichtlich der fehlenden Gewissheit über die Abwesenheit undeklarierten Material und nichtangemeldeter Aktivitäten im Iran zu machen, obwohl die Agentur schon mehr als drei Jahre bemüht sei, diese Informationslücken zu schließen.
Der Sicherheitsrat bemerkte auch, dass die Berichte des IAEO-Generaldirektors vom 8. Juni 2006 (Dokument GOV/2006/38), vom 31. August 2006 (Dokument GOV/2006/53) und vom 14. November 2006 (Dokument GOV/2006/64) feststellten, dass Iran weder eine umfassende Einstellung seines Nuklearprogrammes durchführte, noch die Zusammenarbeit mit der IAEO wiederaufnahm, noch die Auflagen der UN-Resolution 1696 (2006) erfüllte und dass Iran sich dazu weigerte.
Das Gremium betonte die Wichtigkeit einer diplomatischen Lösung durch Verhandlungen und begrüßte die Bemühungen von China, Frankreich, Deutschland, der Russischen Föderation, des Vereinigten Königreiches und der Vereinigten Staaten, sowie der Europäischen Union auf diesem Gebiet. Er ist entschlossen, die Erfüllung der Resolution 1696 durch Iran durchzusetzen, indem er entsprechende Maßnahmen ergreift und weiterhin besorgt darüber, dass das iranische Nuklearprogramm ein Risiko der Weiterverbreitung von Nuklearwaffen darstellt, weil der Iran die Auflagen der IAEO und der Resolution 1696 nicht erfüllt.
Unter Artikel 41 im Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen ordnete der Sicherheitsrat deswegen an:
Wie üblich endet die Resolution mit der Entscheidung des Gremiums, weiterhin mit dem Problem befasst zu bleiben.
Iran wies die Resolution zurück und wies durch seinen Botschafter bei den Vereinten Nationen darauf hin, dass der Rat Sanktionen gegen ein Mitglied des Atomwaffensperrvertrages verhängte, der, im Unterschied zu Israel, niemals ein anderes Mitglied der Vereinten Nationen angegriffen oder mit der Anwendung von Gewalt bedroht habe.
China und auch das Vereinigte Königreich betonten allerdings, dass die Sanktion nicht das Ende der Verhandlungen bedeuteten, sondern vielmehr ein Mittel dazu, Iran an den Verhandlungstisch zurückzubringen. Russland betonte in der Sitzung die Notwendigkeit eine diplomatische Lösung zu finden und unter Anwendung von Artikel 41 im Kapitel VII der UN-Charta den Einsatz von Gewalt zur Lösung der Problematik zu vermeiden.
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