Reichslehen

ein vom König bzw. dem Kaiser aus der Reichsgutmasse verliehenes Lehen Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Ein Reichslehen ist ein vom König bzw. dem Kaiser aus der Reichsgutmasse verliehenes Lehen.

Sie waren im Reich (Heiliges Römisches Reich) bestehende Lehen, die in der Regel vom Kaiser oder König verliehen wurden. Der deutsche Ausdruck Reichslehen erscheint erst in der Frühen Neuzeit; Die mittelalterlichen Quellen bezeichnen sie als feudum imperiale bzw. regale, als ab imperio, seit dem 13. Jh. dann als a nobis et imperio.[1]

Unterscheiden lassen sich:

Eine Sonderstellung unter den Fürstenlehen nahm das Herzogtum und spätere Königreich Böhmen ein, das seit 1002 mit Herzog Vladivoj in einem formellen Lehensverhältnis zum Heiligen Römischen Reich stand.[2]

siehe Lehnswesen

Literatur

  • Rüdiger von Schönberg: Das Recht der Reichslehen im 18. Jahrhundert: Zugleich ein Beitrag zu den Grundlagen der bundesstaatlichen Ordnung. C.F.Müller Heidelberg, Karlsruhe 1977, ISBN 978-3-8114-1877-6
  • Barbara Stollberg-Rilinger: Die Investitur mit den Reichslehen in der Frühen Neuzeit Online 2006

Einzelnachweise

Wikiwand - on

Seamless Wikipedia browsing. On steroids.