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Als Regionalverwaltung werden staatliche und nichtstaatliche Verwaltungen auf Ebene von Regionen bezeichnet.
In zentralistisch organisierten Staaten entspricht ihr Wirkungsgebiet annähernd dem eines deutschen oder österreichischen Bundeslands bzw. eines Kantons, aber ohne eigene Gesetzgebung. In Bundesstaaten ist sie (falls verwirklicht) eine Verwaltungsebene zwischen Bundesland und politischem Bezirk bzw. Landkreis.
Die Regionen stellen Gebiete mittlerer Größe dar und haben den Zweck, Verwaltungs- und Entscheidungskompetenzen von der nationalen bzw. Landesebene näher zu den Betroffenen zu verlagern (siehe Regionalismus und Bürgernähe), aber auch die kulturgeschichtliche Identifikation zu fördern. In Staaten mit größeren Minderheiten sind sie bisweilen mit speziellen Autonomierechten ausgestattet.
Regionalverwaltungen in Deutschland, Österreich und Schweiz sind unter anderem:
In Niedersachsen wird ein Regionalisierungskonzept zur Reform der Kreisebene diskutiert. Es soll in vergrößerten Landkreisen neben Verwaltungsdiensten auch neue Formen von Gemeinde-Kooperationen und die regionale Bildungs- und Gesundheitsversorgung umfassen.[2] Auch eine Stärkung der Planungsinstrumente durch die Einbeziehung der Katasterämter (Geoinformation) in die kommunale Regionalverwaltung wird überlegt.
In Israel sind die etwa 55 Regionalverwaltungen hingegen wesentlich kleiner. Sie wurden zwischen 1949 und 2004 im ländlichen Raum gegründet und umfassen nur zwischen 3 und 50 Ortschaften, die überwiegend Kibbuzim sind.
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