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Auszeichnung für herausragende Justizberichterstattung Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Regino-Preis für herausragende Justizberichterstattung ist ein von 2000 bis 2015 jährlich verliehener Journalistenpreis für Reportagen über die Justiz, den Justizalltag, die Beteiligten im Justizgeschehen sowie Prozesse. Vergeben wurde der Journalistenpreis von der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) und dem Initiator des Preises, dem Koblenzer Strafverteidiger Wolfgang Ferner. Der Preis war mit 750 Euro je Kategorie dotiert. Er wurde 2015 letztmals vergeben.
Die Auszeichnung richtete sich an Gerichtsreporter aus allen Medien. Hervorragende Einreichungen wurden jeweils in den Kategorien Printmedien, Rundfunkreportagen, Fernsehreportagen und Neue Medien (Web-Produktionen) prämiert. Die Arbeiten mussten binnen Jahresfrist zwischen dem 1. August und dem 31. Juli des Preisjahres veröffentlicht worden sein.
Der Preis erinnerte im Namen an Regino, einen mittelalterlichen Abt des Klosters Prüm. Er wurde von dem Rechtsanwalt Wolfgang Ferner ins Leben gerufen und wurde von der NJW unterstützt. Zur Jury gehörten im Jahr 2005 laut Homepage neben Wolfgang Ferner der Journalist Bernhard Toepper vom ZDF, die Leitende Oberstaatsanwältin Becker-Toussaint, zwei Mitglieder von der Redaktion der NJW. Als Schirmherr war der Justizminister des Landes Rheinland-Pfalz beteiligt.
Der am meisten über alles Tagesaktuelle hinausweisende Bestandteil des Regino-Preis-Festakts war die Festrede, die üblicherweise von Prominenten und Richtungsweisenden unter den Gerichtsreportern gehalten wurde. Diese ist nicht zu verwechseln mit der Preisbegründung und Laudatio für die einzelnen Preisträger. Zumeist ging es inhaltlich um Grundlegendes in der Ethik, Praxis und Problematik zeitgenössischer Justiz.
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