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Beschreibung und Deutung von bildlichen Darstellungen, denen ein rechtlicher Gehalt anhaftet Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Rechtsikonographie ist ein Forschungsfeld im Schnittbereich zwischen Rechtsgeschichte und Kunstgeschichte mit Bezügen zur Heraldik, Rechtsarchäologie und Rechtlichen Volkskunde. Ihr Forschungsgegenstand ist die Beschreibung und Deutung von bildlichen Darstellungen (Gemälde, Reliefs, Skulpturen, Graphiken, Holzschnitte usw.), denen ein rechtlicher Gehalt anhaftet. Es geht etwa um symbolische Gegenstände an historischen Gerichtsstätten, Illustrationen in Rechtsbüchern, Allegorien oder Gemälde mit rechtlichen Szenen (etwa Krönungen, Belehnungen, Gerichtsverfahren oder Bestrafungen). Die Rechtsikonographie ist traditionell ein Forschungsfeld und Teilfach der Rechtsgeschichte, wird heute aber interdisziplinär betrieben.[1]
Als „Iurisprudentia picturata“ war die Rechtsikonographie bereits im 18. Jahrhundert ein Forschungsgegenstand. Karl von Amira (1848–1930) setzte sich im 19. Jahrhundert exponiert mit bildlichen Rechtsquellen auseinander. Er plädierte hierbei für eine Trennung der Rechtsikonographie von der ebenfalls von ihm erforschten Rechtsarchäologie.[1] Dennoch enthält seine sogenannte „Rechtsarchäologische Bildersammlung“ in weiten Teilen rechtsikonographisches Material.[2] Amiras Bildersammlung wurde in einem Gemeinschaftsprojekt des Münchener Leopold-Wenger-Instituts für Rechtsgeschichte und des Digitalisierungszentrums der Bayerischen Staatsbibliothek retrodigitalisiert und ist online verfügbar.
In der Nachfolge Amiras erfuhr die rechtsikonographische Forschung einen bedeutenden Aufschwung. Weitere bedeutende Rechtshistoriker, etwa der Heidelberger Rechtssprachenforscher und Begründer der Rechtlichen Volkskunde Eberhard Freiherr von Künßberg (1881–1941), der Berner Ordinarius Hans Fehr[3] und der Gießener Rechtsikonograph und Rechtsarchäologe Karl Frölich (1877–1953),[4] legten umfangreiche rechtsikonographische Bildersammlungen an. In den 1990er-Jahren entstand die „Rechtsikonographische Datenbank“ von Gernot Kocher.
Auf Initiative von Gernot Kocher und Clausdieter Schott entstand 1988 der „Arbeitskreis für Rechtsikonographie“, der in regelmäßigen Abständen Fachtagungen zum Themenkreis veranstaltet. Die Forschungsergebnisse werden unter anderem in der Reihe „Signa Iuris – Beiträge zur Rechtsikonographie, Rechtsarchäologie und Rechtlichen Volkskunde“ publiziert.[5]
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