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Gemeinschaft von 20 lutherischen, unierten und reformierten Kirchen in Deutschland Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist eine Gemeinschaft von 20 lutherischen, unierten und reformierten Kirchen in Deutschland. Die selbständigen Gliedkirchen haben ungeachtet ihres unterschiedlichen Bekenntnisstandes uneingeschränkte Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft.
Evangelische Kirche in Deutschland | |
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Basisdaten | |
Ratsvorsitzende: | Kirsten Fehrs[1] (kommissarisch) |
Präses der Synode: | Anna-Nicole Heinrich |
Präsident des Kirchenamtes: | Hans Ulrich Anke |
Gründungsjahr: | 1945 |
Mitgliedskirchen: | 20 |
Mitglieder: | 18,560 Mio. (21,9 %)[2] (31. Dezember 2023) |
Mitglieder Vorjahr: | 19,150 Mio. (22,7 %)[3] (31. Dezember 2022) |
Anschrift: | Herrenhäuser Straße 12 30419 Hannover |
Website: | www.ekd.de |
Die zentrale Verwaltungsbehörde der EKD, das Kirchenamt, befindet sich in Hannover-Herrenhausen. Ihre Rechtsform ist die einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die EKD unterstützt die Konferenz Europäischer Kirchen (KEK), der sie mit anderen protestantischen, anglikanischen, orthodoxen Kirchen und der Altkatholischen Kirche aus nahezu allen Ländern Europas angehört. Sie ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK). Außerdem gehören alle Gliedkirchen der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa und dem Ökumenischen Rat der Kirchen an.
Ende 2023 waren 18,560 Millionen Menschen oder 21,9 % der Gesamtbevölkerung Deutschlands Mitglied der evangelischen Landeskirchen. Im Vorjahr waren 19,150 Millionen Menschen oder 22,7 % der Gesamtbevölkerung Deutschlands Mitglied der evangelischen Landeskirchen. Die Zahl der Mitglieder der evangelischen Landeskirchen lag 2022 um etwa 1,9 Millionen unter derjenigen der römisch-katholischen Kirche in Deutschland.
Die EKD wurde 1945 gegründet. 1948 erhielt sie ihre Grundordnung. Die Gliedkirchen (heute 20) haben mit der EKD ihre übergreifende institutionelle Gestalt gefunden. Das evangelische Kirchenwesen ist auf allen Ebenen föderal aufgebaut.
Die EKD nimmt die ihr übertragenen Gemeinschaftsaufgaben wahr. Die demokratisch verfassten und gewählten Leitungsgremien der EKD sind Synode, Rat und Kirchenkonferenz. Sie tragen die Verantwortung für die Wahrnehmung der Aufgaben der EKD, die in der kirchlichen Verfassung, der Grundordnung der EKD, festgehalten sind. Die Geschäfte von Synode, Rat und Kirchenkonferenz nimmt das Kirchenamt der EKD wahr.
Die EKD unterhält als Ansprechpartner gegenüber staatlichen Stellen das Amt eines Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.
Bereits zwischen 1852 und 1903 gab es unter den obersten evangelischen Kirchenbehörden Deutschlands regelmäßige Zusammenkünfte in der „Eisenacher Kirchenkonferenz“. Eine feste Institution wurde hieraus jedoch zunächst nicht. 1922 kam es zur Gründung des Deutschen Evangelischen Kirchenbundes, dem die 28 damals bestehenden Landeskirchen des Deutschen Reiches angehörten. 1933 wurde unter dem Einfluss der Nationalsozialisten die Deutsche Evangelische Kirche (DEK) gegründet, mit dem Ziel, eine einheitliche evangelische „Reichskirche“ zu schaffen. Die vorherrschende Kirchenpartei waren damals die „Deutschen Christen“ (DC), die offen mit dem Nationalsozialismus sympathisierten. Zahlreiche Landeskirchen wurden ab 1933 von DC-dominierten Kirchenleitungen verwaltet. Nur drei Landeskirchen konnten sich der Herrschaft der „Deutschen Christen“ entziehen und blieben „intakt“: Württemberg, Bayern und Hannover. Reichsbischof wurde Ludwig Müller, ein überzeugter Nationalsozialist. 1934 formierte sich als Gegenpol zur DEK die Bekennende Kirche. Ihre bekanntesten Vertreter waren Martin Niemöller und Dietrich Bonhoeffer.
In der Regel zeigten sich die evangelischen Kirchen und ihre Hierarchien als willfährige Unterstützer und Sympathisanten des Hitler-Regimes.[4] Im Frühjahr 1939 gründeten elf evangelische Landeskirchen in Eisenach das „Institut zur Erforschung und Beseitigung des jüdischen Einflusses auf das deutsche kirchliche Leben“. Im Mai des Jahres wurde es auf der Wartburg eingeweiht; an seiner Spitze standen die Theologen Siegfried Leffler und Walter Grundmann.[5] Die nach 1945 verschwundenen Akten des „Entjudungsinstituts“ wurden erst 1990 nach dem Umzug des Landeskirchlichen Archivs der Öffentlichkeit bekannt.[6]
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs unternahmen die führenden Geistlichen der Evangelischen Landeskirchen unter Führung des württembergischen Landesbischofs Theophil Wurm einen neuen Versuch, den unterschiedlichen Kirchen ein gemeinsames Dach zu geben. So wurde im August 1945 auf einer in Treysa (heute Schwalmstadt) in Hessen stattfindenden „Kirchenführerkonferenz“ (Treysaer Konferenz) ein aus zwölf Mitgliedern bestehender Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gebildet.[7] Die Hauptaufgabe des Rates war die Vorbereitung einer endgültigen Ordnung der EKD. Indem die Verfassung der EKD am 13. Juli 1948 in Eisenach einstimmig von den Synodalen angenommen wurde, war die EKD offiziell gegründet, und zwar ausdrücklich nicht als zentral verwaltete Nationalkirche, sondern „als ein Bund eigenständiger und konfessionsverschiedener Kirchen“.[8] Die Kirchenkanzlei wurde zunächst provisorisch in Schwäbisch Gmünd untergebracht und im Kontext der Verabschiedung der Grundordnung und der Übernahme des Präsidentenamtes durch Oberlandeskirchenrat Heinz Brunotte 1949 nach Hannover-Herrenhausen verlegt. Hannover galt wegen seiner Verbindungen zu den Gliedkirchen in der DDR als der geeignete Standort.
Trotz der Teilung Deutschlands blieb die EKD zunächst als Zusammenschluss der evangelischen Landeskirchen beider deutschen Staaten bestehen. Spätestens seit dem Mauerbau 1961 führte dies zu großen organisatorischen Problemen, so dass die EKD ihre gemeinsamen Aufgaben in beiden deutschen Staaten nicht mehr aufrechterhalten konnte. Auch die Probleme der alltäglichen kirchlichen Tätigkeit unterschieden sich zunehmend. So wurde 1969 der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR als Zusammenschluss der acht Landeskirchen auf dem Gebiet der DDR gegründet. Nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten 1990/91 vereinigte sich der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR wieder mit der EKD.
Im November 1979 wurde in der Bundesrepublik erstmals ein Tarifvertrag für die Mitarbeiter der EKD mit den Gewerkschaften abgeschlossen. Zuvor erfolgten mehrjährige Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche.
1984 wurde nach Planungen der Berliner Architektengemeinschaft Bangert-Jansen-Scholz-Schultes (BJSS) der neue Hauptsitz in Hannover-Herrenhausen auf dem ehemaligen Gartengelände des Fürstenhauses bezogen.[9]
Im Sommer 2006 veröffentlichte der Rat der EKD das Impulspapier „Kirche der Freiheit“,[10] mit dem ein umfassender Reformprozess „Kirche im Aufbruch“ der Evangelischen Kirche in Deutschland angestoßen werden sollte. Angesichts sinkender Mitgliederzahlen sollen sich demnach die EKD-Mitgliedskirchen auf das „Kerngeschäft“ beschränken. Über inhaltliche Schwerpunkte künftiger kirchlicher Arbeit und eine Definition des Kerngeschäftes wird seitdem innerhalb der EKD diskutiert. Die Empfehlung an kleine Landeskirchen, zur Einsparung von Leitungs- und Verwaltungskosten zu größeren Landeskirchen zu fusionieren, war ein Faktor für die Bildung der Nordkirche 2012.[11]
Im Jahr 2022 erfolgten 380.000 Kirchenaustritte aus der evangelischen Kirche Deutschlands (und 522.821 aus der katholischen).[12] 2023 stieg die Zahl der Kirchenaustritte im Vergleich zum Vorjahr um etwa 2 % an und erreichte damit einen neuen Höchstwert.[13]
In der EKD findet sich ein breites Spektrum theologischer Bewegungen mit liberalen und konservativen Anschauungen. Je nach Gliedkirche sind die Bekenntnisse lutherisch, reformiert oder uniert. Gemeinsam sind den Kirchen die altkirchlichen Bekenntnisse, darunter das Apostolische und das Nicäno-Konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis.[14]
Kurz nach ihrer Gründung ließ die EKD verlauten, dass sie blinden Gehorsam gegenüber der Obrigkeit ablehne und dass sie in diesem Sinne die Erziehung im Rahmen der politischen und sozialen Realitäten fördern wolle.[15]
Die Frauenordination ist in allen Landeskirchen der EKD zugelassen. Die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare ist in 14 von 20 Landeskirchen (Stand: Januar 2020) kirchenrechtlich erlaubt; in weiteren vier Landeskirchen der EKD (Stand: Januar 2020) ist die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in einem Gottesdienst möglich, soweit der Ortspfarrer und die Kirchengemeindeleitung einverstanden sind.[16] Das Kirchenamt der EKD hat in einer für die Landeskirchen nicht verbindlichen Orientierungshilfe erklärt, dass in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Pfarrer mit ihrem Partner gemeinsam im Pfarrhaus leben können, falls dies kirchenrechtlich in der jeweiligen Landeskirche zulässig ist und die jeweilige Gemeinde zugestimmt hat.[17]
Dem Kreationismus erteilte die EKD in einer Studie vom April 2008 eine Absage, betonte aber auch den Stellenwert des Schöpfungsglaubens im Schulunterricht.[18]
In der im Frühjahr 2013 herausgegebenen Orientierungshilfe Zwischen Autonomie und Angewiesenheit fordert die EKD, alle Formen von Familie anzuerkennen und zu stärken.
Im Namen des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland nahm der Ratsvorsitzende der EKD Heinrich Bedford-Strohm am 17. Februar 2016 Stellung zur Mitverantwortung der Kirche an den Hexenprozessen und zur Rehabilitation der Opfer der Hexenverfolgungen: Die Hexenverfolgungen waren ein schlimmes Unrecht, an dem sich auch die Kirchen und zahlreiche ihrer Vertreter schuldig gemacht haben.[19]
Die Synode der EKD ist das kirchenleitende und gesetzgebende Gremium der EKD. Sie tagt einmal jährlich für eine knappe Woche, jeweils auf Einladung einer ihrer Gliedkirchen in einer anderen deutschen Stadt.
Die Synode setzt sich aus insgesamt 126 Mitgliedern zusammen. Außerdem nehmen in jedem Jahr insgesamt acht Jugenddelegierte unter 30 Jahren an der Synode teil. Die Synode der EKD wird vom Präsidium geleitet, an dessen Spitze der bzw. die Präses steht.
Der Rat der EKD ist das Leitungsgremium der Evangelischen Kirche in Deutschland. Er besteht aus 15 Mitgliedern: neben dem bzw. der Präses der Synode werden von der Synode und der Kirchenkonferenz gemeinsam 14 weitere Ratsmitglieder gewählt. Aus seiner Mitte wählen Synode und Kirchenkonferenz einen Vorsitzenden auf Vorschlag der Ratsmitglieder.[20] Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre. Der Rat fasst seine Entscheidungen in Sitzungen, die nach Bedarf oder auf Verlangen von mindestens 4 Mitgliedern einberufen werden. Der Präsident und die Vizepräsidenten des Kirchenamtes und weitere Personen haben als Ständige Gäste eine beratende Funktion. Der Präsident oder die Präsidentin des Diakonischen Werkes wird zu den Sitzungen eingeladen.
Am 10. November 2015 wurden in insgesamt elf Wahlgängen die Mitglieder des Rates der EKD für die Amtszeit von 2015 bis 2021 gewählt:[21]
Am 9. November 2021 wurden 14 Mitglieder des Rates der EKD für die Amtszeit von 2021 bis 2027 gewählt:[22]
Repräsentant der EKD ist der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, kurz Ratsvorsitzender der EKD. Der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR wählte einen Vorsitzenden.
Der Vorsitz im Rat der EKD ist derzeit (Stand 11/2023) vakant. Bisherige Ratsvorsitzende der EKD war die bisherige westfälische Präses Annette Kurschus, die 2021 die Nachfolge von Heinrich Bedford-Strohm antrat. Am 20. November 2023 erklärte sie ihren Rücktritt von allen Ämtern.[23]
Der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union bildet das diplomatische Bindeglied der Evangelischen Kirche zu den politischen Organen und Institutionen der Bundesrepublik und der EU. Er vermittelt einerseits Informationen an die EKD und vertritt andererseits kirchliche Interessen gegenüber den staatlichen Stellen. Dabei setzt er sich auch für Belange benachteiligter Gruppen ein, stellt Kontakte zu kirchlichen Stellen her und repräsentiert die evangelische Kirche auf den politischen Ebenen. Sein Dienstsitz ist das EKD-Gebäude am Berliner Gendarmenmarkt. Er ist Beratendes Mitglied im Rat der EKD.
Bevollmächtigte ist Anne Gidion, Leiterin der Dienststelle Brüssel des Bevollmächtigten des Rates der EKD ist Oberkirchenrätin Katrin Hatzinger.
Das Amt des Bevollmächtigten war häufig mit dem des evangelischen Militärbischofs verbunden. So waren Kunst von 1956 bis 1972, Binder von 1985 bis 1994, Löwe von 1994 bis 2003 und Dutzmann von 2013 bis 2014 auch Militärbischof.
Die Beauftragten sollen dem Rat behilflich sein, die kirchliche Präsenz in Bereichen zu verstärken, die generell und aktuell besonders dringlich intensiver kirchlicher Begleitung bedürfen. Die Beauftragten stehen den Menschen in diesen Bereichen als Gesprächspartner zur Verfügung und fördern in Kirche und Gesellschaft das Verständnis für ihre Belange. Sie arbeiten in Gremien und Arbeitsgruppen der EKD mit. Die Beauftragten werden durch das Kirchenamt der EKD, eigene Referenten, Dienststellen oder Büros (z. B. das Kulturbüro des Rates der EKD in Berlin) unterstützt.
Diese Personen wurden durch den Rat der EKD (Amtszeit 2021 bis 2027) beauftragt oder bestätigt. Weitere Beauftragungen werden durch den Rat beschlossen.[24]
Im September 2018 richtete die Kirchenkonferenz der EKD einen „Beauftragtenrat zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ ein, dem drei Bischöfe und zwei leitende Juristen angehören. Sprecherin war die Bischöfin Kirsten Fehrs, 2020 übernahm das Amt turnusmäßig Landesbischof Christoph Meyns.[25] Die Arbeit des Beauftragtenrats begleitet ein im August 2020 konstituierter zwölfköpfiger Betroffenenbeirat aus der Sicht Betroffener als Impulsgeber, der sich auch kritisch mit Strukturen und Regelungen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt in der EKD und Diakonie auseinandersetzt.[26]
Die Kirchenkonferenz ist das föderative Leitungsgremium der EKD. Sie berät Vorhaben der Organe der EKD und der Gliedkirchen oder regt solche an. Die kleineren Gliedkirchen (unter zwei Millionen Mitglieder) haben eine, die größeren zwei Stimmen. Vorsitzender ist per Amt der amtierende Ratsvorsitzende der EKD, zzt. Präses Annette Kurschus. Der Kirchenkonferenz gehört auch ein Vertreter der Europäisch-Festländischen Provinz der Brüderunität an.
Das Kirchenamt der EKD ist die zentrale Verwaltungsbehörde der EKD. 1983 entstand das Kirchenamt durch die Zusammenlegung der Kirchenkanzlei der EKD, die seit 1949 in Hannover ihren Sitz hatte, und des Kirchlichen Außenamtes der EKD in Frankfurt. Es nimmt als Dienststelle des Rates, der Kirchenkonferenz und der Synode deren Geschäfte wahr. Es ist Sitz der gemeinsamen Geschäftsstelle der EKD-Synode, der Vollkonferenz der UEK und der Generalsynode der VELKD. Es führt die Geschäfte der Beauftragten des Rates der EKD, ihrer Kammern und Kommissionen und verwaltet die internationalen Beziehungen der EKD.[27] Im Gebäude des Kirchenamts befindet sich das Büro des Ratsvorsitzenden der EKD. Das Kirchenamt führt die Übersicht über eine Reihe von kirchlichen Werken und Einrichtungen.[28]
Das Kirchenamt ist seit Dezember 2021 in 3 Hauptabteilungen und 8 Abteilungen gegliedert. Die Abteilungen gliedern sich in Referate und Stabsstellen:
Der Amtsbereich der VELKD ist mit der Leitung der Hauptabteilung II, in Person von Stephan Schaede, und der Amtsbereich der UEK mit der Leitung der Hauptabteilung III, in Person von Bischöfin Petra Bosse-Huber, des Kirchenamtes verbunden. Weitere Bereiche im Kirchenamt sind das Tax-Compliance-Steuerreferat und die Mitarbeitervertretung. Die Pressestelle der EKD und UEK ist in die Hauptabteilung I integriert.
Das Kirchenamt ist Sitz der Kammern und Kommissionen der EKD. Im Kirchenamt haben auch die Evangelische Schulstiftung in der EKD, die Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland und die Stiftung Orgelklang ihren Sitz, zudem sind die Bibliothek der EKD sowie weitere Geschäftsstellen von Arbeitsbereichen der EKD hier untergebracht.[29] Das Oberrechnungsamt der EKD hat seinen Dienstsitz in der Markgrafstraße in Hannover und gehört zum Geschäftsbereich des Kirchenamtes.
Das Kirchenamt der EKD hat etwa 300 Mitarbeitende. Für die EKD arbeiten insgesamt etwa 600 Menschen.
Das Kirchenamt wird kollegial unter Vorsitz des Präsidenten oder der Präsidentin im Rahmen des kirchlichen Rechts und der Verträge geleitet. Der Präsident, die Vizepräsidenten und die weiteren Abteilungsleiter bilden das Kollegium des Kirchenamtes der EKD. Dienstvorgesetzter der Mitglieder des Kollegiums ist der Rat der EKD, er kann Befugnisse an den Präsidenten übertragen.[30] An den Sitzungen nehmen als ständige Gäste die stellvertretenden Amtsbereichsleiter, der Leiter oder die Leiterin der Dienststelle des Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union und der Leiter oder die Leiterin des Oberrechnungsamtes teil. Der Rat der EKD und das Kollegium können weitere Mitarbeitende als Gäste bestimmen.
Der Präsident und die Vizepräsidenten in ihrer Funktion als Leiter des Kirchenamtes bzw. der Amtsbereiche bilden die Amtsleitungskonferenz.
Der Präsident des EKD-Kirchenamtes (bis 1983 Kirchenkanzlei der EKD) ist unter anderem Dienststellenleiter und Dienstvorgesetzter aller Mitarbeitenden und führt die Geschäfte des Kirchenamtes. Er hat den Vorsitz im Kollegium. Der Rat der EKD kann ihm Aufgaben der Vertretung der EKD übertragen.[31] Er ist Beratendes Mitglied im Rat der EKD und u. a. für die Niederschrift der Sitzungen des Rates zuständig. Er wird nach der Besoldungsgruppe B 6 der Besoldungsordnung B besoldet.[32]
Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD (BFD EKD) ist eine unselbständige Einrichtung der EKD und wurde am 1. Januar 2014 gegründet. Seit dem 1. Januar 2014 ist der Jurist Michael Jacob durch den Rat der EKD zum Datenschutzbeauftragten berufen. Die Einrichtung übernimmt für die EKD, die meisten Gliedkirchen, Zusammenschlüsse und die Diakonie die Datenschutzaufsicht wahr. Die Einrichtung gliedert sich in den Hauptsitz in Hannover und vier regionale Dienststellen.[33]
Nach dem Selbstverständnis der evangelischen Kirche begründen die verschiedenen Ämter in der Kirche „keine Herrschaft der einen über die anderen, sondern die Ausübung des der ganzen Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes“. (4. These der Barmer Erklärung).
Die Aufgabe der Streitschlichtung obliegt den Kirchengerichten der Evangelischen Kirche in Deutschland, die mit unabhängigen Richtern besetzt sind (Art. 32 Abs. 1 der Grundordnung der EKD). Daneben bestehen Gerichte der Landeskirchen und landeskirchlichen Zusammenschlüsse (u. a. das Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands). Das heute geltende Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht geht zurück auf das „Kirchengesetz über die Errichtung, die Organisation und das Verfahren der Kirchengerichte der Evangelischen Kirche in Deutschland“, das die Synode am 6. November 2003 beschlossen hat. Kirchengerichte sind demnach (Art. 32 Abs. 2 der Grundordnung):
Das Kirchengericht der Evangelischen Kirche in Deutschland ist Kirchengericht erster Instanz, der Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland Kirchengericht zweiter Instanz.
Grundsätzlich sind die Gerichte der EKD nur für den Bereich der EKD zuständig. Durch Kirchengesetz können aber – im Einvernehmen mit der jeweiligen Landeskirche – Kirchengerichte der Gliedkirchen im Bereich der EKD als erste Instanz zuständig sein oder umgekehrt Kirchengerichte der EKD für Streitigkeiten innerhalb der Gliedkirchen zuständig gemacht werden.
Vor den Kirchengerichten der EKD werden Rechtsstreitigkeiten über kirchliches Verfassungsrecht, Disziplinarrecht und Mitarbeitervertretungsrecht ausgetragen. Einzelheiten regelt vor allem das Kirchengerichtsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (KiGG.EKD).
Eine Verwaltungsgerichtsbarkeit kennt die EKD dagegen nicht. Verwaltungsgerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis der Kirchenbeamten der EKD sind dagegen den Gerichten kirchlicher Zusammenschlüsse zugewiesen, nämlich in erster Instanz dem Rechtshof der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und in zweiter Instanz dem Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands zuständig. Daneben haben die einzelnen Landeskirchen Verwaltungsgerichte errichtet.
Die Grenzen der 20 Gliedkirchen der EKD beruhen im Wesentlichen auf den politischen Grenzen von 1815.
Als assoziiertes Mitglied der EKD angeschlossen:
Alle 20 Gliedkirchen der EKD sind Mitglieder des weltweiten Ökumenischen Rates der Kirchen.
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig, die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg, die Evangelisch-reformierte Kirche und die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe sind Mitglied in der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen.
Bis 2003 war auch die Evangelische Kirche der Union Mitglied in der EKD. Diese ging 2003 in der Union Evangelischer Kirchen auf.
Die kirchliche Leitung der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr nimmt der Militärbischof wahr, derzeit ist dies Bernhard Felmberg.
Das evangelische Kirchenamt für die Bundeswehr in Berlin-Charlottenburg leitet der Militärgeneraldekan Matthias Heimer. Weitere Militärdekanate gibt es in Erfurt, Glücksburg (Marine), Kiel, Mainz und München.
Mit der Seelsorge und Beratung von Soldaten, die einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen wollen oder gestellt haben, ist die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden beauftragt.
Der Beauftragte des Rates der EKD für die evangelische Seelsorge in der Bundespolizei ist Landesbischof Karl-Hinrich Manzke in Bückeburg, der 2011 Bischof i. R. Eduard Berger in dieser Funktion folgte. Außerdem gibt es einen evangelischen Dekan der Bundespolizei sowie Oberpfarrer der Bundespolizei bei den Bundespolizeipräsidien (BPOLP) Nord, Ost, West, Mitte und Süd.
Mit der evangelischen Polizeiseelsorge der Landespolizeien befasst sich die Konferenz Evangelischer Polizeipfarrerinnen und Polizeipfarrer (KEPP). Ihr Vorsitzender ist Polizeipfarrer Uwe Köster.[38]
Die innerhalb der EKD bestehenden Werke haben sich in der Konferenz kirchlicher Werke und Verbände der EKD (KKWV) organisiert. Vorsitzende sind seit 2008 Brunhilde Raiser und Martin Rosowski.[39]
In den Kammern und Kommissionen der EKD sitzen Experten aus den Gliedkirchen, dem Kirchenamt und der Synode der EKD sowie Fachleute aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft. Sie unterstützen und beraten die EKD und ihre Organe und veröffentlichen Stellungnahmen und Texte (EKD-Texte). Die Kammern und Kommissionen werden durch den Rat der EKD eingesetzt.[40] Auf seiner Sitzung am 24. Juni 2016 hat der Rat der EKD die wichtigsten Kammern und Kommissionen wiederbesetzt.
Im Jahr 2022 wurden die einzelnen Kammern durch ein flexibleres Kammernetzwerk ersetzt, das aus 70 ständigen Mitgliedern, einigen „special experts“ sowie ständigen Gästen besteht und von einem aus 14 Personen bestehenden Steuerungsboard geleitet wird.[41]
Die EKD ist Eigentümer folgender dreier Kirchen:
Auch in der Evangelischen Kirche in Deutschland ist sexueller Missbrauch aktenkundig geworden. Bis Anfang 2021 hatten sich ca. 900 Betroffene gemeldet. Die Aufarbeitung läuft schleppend, wofür von der Evangelischen Kirche unter anderem ihre föderalen Strukturen als Ursache genannt werden. Kritisiert wird die mangelnde Unabhängigkeit der kirchlichen Kommissionen zur Aufklärung des Missbrauchs.[43] Im Januar 2024 veröffentlichte ein von der EKD beauftragtes unabhängiges Forscherteam eine Studie zu sexualisierter Gewalt in der EKD.[44][45] Nach Recherchen des ARD-Magazins Monitor beklagten an dem Studienprojekt beteiligte Forscher, dass sie für die Erhebung der Gesamtzahlen auf Daten aus Personalakten verzichten mussten; die Studie dokumentiere nur einen Bruchteil der Missbrauchsfälle.[46]
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