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paramilitärische Einheit im Zweiten Weltkrieg Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Polizeiregimenter (auch als Polizei-Regiment geschrieben) waren militärische Einheiten der Ordnungspolizei des nationalsozialistischen Deutschlands während des Zweiten Weltkriegs.
Die Regimenter wurden im Sommer 1942 mit dem Personal damals bereits bestehender und im Einsatz befindlicher Polizei-Bataillone, Reserve-Polizei-Bataillone und Polizei-Kompanien gebildet. Im Frühjahr 1943 erhielten die Verbände auf Wunsch Himmlers im Namen die Ergänzung SS (SS-Polizeiregiment), blieben aber bis Kriegsende Teil der Ordnungspolizei. Zusätzlich wurden kurz später Polizei-Schützenregimenter mit nicht-reichsdeutschen Schutzmannschaften mit deutschen Polizeioffizieren aufgestellt, beginnend mit der Nummerierung 30, sie blieben ohne (nominellen) SS-Zusatz.
In Vorbereitung des Angriffskrieges stellte die Ordnungspolizei unter Kurt Daluege im Jahr 1939 zur Unterstützung der Wehrmacht Polizeibataillone mit je rund 500 Mann auf, teilweise mit ausgebildeter Mannschaft (Polizeibataillone), mehrheitlich mit einer Mannschaft aus Hilfspolizisten, die bereits ab 1938 aus den noch nicht gemusterten Jahrgängen 1901–1909 ausgehoben und rudimentär ausgebildet worden waren (Reserve-Polizeibataillone). Die Nummerierung der Polizeibataillone richtete sich nach dem Wehrkreis, sie unterstanden dem jeweiligen Befehlshaber der Ordnungspolizei. Ab 1. September 1939 wurden sie in Polen eingesetzt.
1940/41 wurden weitere Polizei-Bataillone mit den Nummern 251–256 (Anwärterbataillone) und 301–325 (Wachtmeisterbataillone) mit einer Mannschaft aus ungedienten Wehrpflichtigen aufgestellt. Es handelte sich um Männer der noch nicht ausgebildete Jahrgänge 1909–1912 und 1918–1920, sie konnten sich kurz nach Kriegsbeginn (Oktober/November 1939: Werbeaktion „Willst du zur Schutzpolizei?“) zur Schutzpolizei melden, der Dienst in der Schutzpolizei wurde als Wehrdienst anerkannt („Verordnung über die Einstellung von Wehrpflichtigen in die Schutzpolizei des Reiches“ v. 31. Oktober 1939, veröffentlicht am 6. November 1939, RGBl. Nr. 219/2137) Die Rekruten kamen ab Frühjahr 1940 mit Einberufungsbefehl in Polizeikasernen und wurden einige Monate in Ausbildungsbataillonen vorrangig im Waffengebrauch trainiert.
Laut Tessin wurden bereits beim Überfall auf Polen nicht nur Pol.Bataillone, sondern auch bereits Pol.Regimenter beteiligt: Zwei wurden in Dresden aufgestellt, das Pol.Rgt. 3 war in Kattowitz und das Pol.Rgt.4 in Kielce eingesetzt. Weitere Regimenter folgten zur "Sicherung" besetzter/eroberter Gebiete, sie wurden nach ihren Einsatzorten benannt: in der Tschechoslowakei das Pol.Rgt.Böhmen und das Pol.Rgt.Mähren, in Polen das Pol.Rgt. Warschau, Pol.Rgt. Radom, Pol.Rgt. Krakau, Pol.Rgt. Lublin. Auch in Norwegen gab es zwei Pol.Regimenter (Südnorwegen und Nordnorwegen). Nach dem Überfall auf Russland (UdSSR) wurden 1941 die Pol.Rgt. Nord, Pol.Rgt.Mitte, Pol.Rgt.Süd aufgestellt, "die den Regimentstäben unterstellten Bataillone wechselten."[1] Die Pol.Regimenter bildeten zumeist keine geschlossene Truppe, sondern die Pol.Bataillone wurden nur unter eine gemeinsame Stabsführung gestellt. Mit dieser Zwischenebene konnten Posten und Belohnungsmöglichkeiten in der Ordnungspolizei geschaffen werden:
Im Sommer 1942 wurden aus allen damals bestehenden 85 Polizeibataillonen mit Erlass des Reichsführers SS und Chef der deutschen Polizei (O.Kdo.I O (3) 1 Nr. 184/42 vom 9. Juli 1942) Heinrich Himmler 28 motorisierte Polizei-Regimenter gebildet. Jedes Regiment umfasste in der Regel drei Bataillone sowie je eine Nachrichten-, Panzerspäh- und Panzerjäger-Kompanie, jedes Bataillon sollte eine 4./Schwere Kompanie erhalten. Die jeweilige Zusammenstellung der Polizeiregimenter (47 Res.Pol. Bataillone und 28 Wachtmeister- und Anwärterbataillone) ist in der Beilage des Erlasses vorgegeben. Mit der Regimentsbildung verloren die Bataillone ihre bis dahin geführten Bezeichnungen und wurden nach militärischem Muster zu anonymen I./, II./, III./Bataillonen, auch die Kompanien wurden durchlaufend (1. bis 12. Kompanie) geführt. Die in einigen Fällen von Himmler gewünschte Zuweisung an neue Heimatstandorte für Bataillone musste jedoch im Herbst 1942 nach Protesten und auch aus rechtlichen Gründen zurückgenommen werden: Die ursprüngliche Anbindung an das Heimat-Kommandos der Bataillone blieb bestehen.
Alle Polizeiregimenter wurden mit Erlass des Chefs der Ordnungspolizei Kdo. I O (3) 1 Nr. 105/43 vom 12. März 1943 offiziell mit einem SS-Präfix für ihre erbrachte Leistung „ausgezeichnet“. Im Erlass wird der Befehl Himmlers I 462/43 Adj vom 24. Februar 1943 zitiert.[2] Die Polizeiregimenter blieben jedoch weiter Teil der Ordnungspolizei und gehörten nicht zur Waffen-SS.
Kurz darauf ordnete das Hauptamt Ordnungspolizei (29. März 1943) die Aufstellung von „Polizei-Schützen-Regimentern“ in besetzten Gebieten an. „Die I. Bataillone der Regimenter wurden aus bestehenden Pol.Regimentern genommen, die II. und III. Bataillone aus angeworbenen fremdvölkischen Männern (...) zu denen je etwa 130 deutsche Offiziere, Unterführer und Männer traten.“[3] Diese Polizei-Schützen-Regimenter wurden mit Nummern ab 31 gekennzeichnet, sie erhielten keinen SS-Zusatz.
Zwischen Oktober 1943 und Oktober 1944 stellten man aus Südtirolern weitere vier Polizeiregimenter („Bozen“, „Alpenvorland“, „Schlanders“ und „Brixen“) auf, ebenfalls mit dem nominellen SS-Zusatz. Beim Attentat in der Via Rasella in Rom kamen am 23. März 1944 33 Angehörige des Polizeiregiments „Bozen“ ums Leben.
Beim Überfall auf Polen waren die Polizeibataillone bereits ab September 1939 im Einsatz und wurden anfangs für die Gefangennahme versprengter Soldaten, das Bergen des vom Gegner zurückgelassenen Kriegsgerätes und zur Bewachung von Kriegsgefangenenlagern eingesetzt.
Im weiteren Verlauf des Krieges begingen die Polizeieinheiten auch zahlreiche Kriegsverbrechen wie Verschleppungen und Massenmorde und waren mit den Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD verstrickt, die beim Überfall auf Polen 1939, im Balkanfeldzug 1941 und vor allem im Krieg gegen die Sowjetunion 1941–1945 der Umsetzung der nationalsozialistischen Rassenideologie und Völkermordpolitik dienten.
Der Historiker Stefan Klemp kommt in seiner Studie „Nicht ermittelt“ von 2011 zu dem Schluss, dass direkten Aktionen der ca. 50.000 Polizei-Bataillonsangehörigen „mindestens eine halbe Million Menschen“ zum Opfer fielen. Er hatte dafür Daten zu 125 Bataillonen ermittelt. Mindestens 75 davon standen im Verdacht, direkt oder indirekt an Massenverbrechen beteiligt gewesen zu sein. In der Bundesrepublik wurde ab 1954 gegen Angehörige verschiedener Bataillons ermittelt, es kam zu zahlreichen Verurteilungen, auch wenn die Ermittlungen teilweise sehr zögerlich geführt wurden.
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