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deutscher Verwaltungsbeamter, Rittergutsbesitzer und Parlamentarier Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Otto Friedrich Gebhard von Ramin (* 15. Juli 1815 in Wartin, Kreis Randow; † 5. Juli 1882 in Brunn, Kreis Randow) war ein deutscher Verwaltungsbeamter, Rittergutsbesitzer und Parlamentarier.
Otto von Ramin studierte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin Rechts- und Kameralwissenschaften. 1834 wurde er Mitglied des Corps Rhenania Bonn.[1] Er trat nach dem Studium in den preußischen Staatsdienst und wurde Geh. Regierungsrat in Stettin. Er war Besitzer der Rittergüter Brunn und Günnitz im Kreis Randow. 1850 wurde er Ehrenritter des Johanniterordens, 1856 erhielt er den Roter Adlerorden IV. Klasse.
Ramin saß von 1849 bis 1852 und von 1855 bis zu seiner Mandatsniederlegung im September 1856 als Abgeordneter des Wahlkreises Stettin 2 im Preußischen Abgeordnetenhaus. In der 1. Legislaturperiode gehörte er der Fraktion Auerswald-Schwerin und in der 2. Legislaturperiode der Fraktion der Rechten an. Seine Fraktionszugehörigkeit in der 4. Legislaturperiode ist nicht überliefert. Von 1865 bis zu seinem Tod 1882 gehörte er als vom König „aus besonderem Vertrauen“ ernanntes Mitglied dem Preußischen Herrenhaus an.[2]
Er heiratete am 14. November 1839 Antonie von Borcke (* 18. September 1818; † 29. September 1882). Das Paar hatte mehrere Kinder:
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