Offene Stadt

Stadt, die im Kriegsfall nicht verteidigt wird Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Offene Stadt

Im Kriegsrecht bezeichnet offene Stadt eine Stadt oder Ortschaft, die nicht verteidigt wird und daher nicht angegriffen oder bombardiert werden darf. Grundlage ist Artikel 25 der Haager Landkriegsordnung, der den Begriff Offene Stadt jedoch nicht verwendet: „Es ist untersagt, unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude, mit welchen Mitteln es auch sei, anzugreifen oder zu beschießen.“

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Ein Banner weist Manila als ‚Offene Stadt‘ aus (1942).

Davon abweichend wird der Begriff auch als Synonym für unbefestigte Stadt verwendet.

Beispiele

Zusammenfassung
Kontext

Einige Städte, die während des Zweiten Weltkrieges zu offenen Städten deklariert wurden:[1]

Siehe auch

Literatur

  • Wolf R. Born: Die offene Stadt, Schutzzonen und Guerillakämpfer. ISBN 978-3-428-04112-1.[7]
  • Ernst Schmitz: Die „offene Stadt“ im geltenden Kriegsrecht. In: Deutsches Recht (Ausg. A). Nr. 51/52, 1940 (PDF, 11 Seiten).

Einzelnachweise

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