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Der Nationalratswahlkreis Bern-Jura war ein Wahlkreis bei Wahlen in den Schweizer Nationalrat. Er bestand von 1848 bis 1890 und umfasste den nördlichen, überwiegend französischsprachigen Teil des Kantons Bern.
Hierbei handelte es sich um einen Pluralwahlkreis. Dies bedeutet, dass zwar mehrere Sitze zu verteilen waren, jedoch das Majorzwahlrecht zur Anwendung gelangte. Im Sinne der romanischen Mehrheitswahl benötigte ein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen, um gewählt zu werden. Zur Verteilung aller Sitze waren unter Umständen mehrere Wahlgänge notwendig. Jeder Wähler hatte so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben waren.
Bern-Jura ist eine inoffizielle geographische Bezeichnung. Im amtlichen Gebrauch üblich war eine über die gesamte Schweiz angewendete fortlaufende Nummerierung, geordnet nach der Reihenfolge der Kantone in der schweizerischen Bundesverfassung. Bern-Jura trug stets die Nummer 10.
Aufgrund der steigenden Bevölkerungszahl erhielt Bern-Jura bei Wahlkreisrevisionen mehrmals eine höhere Anzahl Sitze zugesprochen.
Das Gebiet des Wahlkreises wurde am 21. Dezember 1850 mit dem «Bundesgesetz betreffend die Wahl der Mitglieder des Nationalrathes» erstmals verbindlich festgelegt, wobei man den bereits 1848 von der Berner Kantonsregierung geschaffenen Wahlkreis unverändert übernahm.[1] Er umfasste:
Mit dem «Bundesgesetz betreffend die Wahlen in den Nationalrat» vom 20. Juni 1890 wurde Bern-Jura in die Wahlkreise Bern-Nordjura und Bern-Südjura aufgeteilt.[2]
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