Hierbei handelte es sich um einen Pluralwahlkreis. Dies bedeutet, dass zwar mehrere Sitze zu verteilen waren, jedoch das Majorzwahlrecht zur Anwendung gelangte. Im Sinne der romanischen Mehrheitswahl benötigte ein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen, um gewählt zu werden. Zur Verteilung aller Sitze waren unter Umständen mehrere Wahlgänge notwendig. Jeder Wähler hatte so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben waren.
Aargau-Nord ist eine inoffizielle geographische Bezeichnung. Im amtlichen Gebrauch üblich war eine über die gesamte Schweiz angewendete fortlaufende Nummerierung, geordnet nach der Reihenfolge der Kantone in der schweizerischen Bundesverfassung. Aufgrund der wechselnden Anzahl im Laufe der Jahre erhielten manche Wahlkreise mehrmals eine neue Nummer. Aargau-Nord trug ab 1851 (erstmalige Anwendung eines einheitlichen Bundesgesetzes) die Nummer 38, ab 1863 die Nummer 36, ab 1872 die Nummer 37, ab 1881 die Nummer 38, ab 1890 die Nummer 41 und ab 1901 die Nummer 39. Eine weitere inoffizielle und weit verbreitete Bezeichnung war «Rheinkreis».
Jahrzehntelang hatte Aargau-Nord 3 Sitze, bis es bei der Wahlkreisrevision 1911 aufgrund der ansteigenden Bevölkerungszahl 4 Sitze zugesprochen erhielt.
Das Gebiet des Wahlkreises wurde am 21.Dezember 1850 mit dem «Bundesgesetz betreffend die Wahl der Mitglieder des Nationalrathes» erstmals verbindlich festgelegt, nachdem 1848 der ganze Kanton noch einen einzigen Wahlkreis gebildet hatte.[1] Aargau-Nord umfasste:
Mit dem «Bundesgesetz betreffend die Wahlen in den Nationalrath» vom 20.Juni 1890 erfolgte eine Vergrösserung, als sieben Gemeinden des Bezirks Baden vom Wahlkreis Aargau-Mitte abgetrennt und Aargau-Nord hinzugefügt wurden.[2] Der Wahlkreis umfasste neu:
den Bezirk Baden
den Bezirk Laufenburg
den Bezirk Rheinfelden
den Bezirk Zurzach
1919 wurden die vier Aargauer Wahlkreise zum heute noch bestehenden Nationalratswahlkreis Aargau zusammengelegt, in welchem das Proporzwahlrecht gilt.