Mitarbeiterbeteiligung

bezeichnet ein über das traditionelle Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinausgehendes Rechtsverhältnis durch Partizipation Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Mitarbeiterbeteiligung bezeichnet ein über das traditionelle Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinausgehendes Rechtsverhältnis durch Partizipation.

Allgemeines

Zu unterscheiden ist zwischen der materiellen und der immateriellen Mitarbeiterbeteiligung.[1] Materielle Mitarbeiterbeteiligung ist die Partizipation von Mitarbeitern am Erfolg und/oder Kapital des Arbeitgebers, immaterielle Mitarbeiterbeteiligung betrifft die Partizipation an Entscheidungen.[2]

Arten

Allgemein wird unterschieden zwischen der materiellen und immateriellen Mitarbeiterbeteiligung.[3]

Die immaterielle Mitarbeiterbeteiligung führt auch dazu, dass Arbeitnehmervertreter unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflichtmitgliedschaft im Aufsichtsrat erhalten.

Einzelnachweise

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