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Unterstellung deutscher Teilstaaten unter den Oberbefehl Preußens bzw. des Reiches Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Durch eine Militärkonvention unterstellten zwischen 1866 und 1871 die deutschen Teilstaaten ihre Truppen zunächst dem Norddeutschen Bund unter dem Oberbefehl des preußischen Königs, und später dem Deutschen Reich mit dem Deutschen Kaiser an der Spitze.
Ganz oder zeitweise ausgenommen waren Braunschweig und Bayern. Die bayerische Armee verblieb gemäß dem Beitrittsvertrag zum Norddeutschen Bund unter Befehl des bayerischen Königs; erst bei Mobilmachung ging der Oberbefehl an den Kaiser über.[1] Braunschweig, dessen welfisches Herrscherhaus seit der preußischen Annexion Hannovers 1866 mit der Hohenzollernmonarchie verfeindet war, fand sich erst 1886 nach dem Tod des letzten Welfenherzogs Wilhelm bereit, die Militärkonvention abzuschließen.[2]
„Durch die Militär-Konvention haben die betr. Bundesfürsten ihre Rechte auf Ernennung der Offiziere ihres Kontingents an seine Majestät den deutschen Kaiser abgetreten. Ihre Truppenteile unterstehen der preussischen Verwaltung oder sind vollständig mit der preußischen Armee verschmolzen.“
Die betreffenden Heereskontingente gehörten zu:
Abgeschlossen wurden die Verträge zu unterschiedlichen Zeitpunkten, die jedoch – mit zwei Ausnahmen – alle in die Zeit nach dem Ende des Deutschen Kriegs 1866 und 1873 fallen.[6]
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