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deutscher Jurist und Publizist Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Mike Wienbracke ist ein deutscher Rechtswissenschaftler. Er lehrt und forscht auf dem Gebiet des Öffentlichen Rechts, insbesondere dem Staats- und Verwaltungsrecht sowie dem Europarecht, ferner auch der juristischen Methodenlehre.
Von 1996 bis 2000 studierte er Rechtswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum. Nach Ablegung der ersten juristischen Staatsprüfung 2001 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht von Prof. Martin Burgi und wurde zum Dr. iur. promoviert (2003). Von 2003 bis 2004 absolvierte er ein Postgraduiertenstudium (LL.M.) an der University of Edinburgh. Seine Stationen im anschließenden Rechtsreferendariat führten ihn unter anderem zum Landgericht Essen (Kammer für Handelssachen) sowie zum International Bureau of Fiscal Documentation (IBFD) in Amsterdam. 2006 legte er seine zweite juristische Staatsprüfung ab und war danach hauptberuflich als Rechtsanwalt in Bonn tätig. Seit 2010 ist er Professor für Öffentliches Recht, insbesondere Staats- und Verwaltungsrecht sowie Europarecht an der Westfälischen Hochschule, Fachbereich Wirtschaftsrecht.
Wienbracke analysiert in seinen Schriften unter anderem die Grenzen der deutschen EU-Integration, so in seinem Werk Verfassungsrechtliche Grundlagen und Grenzen der deutschen EU-Integration (Art. 23 Abs. 1 GG).[1] Darin vertritt Wienbracke die Position, dass „ein völlig grundloser EU-Austritt“[2] Deutschlands ein Verstoß gegen Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG sei.[2]
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