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Marktschranken (oder Marktbarrieren, oft auch Markteintrittsbarrieren bzw. Marktaustrittsbarrieren genannt) hindern Konkurrenten am Marktein- bzw. -austritt. Sie stellen Wettbewerbsvorteile für bereits im Markt aktive Unternehmen dar, da sie potenzielle neue Konkurrenten vom Marktzutritt abhalten. Marktschranken stellen mithin ein gewisses Hindernis für so genannte Newcomer dar. Kritiker wenden ein, dass Marktbarrieren alle Wettbewerber einer Branche schützen, Wettbewerbsvorteile aber unternehmensspezifisch seien.
In einem öffentlichen Marktsystem herrscht ein Wettbewerb zwischen den einzelnen Anbietern, welche auf dem jeweiligen Markt vertreten sind. Der Wettbewerb als zentrales Organisationsprinzip einer Marktwirtschaft besagt, dass möglichst viel Leistung unter bestimmten Wettbewerbsbedingungen produziert, angeboten und nachgefragt werden soll. Markteintrittsbarrieren verhindern so einen Wettbewerb, da sie die Wettbewerbsbedingungen einschränken.[1]
Der erste Ökonom, der das Thema der Marktschranken behandelte, war im Jahre 1962 Joe S. Bain. Er definierte die Markteintrittsbarrieren wie folgt: „Inwieweit können etablierte Firmen auf lange Sicht ihre Verkaufspreise über die minimalen Durchschnittskosten erhöhen, ohne dass potenzielle Marktteilnehmer in die Branche eintreten?“.[2] Bain erklärt also die Höhe der Markteintrittsbarrieren mit Hilfe der Grenzpreistheorie. Die Grenzpreistheorie beschreibt das Verhalten eines Monopolisten. Dieser strebt durch seine Preispolitik einen Preis an, der andere Anbieter daran hindern soll, auf den Markt einzudringen.
Joe S. Bains Theorie besagt, dass die Monopolisten oder auch eine Gruppe von Oligopolisten den Marktpreis beziehungsweise den Limitpreis durch die entsprechende Anpassung der Angebotsmenge so bestimmen können, dass für potenziell neue Anbieter ein Markteintritt unrentabel ist. Ein anderer Ökonom, der Markteintrittsbarrieren erforschte, war George Stigler im Jahre 1968. Er definiert die Markteintrittsbarrieren nicht als die Differenz zwischen den minimalen Durchschnittskosten und dem jeweiligen Preis, sondern als Differenz der Kosten, die bei einer bestimmten Produktionsmenge eines etablierten Unternehmens auf dem jeweiligen Markt gegenüber einem Unternehmen, welches als potenzieller Konkurrent auftritt, entstehen.
Franklin M. Fisher war ein weiterer Ökonom, der das Thema Marktschranken behandelte. Seine Definition lautete: „Markteintrittsbarrieren sind alles was den Markteintritt verhindern, wenn dieser sozial vorteilhaft wäre.“[3][4]
Es lassen sich vier Arten von Marktschranken unterscheiden: Markteintrittsschranken (verhindern den Zutritt potenzieller Anbieter), Marktaustrittsschranken (verhindern den Austritt aktueller Anbieter), staatliche Marktschranken und Mobilitätsbarrieren (verhindern den Wechsel in andere Teilmärkte). Märkte ohne Marktschranken nennt man angreifbare Märkte.
Es gibt zwei Perspektiven, aus denen man die Marktschranken betrachten kann:
1. Perspektive: Die Sicht derjenigen, die in den Markt eindringen möchten, also die sogenannten Newcomer oder auch neue Gründer. Für sie ist es wichtig, dass die Marktschranken möglichst gering sind, sodass sie die Chance haben, sich auf dem jeweiligen Markt zu etablieren.
2. Perspektive: Die etablierten Anbieter, also die Verteidiger, sehen das Ganze etwas anders. Sie wollen möglichst hohe Marktschranken, die es den Newcomer unmöglich machen, ebenfalls in den Markt einzutreten. Bedingt versuchen sie sogar die Schranken noch weiter zu erhöhen, um den Markteintritt für die anderen noch schwerer zu gestalten. Neue Anbieter sind für die etablierten Anbieter meistens mit Umsatzrückgang verbunden, da sie ihre vorherigen Deckungsbeiträge nicht mehr aufrechterhalten können.[5]
Man unterscheidet zwischen:
Neben strukturellen Markteintrittsbarrieren (Betriebsgrößenersparnisse, absoluten Kostenvorteilen, Differenzierungsvorteile) sind eintrittssperrende Verhaltensweisen (Limit Pricing), strategische Marktschranken und Marktaustrittsbarrieren zu unterscheiden. Das Limit Pricing ist abhängig vom Vorliegen spezifischer struktureller Markteintrittsbarrieren. Bei Betriebsgrößenersparnissen (Skaleneffekte, Verbundeffekte, Dichtevorteile) ergibt sich der eintrittssperrende Preis dort, wo die dem Newcomer verbleibende Restnachfrage nicht kostendeckend ist; bei absoluten Kostenvorteilen ist der Preis so zu setzen, dass die Durchschnittskostenkurve potenzieller Newcomer immer oberhalb der Etablierten liegt; bei Differenzierungsvorteilen ist die Preis-Absatz-Funktion des Newcomers derart, dass dieser die Etablierten generell unterbieten muss.[3][5]
Marktaustrittsbarrieren sind, laut Michael E. Porter, ökonomische, strategische oder emotionale Faktoren. Sie verhindern, dass Unternehmen, welche niedrige oder sogar negative Ertragsraten haben, einfach aus dem jeweiligen Markt austreten können. Sprich, sie erschweren den vollständigen Rückzug aus dem Markt. Marktaustrittsbarrieren existieren hauptsächlich, wenn nicht mehr wettbewerbsfähige Unternehmen auf dem Markt tätig sind, da der Abbau von Überschusskapazitäten unterbleibt. Durch Marktaustrittsbarrieren kommt es dazu, dass sich bestimmte Branchen nicht konsolidieren können. Marktaustrittsbarrieren entstehen hauptsächlich durch fixe, kurzfristige nicht abbaubare Kosten. Diese entstehen durch die Unumkehrbarkeit von langfristigen, in der Vergangenheit entstandenen Ausgaben.[3]
Diese Art von Marktschranke ist für Newcomer weniger von Bedeutung, hingegen für etablierte Unternehmen, die aussteigen möchten, umso mehr. Jedoch sind sie für die Newcomer nicht ganz zu ignorieren. Sollte ihr Markteintritt nicht wie gewünscht funktionieren oder sollten sie sich auf dem Markt nicht behaupten können, spielt dieser Punkt in der Risikobewertung ebenfalls eine gewisse Rolle.
Marktaustrittsschranken (engl. barriers to exit) können unterschieden werden in:
Marktaustrittsschranken führen auf Märkten, die von einem Nachfragerückgang geprägt sind, zu Überkapazitäten, da im Markt befindliche Unternehmen nicht oder nur langsam ihre Kapazitäten anpassen bzw. den Markt verlassen.[6] Eine weitere Folge von Austrittsbarrieren ist oft ein ruinöser Verdrängungswettbewerb, da keines der Unternehmen sich einen Marktaustritt leisten kann und jedes versucht, die anderen aus dem Markt zu drängen.
Marktaustrittsschranken können auch Marktzutrittsschranken darstellen, da sie eine auf schnelle Gewinnabschöpfung zielende Hit-and-Run-Strategie verhindern.[7]
Zusätzlich zu den genannten können staatliche Eingriffe in Märkte wie Konzessionen oder Subventionen zu einem eingeschränkten Marktzugang führen.
Hierbei sind Ressourcen zu unterscheiden, die vollständig immobil (perfectly immobile) sind, und solche, die unvollständig mobil (imperfectly mobile) sind. Vollständig immobile Ressourcen können nicht gehandelt werden, die Verfügungsrechte (Property Rights) sind nicht vollständig spezifiziert. Problematisch ist die vollständige Spezifizierung bei intangiblen und bei idiosynkratischen Ressourcen (Ressourcen, die nur innerhalb eines Unternehmens eingesetzt werden können).
Unvollständig mobile Ressourcen können zwar gehandelt werden, besitzen aber innerhalb des Unternehmens einen höheren Wert als auf dem Markt. Dies gilt für folgende Formen von Ressourcen:
Einen Markt, in dem keine Schranken vorliegen, d. h. in dem es einen ungehinderten Zutritt und Austritt gibt, bezeichnet man als bestreitbaren Markt.
Im Jahre 1980 entwickelte Michael E. Porter ein gewisses Fünf-Kräfte-Modell, auch Five Forces genannt. Das Fünf-Kräfte-Modell ist eine Branchenstrukturanalyse. Es wird oft in Verbindung mit den Markteintrittsbarrieren genannt. Sein Modell orientiert sich an der normativen Annahme, dass die Strategie eines Marktteilnehmers an seinem jeweiligen Umfeld orientiert sein muss, um langfristig erfolgreich zu sein. Porter entwickelte die Idee der 5 Kräfte, die in jedem Markt wirken und die Stärke eines Anbieters auf dem Markt bestimmen.
Die 5 Kräfte lauten:
Das zentrale Augenmerk legt er hierbei auf den Wettbewerb unter bestehenden Konkurrenten. Dieser Aspekt spielt bei den Markteintrittsbarrieren jedoch keine Rolle. Das Thema Markteintritt neuer Konkurrenten/ Marktpartner dafür umso mehr, da die Markteintrittsbarrieren, wie bereits erwähnt, dies verhindern sollen. Porter sagt, dass wenn herauskommt, dass sich mit einem bestimmten Produkt oder mit einer bestimmten Nische Geld verdienen lässt, dies sehr schnell zu Nachahmern führen kann. Hier ist es das Problem, dass die neuen Anbieter ihre Produkte zu geringeren Preisen anbieten können, da sie oft keine Forschungs- und Entwicklungskosten tragen müssen. Dies bedeutet, dass bei einer Konkurrenzanalyse beziehungsweise einer Wettbewerbsanalyse auch Augenmerk auf die bestehenden Eintritts- und Austrittsbarrieren gelegt werden soll.[8][9]
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