Margareta Hunck-Jastram

deutsche Politikerin Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Margareta Hunck-Jastram (* 30. November 1913 in Altona; † 2. März 1998[1] in Hamburg) war eine CDU-Politikerin und Abgeordnete in der Hamburgischen Bürgerschaft.

Familie

Die Pastorentochter Margareta Jastram entstammte einer alteingesessenen Hamburger Familie, die seit dem 17. Jahrhundert in Chroniken nachgewiesen werden kann.[2] In erster Ehe heiratete sie einen Pastor. Das Ehepaar bekam drei Kinder, darunter die spätere Politikerin Birgit Schnieber-Jastram. Im Jahr 1968 heiratete Margareta Jastram den Bürgerschaftsabgeordneten Heinrich Hunck (CDU) und nahm den Nachnamen Hunck-Jastram an.[3]

Politik

Im Jahr 1961 wurde sie über die Liste des CDU-Kreisverbands Hamburg-Mitte als Abgeordnete in die Hamburgische Bürgerschaft gewählt. Jastram war Mitglied des Schul-, des Sozial- und des Eingabenausschusses. Als besonderes Erfolgserlebnis ihrer politischen Arbeit bezeichnete sie die Durchsetzung der Verlängerung der Verjährungsfrist für NS-Verbrechen: Unrecht in dieser Dimension kann und darf nie verjähren, wird Jastram zitiert.[4]

Nach ihrem Ausscheiden aus der Bürgerschaft 1970 wurde sie Geschäftsführerin der Staatspolitischen Gesellschaft und war bis 1993 Mitglied in der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte. Darüber hinaus war sie Mitglied in der Vereinigung ehemaliger Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft.[4]

Margareta Hunck-Jastram wurde auf dem Hamburger Friedhof Diebsteich beigesetzt.[5]

Einzelnachweise

Literatur

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