In Deutschland sind unter anderem die folgenden Gesetze und Verordnungen für den Luftverkehr von Bedeutung:
Die stets aktuelle Liste der Rechtsvorschriften für die Luftfahrt der Schweiz finden sich in der systematischen Rechtssammlung auf Fedlex unter der Nummer 748.[2]
- Gesetze
- LFG – Luftfahrtgesetz. Bundesgesetz über die Luftfahrt.
- Bundesgesetz über das Luftfahrzeugbuch.
- Verordnungen
- LFV – Luftfahrtverordnung. Verordnung über die Luftfahrt.
- VIL – Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt.
- AuLaV – Aussenlandeverordnung. Verordnung über das Abfliegen und Landen mit Luftfahrzeugen ausserhalb von Flugplätzen.
- LTrV – Lufttransportverordnung. Verordnung über den Lufttransport.
- VKZ – Verordnung des BAZL über die Kennzeichen der Luftfahrzeuge.
- VRV-L – Verordnung des UVEK über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge.
- VSL – Verordnung des UVEK über Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr.
- VSZV – Verordnung über die Sicherheitsuntersuchung von Zwischenfällen im Verkehrswesen.
- VSRL – Verordnung über den Such- und Rettungsdienst der zivilen Luftfahrt.
- VSR – Verordnung über die Organisation und den Einsatz des Such- und Rettungsdienstes der zivilen Luftfahrt.
- VFD – Verordnung des UVEK über den fliegerärztlichen Dienst der Zivilluftfahrt.
- VFSD – Verordnung über den Flugsicherungsdienst.
- VBR I – Verordnung des UVEK über die Betriebsregeln im gewerbsmässigen Luftverkehr.
- VLL – Verordnung des UVEK über die Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen.
- VEL – Verordnung des UVEK über die Emissionen von Luftfahrzeugen.
- VLK – Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien.
- VEAF – Verordnung des UVEK über die europaweit geregelten Ausweise und Berechtigungen für Flugpersonal.
- VABFP – Verordnung des UVEK über die nicht europaweit geregelten Ausweise und Berechtigungen des Flugpersonals.
- VAPF – Verordnung des UVEK über die Ausweise für bestimmte Personalkategorien der Flugsicherungsdienste.
- VJAR-FSTD – Verordnung des UVEK über die Zertifizierung von nicht durch die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 geregelten Flugsimulatoren.
- VLIp – Verordnung des UVEK über das Luftfahrzeug-Instandhaltungspersonal.
- VLIb – Verordnung des UVEK über Luftfahrzeug-Instandhaltungsbetriebe.
- VLHb – Verordnung des UVEK über die Luftfahrzeug-Herstellerbetriebe.
- GebV-BAZL – Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Zivilluftfahrt.
- VFAL – Verordnung über die Finanzhilfen für Ausbildungen im Bereich der Luftfahrt.
- VWL – Verordnung über die Wahrung der Lufthoheit.
- Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über das Luftfahrzeugbuch.
- Verordnung über die Rechte und Pflichten des Kommandanten eines Luftfahrzeuges.
- Verordnung über den zivilen Flugwetterdienst.
- Verordnung des UVEK über die Flugplatzleiterin oder den Flugplatzleiter.
- Verordnung des BAZL über die Prüfung von Luftfahrzeugen.
- Verordnung des UVEK über die Umsetzung der Vorschriften über den Flugbetrieb nach der Verordnung (EU) Nr. 965/2012.
- Verordnung des UVEK über die Anwendbarkeit von EG-Vorschriften im Bereich der Flugsicherheit.
- Verordnung des UVEK über die Flug- und Dienstzeiten sowie die Arbeitszeitorganisation im gewerbsmässigen Luftverkehr mit Flugzeugen (Flug- und Dienstzeitenverordnung).
- Verordnung über die Abgrenzung des Linienverkehrs vom übrigen gewerbsmässigen Luftverkehr.
- Verordnung über die Flugplanvermittlung und die Koordination von Zeitnischen (Slots) auf Flughäfen.
- Verordnung über die Flughafengebühren.
- Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch den Schweizerischen Bundesrat, und den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft, jeweils vertreten durch den Regierungsrat, betreffend Zusammenarbeit bei der Wahrung der schweizerischen Interessen auf dem binationalen Flughafen Basel-Mülhausen.