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Lizenznummer

Buchidentifikationsnummer in der DDR Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Die Lizenznummer war in der DDR eine Buchidentifikationsnummer. Sie wurde im Rahmen des Anfang der 1950er Jahre eingeführten Druckgenehmigungsverfahrens vergeben.

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In der DDR – und zuvor in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) – benötigten Verlage, um als Verlag tätig zu werden, grundsätzlich eine Verlagslizenz. Diese wurde zunächst von der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD), ab 1951 dann vom Amt für Literatur und Verlagswesen (Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel) und nach dessen Eingliederung in das Ministerium für Kultur durch das Ministerium erteilt.[1]

Unabhängig davon musste jede Ausgabe eines Buches im Rahmen des sogenannten Druckgenehmigungsverfahrens einzeln lizenziert werden. Nach Abschluss dieses Verfahrens erhielt das Buch – soweit eine Druckfreigabe bestand – eine Druckgenehmigungsnummer. In den Büchern musste in der Regel die konkrete Druckgenehmigungsnummer im Impressum angegeben werden (siehe z. B. TGL 24464[2]). Meist stellten die Verlage dieser die Nummer ihrer Verlagslizenz voran. Diese bildeten so zusammen die Lizenznummer des Buches.

Von dieser Regelung konnten einige Verlage allerdings abweichen: So mussten z. B. der Dietz-Verlag und der Militärverlag der DDR in ihren Büchern nur ihre Verlagslizenz, nicht aber die Druckgenehmigungsnummer angeben. Für den Volk und Wissen Verlag gab es die Regelung, dass alle Bücher, die vom Ministerium für Volksbildung als Schulbuch bestätigt wurden, unter einer einheitlichen Druckgenehmigung veröffentlicht werden konnten.

Das Druckgenehmigungsverfahren und damit die Regelungen zum Angeben der Lizenznummern in den Büchern hatte bis zum 1. Dezember 1989 Bestand.[1] Danach druckten die Verlage in einer kurzen Übergangszeit nur noch die Nummer ihre Verlagslizenz als Lizenznummer im Impressum ab, bevor sich auch das im Zuge der Wiedervereinigung erübrigte.

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Bildung der Lizenznummer

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Die Lizenznummer bestand aus mehreren Teilen: In der Regel wurde zunächst die Verlagslizenznummer angegeben (oft zusammen mit der Abkürzung VLN). Diese wurde meist durch einen Punkt und ein Leerzeichen („. “) von der Druckgenehmigungsnummer abgetrennt. Einige Verlage wandten aber stattdessen auch andere Zeichen („/“, „–“ oder „·“) oder Leerzeichen an. Innerhalb eines Verlages wurde dies meist einheitlich gehandhabt.

Die Druckgenehmigungsnummer bestand aus drei Teilen, die mit einem Schrägstrich („/“) voneinander getrennt waren: die Verlagsnummer, eine innerhalb eines Jahres laufende Nummer und die Jahreszahl der Veröffentlichung. Die Verlagsnummer und die Lizenznummer des Verlages waren nicht identisch und konnten auch nicht voneinander abgeleitet werden. Die Verlagsnummer war im Rahmen des Druckgenehmigungsverfahren einem Verlag fest zugeordnet und ermöglicht es, allein aus der Druckgenehmigungsnummer den Verlag zu bestimmen.

Auf diese Weise konnten Bücher anhand der Druckgenehmigungsnummer eindeutig identifiziert werden. Da jede neue Auflage eines Buches erneut lizenziert werden musste, wurde jeder Auflage eines Buches auch eine neue Lizenznummer zugewiesen.

In der Regel blieben die Nummer der Verlagslizenz und die Verlagsnummer innerhalb der Druckgenehmigungsnummer über die Jahre hinweg unverändert. Mitunter konnten sie sich aber – z. B. im Zusammenhang mit Umstrukturierungen, Zusammenlegungen und Ausgliederungen von Verlagen – im Laufe der Zeit auch verändern.

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Weitere Buchidentifikationsnummern

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Bestellnummer

Im Laufe der Zeit entstand auch in der DDR der Bedarf, Bücher in einem Bestellsystem einheitlich zu verwalten. Da sich hier die Lizenznummer als ungeeignet erwies (in der Regel ist es für den Buchhandel unerheblich, um welche Auflage eines Buches es sich handelt), wurde Anfang der 1970er Jahre, noch vor der Einführung der ISBN, in der DDR ein Bestellnummern-System eingeführt.

Die Bestellnummern bestanden aus sieben Ziffern, in der Regel mit Leerzeichen nach der 3. und der 6. Ziffer. Die ersten drei Ziffern kennzeichneten als Bestellnummern-Reihe den Verlag (vergleichbar der ISBN-Verlagsnummer), die nächsten Ziffern das konkrete Buch und die letzte Ziffer war eine Prüfziffer. Wenn in einem Verlag mehr als 1000 Bücher veröffentlicht werden sollten, wurde dem Verlag eine weitere Bestellnummern-Reihe zugewiesen. Anders als bei der Lizenznummer hatten alle (unveränderten) Auflagen eines Buches die gleiche Bestellnummer. Die Bestellnummer war ab Oktober 1971 im Impressum in der vorletzten Zeile (über dem Preis) anzugeben.[2] Ältere, zur Zeit der Einführung der Bestellnummern noch lieferbare Bücher erhielten rückwirkend ebenfalls eine Bestellnummer,[3] welche dann natürlich im Impressum fehlte.

Da die Bestellnummern nur zur Verwendung innerhalb der DDR vorgesehen waren, war, anders als bei der ISBN, eine Unterscheidung zwischen Ländern oder Sprachgebieten nicht notwendig. Allerdings erhielten auch einige ausländische Publikationen, die zum Vertrieb über den Buchhandel in der DDR bestimmt waren, derartige Bestellnummern (wobei die Bestellnummer teilweise auch in das Buch gedruckt wurde).

Das Bestellnummern-System bestand bis zum Ende der DDR im Oktober 1990.

Teilweise sind die Bestellnummern auch im Online-Katalog der Deutschen Nationalbibliothek gespeichert. Sie werden aber weder bei der Nummern-Suche gefunden noch normalerweise angezeigt. Lediglich in der MARC21-XML-Ansicht ist die Bestellnummer im Feld 015a[4] oder 015z[5] zu finden.

ISBN

Ab Oktober 1986 wurde auch in der DDR, zusätzlich zu den Bestellnummern, die ISBN verbindlich eingeführt.[6] Dazu wurden den DDR-Verlagen meist dreistellige ISBN-Verlagsnummern im deutschen Sprachgebiet zugewiesen. Diese ISBN-Verlagsnummern behielten die Verlage z. T. auch nach der Wende bei. Damit bestanden zuletzt drei verschiedene Nummernsysteme, über die ein Buch in der DDR identifiziert werden könnte. Allerdings waren diese Nummernsysteme untereinander nicht kompatibel und die Nummern nicht voneinander ableitbar.

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Beispiele

  • Christa Wolf: Nachdenken über Christa T. 7. Auflage. Aufbau-Verlag, Berlin/Weimar 1986 – Lizenz-Nr.: 301.120/65/86; Bestell-Nr.: 611 532 1.
  • Rudi Strahl: Stücke. 1. Auflage. Henschelverlag Kunst und Gesellschaft, Berlin 1976 – Lizenz-Nr.: 414.235/63/76; Bestell-Nr.: 624 917 8.
  • Rudi Strahl: Stücke. 2. Auflage. Henschelverlag Kunst und Gesellschaft, Berlin 1978 – Lizenz-Nr.: 414.235/88/78; Bestell-Nr.: 624 917 8.
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Liste von Verlagsnummern

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Die folgende Tabelle enthält die in der DDR ab 1951 vergebenen Verlagsnummern (also nicht die älteren der SMAD), welche meist bis zum Ende der DDR unverändert blieben.

Weitere Informationen Verlag, Verlagslizenz ...
(a) 
Verlag benötigte keine Druckgehnemigungen (siehe Hintergrund)
(b) 
Verlag wurde vor Einführung des Bestellnummernsystems aufgelöst
(c) 
Verlag wurde vor Einführung der ISBN aufgelöst
(d) 
In[1] ist 3-334- angegeben, wobei es sich wohl um einen Druckfehler handelt, da alle stichprobenartig im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek überprüften Bücher des Verlages die ISBN-Verlagsnummer 3-344- aufweisen.
(e) 
Der Verlag für Buch- und Bibliothekswesen, der Max Niemeyer Verlag und der Verlag Enzyklopädie wurden 1964 organisatorisch an den Verlag Bibliographisches Institut angeschlossen.[1] Die Bestellnummern wurden dann gemeinsam für alle vier Verlage verwaltet.
(f) 
Der Fotokinoverlag wurde 1964 organisatorisch an den Fachbuchverlag angeschlossen.[1] Die Bestellnummern wurden dann gemeinsam für beide Verlage verwaltet.
(g) 
Der Verlag für Volk und Gesundheit, der Verlag Gustav Fischer und der Verlag Georg Thieme wurden 1965 zum Verlagskombinat Medizin und Biologie organisatorisch zusammengeschlossen.[1] Die Bestellnummern wurden dann gemeinsam für alle drei Verlage verwaltet.
(h) 
Bestellnummern für kleine Verlage und für importierte Bücher wurden von der Abteilung Importbuch der LKG verwaltet.[3]
(i) 
Der Buchclub 65 hatte eine eigene ISBN, verwendete aber ansonsten die Lizenz- und Bestellnummern der beteiligten Verlage (Aufbau, Rütten & Loening, Mitteldeutscher Verlag, Volk und Welt sowie Neues Leben).

Hinweis: Die Angaben in vorstehender Tabelle sind nicht vollständig. Sie wurden anhand von Buchbeständen ermittelt und können bzw. sollen ergänzt werden.

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Einzelnachweise

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