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Liste der Bundespräsidenten der Republik Österreich

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Liste der Bundespräsidenten der Republik Österreich
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Die Liste der Bundespräsidenten Österreichs enthält alle zwölf Staatsoberhäupter (einen Präsidenten der Nationalversammlung und elf Bundespräsidenten) der Republik Österreich.

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Der amtierende österreichische Bundespräsident Alexander Van der Bellen
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Präsidentschaftskanzlei im Leopoldinischen Trakt der Hofburg

Einführung

Zusammenfassung
Kontext

Erstes Staatsoberhaupt der Ersten Republik waren vom 30. Oktober 1918 bis zum 15. März 1919 die drei gleichberechtigten Vorsitzenden des Staatsrates und der Provisorischen Nationalversammlung für Deutschösterreich, Franz Dinghofer, Johann Hauser und Karl Seitz, auch als Staatsratsdirektorium bezeichnet. Je einer der drei führte den Vorsitz im Haus (= Parlament), im Rat (= Staatsrat, Exekutivausschuss des Parlaments) und im Kabinett (= Staatsregierung Renner I), wobei sie einander in diesen Funktionen jede Woche abwechselten. Der Staatsrat übernahm mit Gesetz vom 12. November 1918 auch formal alle Funktionen, die zuvor dem Kaiser oblagen.

Am 4. März 1919 trat die erstmals von allen großjährigen weiblichen und männlichen Staatsbürgern (außer im Burgenland, das erst 1921 zu Österreich kam) gewählte Konstituierende Nationalversammlung zusammen und wählte am 5. März 1919 Karl Seitz zu ihrem Präsidenten. Sie beschloss am 14. März 1919 die Abschaffung des Staatsrates; seine parlamentarischen Funktionen gingen auf den Hauptausschuss des Parlaments über, seine exekutiven Funktionen auf den Präsidenten der Nationalversammlung und auf die Staatsregierung. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes[1] am 15. März 1919 war Karl Seitz bis zum 9. Dezember 1920 alleiniges Staatsoberhaupt. Für diese Funktion wurde keine spezielle Funktionsbezeichnung festgelegt.

Am 10. November 1920 trat das von der Nationalversammlung am 1. Oktober 1920 beschlossene Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), bis heute die Verfassung Österreichs, in Kraft. Seitz hatte nun die Kompetenzen des Bundespräsidenten, ohne diese Funktionsbezeichnung zu führen. Dem B-VG entsprechend wählte die aus Nationalrat und Bundesrat bestehende Bundesversammlung am 9. Dezember 1920 Michael Hainisch zum ersten Bundespräsidenten, der Seitz’ Funktionen als Staatsoberhaupt am gleichen Tag übernahm.

Das Amt des Bundespräsidenten wurde mit der zweiten Bundesverfassungsnovelle 1929 wesentlich aufgewertet. Das Staatsoberhaupt sollte nun gemäß Artikel 60 B-VG vom Bundesvolk direkt gewählt werden, seine Amtsperiode wurde auf sechs Jahre verlängert.[2]

Wilhelm Miklas war 1928 für seine erste Amtsperiode noch vom Parlament gewählt worden; seit 1929 kamen ihm die erweiterten Rechte des Bundespräsidenten zu. Die für 1931 angesetzte Volkswahl wurde durch ein Sondergesetz abgesagt, und Miklas durch die Bundesversammlung wiedergewählt. In der Zeit der Ständestaatsdiktatur blieb Miklas im Amt, eine Bundespräsidentenwahl durch die Bürgermeister, wie sie die oktroyierte Maiverfassung vorsah, fand nie statt. Die Wahl Karl Renners zum ersten Bundespräsidenten der Zweiten Republik wurde 1945 im besetzten Nachkriegsösterreich der Einfachheit halber ebenfalls im Parlament vollzogen. Die 1929 beschlossene Volkswahl wurde daher erst 1951 Realität, als Theodor Körner gewählt wurde.

Seit 1951 wird der Bundespräsident nach Artikel 60 B-VG vom Bundesvolk gewählt. Treten zur Wahl mehr als zwei Kandidaten an, ergibt sich in der Regel ein zweiter Wahlgang für die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen, da zur Wahl mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen benötigt werden. Der Bundespräsident kann nach sechs Jahren Amtsdauer einmal wiedergewählt werden.

Mit Alexander Van der Bellen übernahm 2017 zum ersten Mal in der Geschichte der Zweiten Republik eine Person das Amt des Bundespräsidenten, die weder von der SPÖ noch der ÖVP nominiert wurde.

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Bundespräsidenten

Zusammenfassung
Kontext

Folgende zwölf Personen waren von der Nationalversammlung, seit 1920 von der Bundesversammlung, seit 1951 vom Bundesvolk gewählte Staatsoberhäupter.

  • Nr.: chronologische Reihenfolge
  • Bundespräsident: Name[3]
  • Lebensdaten: Geburts- und ev. Sterbedatum[3]
  • Partei: Die Partei, der der Präsident angehört (hat)
  • Periode: Anzahl der Perioden, die der Präsident im Amt war (maximal zwei Amtsperioden)
  • Amtszeit: Die jeweilige Amtsperiode[4]
  • %: Prozentsatz der gültigen Stimmen für die Person (ggf. im zweiten Wahlgang)[4]
  • Wahlgang: Anzahl der Wahlgänge bis zur Entscheidung (maximal zwei)[4]
  • Im Amt verstorben: ja, wenn der Präsident während seiner Amtszeit verstorben ist
Weitere Informationen Nr., Bundespräsident ...
Alexander Van der BellenHeinz FischerThomas KlestilKurt WaldheimRudolf KirchschlägerFranz JonasAdolf SchärfTheodor Körner (Bundespräsident)Karl RennerÖsterreich in der Zeit des NationalsozialismusWilhelm MiklasMichael HainischKarl Seitz

Fußnoten:

  1. Seitz war als Einzelperson das erste republikanische Staatsoberhaupt Österreichs, führte aber nicht die Bezeichnung Bundespräsident.
  2. Wurde von der Nationalversammlung zu ihrem Präsidenten und damit zum Staatsoberhaupt gewählt.
  3. Wurde von der Bundesversammlung gewählt.
  4. Bei der Wahl 1998 wurde Klestil von ÖVP, SPÖ und FPÖ unterstützt.
  5. Fischer stellte seine SPÖ-Mitgliedschaft für die Zeit seiner Präsidentschaft ruhend.
  6. Parteiunabhängige Kandidatur; Van der Bellen stellt seine Parteimitgliedschaft für die Zeit seiner Präsidentschaft ruhend.
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Interimistische Funktionsausübung

Zusammenfassung
Kontext

Bis 1977 übte gemäß der damals gültigen Fassung des Artikels 64 B-VG[5] der Bundeskanzler nach dem Tod oder der Amtsunfähigkeit des jeweiligen Bundespräsidenten interimistisch dessen Funktionen bis zur Wahl eines neuen Staatsoberhauptes aus.

Am 13. März 1938 sollte der „Anschluss Österreichs“ an das Deutsche Reich staatsrechtlich vollzogen werden, auch wenn es sich dabei um eine Farce handelte. Bundeskanzler war seit zwei Tagen der Nationalsozialist Arthur Seyß-Inquart. Das von der NS-Bundesregierung „beschlossene“ Bundesgesetz musste, den Regeln der Ständestaatsverfassung entsprechend, vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden, um in Kraft treten zu können. Wilhelm Miklas weigerte sich und trat zurück. Seine Funktionen gingen damit verfassungsgemäß auf Bundeskanzler Seyß-Inquart über. Dieser unterschrieb den Beschluss nunmehr in seiner Doppelfunktion als amtierendes Staatsoberhaupt und als Bundeskanzler. Seine Unterschrift gab dem Anschlussgesetz Rechtskraft; da damit der Staat Österreich zu bestehen aufhörte, endete mit dieser Unterschrift auch Seyß’ Funktion als amtierendes Staatsoberhaupt. Wie die gesamte Gesetzgebung der Ständestaatsdiktatur wurde dieser Vorgang bei der Wiedererrichtung der Republik Österreich 1945 als verfassungswidrig aufgehoben.

Seit der Änderung des Art. 64 Abs. 1 im Jahr 1977[6] gehen die Amtsgeschäfte des Bundespräsidenten bei dauernder Erledigung des Amtes bis zur Angelobung eines neugewählten Bundespräsidenten auf das Kollegium der drei Nationalratspräsidenten über.

Legende Tabelle:

  • Nr.: Chronologische Reihenfolge
  • Name: Die Funktion ausübende Person/en
  • Partei: Partei(en), der (denen) die Person(en) angehört hat (haben)
  • Amtszeit: Dauer der interimistischen Amtsausübung
  • nach BP: Zuvor amtierender Bundespräsident
Weitere Informationen Nr., Name ...
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Siehe auch

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Einzelnachweise

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