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Liste der Baudenkmäler in Pullach im Isartal
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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Pullach im Isartal zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]


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Ensemble Sogenannte Stabsleitersiedlung
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Die sogenannte Stabssiedlung ist eine einheitlich geplante Gesamtanlage von architekturgeschichtlicher und wegen ihrer Bewohner von herausragender geschichtlicher Bedeutung. Seit Mitte der 1930er Jahre erwarb Martin Bormann, Reichsleiter und Stabsleiter in der Dienststelle Heß, Grundstücke bis zu einer Größe von etwa 80 ha im nördlichen Gemeindegebiet von Pullach. Der Ankauf entstand im Auftrag der NSDAP und mit den finanziellen Mitteln dieser Partei für die Errichtung der geplanten „Siedlung des Stabes des Stellvertreters des Führers“.
Neben Martin Bormann lebten in der Siedlung weitere hochrangige Mitarbeiter des Stabes und damit der Verwaltung der NS-Diktatur. Unter der Bauleitung des Architekten Roderich Fick, der mit den Planungen spätestens im Januar 1936 beauftragt wurde, konnte die Siedlung wohl bis 1940 fertig gestellt werden. Als kriegswichtig eingestuftes Bauprojekt verzögerte auch der Ausbruch des Zweiten Weltkriegs die Arbeiten nicht.
Das Siedlungskonzept folgt einem streng auf eine Längsachse bezogenen, orthogonalen Grundschema. Das in dieser Mittelachse situierte Stabsleiterhaus, ein mächtiger Walmdachbau, dient als formales und inhaltliches, d. h. architektonisches und machtpolitisches Zentrum der Wohnsiedlung, deren Wohngebäude um den ebenfalls in der Mittelachse der Anlage gelegenen zentralen Rechteckplatz gruppiert sind. Aus diesem Achsenbezug herausgenommen und etwas abgerückt von der eigentlichen Wohnsiedlung wurden Wirtschaftsgebäude und Personalwohnungen errichtet. In der Mittelachse gegenüber dem Stabsleiterhaus erbaute man 1943 den sogenannten Kindergarten mit einem Luftschutzkeller. Grün- und Gartenanlagen waren Bestandteil der Gesamtkonzeption des Landschaftsarchitekten Alwin Seifert.
Die Grundstücke wurden entlang des Sonnenwegs auf beiden Straßenseiten parzelliert, an der Heilmannstraße dagegen nur entlang ihrer Westseite. Auf den 27 Parzellen etwa gleicher Größenordnung wurden 23 Einfamilienhäuser und vier Doppelwohnhäuser als typengleiche zweigeschossige Walmdachbauten errichtet. Die freistehenden Häuser wurden untereinander durch Mauerzüge und Pergolen verbunden. Gartengrundstücke großzügigen Zuschnitts säumen die große Grünfläche des in der Mitte gelegenen Rechteckplatzes. Diesen zentralen Rechteckplatz ließ Seifert an seinen Rändern mit Bäumen bepflanzen.
Das Gebäude des Stabsleiters erhielt durch den südlich (an seine Rückseite) angrenzenden Skulpturengarten städtebaulich, architektonisch und künstlerisch eine zusätzliche Aufwertung. Die Gestaltung stammte auch hier von Seifert, wobei Skulpturen von Josef Thorak und Fritz Klimsch in dem Garten Aufstellung fanden. Ein ummauerter Vorplatz, von dem aus ein Zugangsweg unmittelbar in den zentralen Platzraum mündete, betont die Sonderstellung des Gebäudes ebenso wie der hakenförmige, niedrigere Wirtschaftsflügel an der Westseite, der seinerseits das strenge Achsenprinzip durchbrach.
Im unmittelbaren Nähebereich des Stabsleiterhauses, östlich der Gartenanlage, wurde eine große Gärtnerei mit Gewächshäusern eingerichtet, südöstlich eingefasst durch das Wohngebäude des Gartenverwalters sowie das Gebäude für die Gärtnereigeräte. Gerade diese Gärtnerei ist für das Konzept der Siedlung von besonderer Bedeutung. Aus persönlicher Überzeugung plante Seifert diesen unter dem Aspekt einer biologisch-dynamischen Bewirtschaftung, darin unterstützt von Rudolf Heß.
Deutlich abgerückt von der Siedlung dagegen entstanden weiter südlich, entlang der Heilmannstraße ein eigener Baukomplex, die Kraftfahrzeug-Werkstatt und -halle sowie Kraftfahrer-Unterkunftsgebäude, und rechtwinklig dazu, bereits an der Margaretenstraße gelegen, Angestelltenwohngebäude. Weitere drei Kraftfahrer-Wohngebäude entstanden östlich der Heilmannstraße.
Alle Bauten des Architekten Roderich Ficks zeigen folgende typische Merkmale auf: flächige Putzbauten mit regelmäßigen Achsen, Sockellosigkeit, knapp aufsitzende Walmdächer, Bündigkeit zwischen Fenster und Wand, portalartige Fassung des Eingangs durch schmalen Natursteinrahmen, sich nach außen öffnende Fensterflügel. Die einheitliche Planung und die Einheit der Architektursprache begründen die Einheit der Siedlung.
Aktennummer: E-1-84-139-2
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Baudenkmäler nach Gemeindeteilen
Zusammenfassung
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Pullach
Großhesselohe
Höllriegelskreuth
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Ehemalige Baudenkmäler
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
Siehe auch
Anmerkungen
- Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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Literatur
- Georg Paula, Timm Weski: Landkreis München (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. Band I.17). Karl M. Lipp Verlag, München 1997, ISBN 3-87490-576-4, S. 232–249.
Weblinks
Zusammenfassung
Kontext
Commons: Baudenkmäler in Pullach im Isartal – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Denkmalliste für Pullach im Isartal (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
- Bayerischer Denkmal-Atlas (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD))
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