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Liste der Baudenkmäler in Holzkirchen (Unterfranken)

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Liste der Baudenkmäler in Holzkirchen (Unterfranken)
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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Holzkirchen zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 15. April 2020 wieder und enthält 20 Baudenkmäler.

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Ensembles

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Klosteranlage Holzkirchen
weitere Bilder

Ensemble Kloster Holzkirchen

Der Bezirk der 775 gegründeten, ehemaligen Benediktinerpropstei ist auf drei Seiten von Mauern umschlossen; nach Norden bildet der Aalbach die Grenze, an dessen unmittelbarem Rand Kirche und Prälatenbau stehen. Das Ensemble umfasst neben diesem Bezirk zusätzlich jenseits des Aalbachs die Klostermühle (Klosterstraße 1). Das Kloster selbst (Klosterstraße 2/6/8) bildet eine nach Westen offene, aus Teilen verschiedener Zeit zusammengesetzte Dreiflügelanlage mit dem oktogonalen Kirchenbau Balthasar Neumanns an der Nordwestecke; nach Osten ist dem Kloster ein Wirtschaftshof vorgelagert (Klosterstraße 12).Umgrenzung: südliche Klostermauer, östliche Klostermauer bis zum Aalbach, Aalbach nach Westen, östliche Grundstücksgrenze von Klosterstraße 77, Nibelungenstraße, westliche Grundstücksgrenze von Klosterstraße 77, Aalbach nach Westen, Aelbachbrücke, westliche Klostermauer. Aktennummer: E-6-79-149-1.

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Baudenkmäler nach Ortsteilen

Zusammenfassung
Kontext

Holzkirchen

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Wüstenzell

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Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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Literatur

Commons: Baudenkmäler in Holzkirchen – Sammlung von Bildern
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