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Liste der Baudenkmäler in Dinkelscherben

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Liste der Baudenkmäler in Dinkelscherben
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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in dem schwäbischen Markt Dinkelscherben zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

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Ensembles

Zusammenfassung
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Ensemble Ortskern Grünenbaindt

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Das Ensemble umfasst den historisch bebauten Bereich des Ortes Grünenbaindt. Es handelt sich um eine der charakteristischen mittelschwäbischen Rodungssiedlungen des 14. Jahrhunderts, deren Rückgrat eine etwa 750 Meter lange westöstlich gerichtete, nach Osten stark abfallende Straßenachse ist. Zu beiden Seiten reihen sich je etwa 25 alte Anwesen, überwiegend noch bäuerlichen Charakters, dicht aneinander. Die mittelalterliche Grundrissstruktur der Siedlung ist eindrucksvoll erhalten; an die Straßenfronten stoßen einheitlich und in etwa gleichen Abständen die Giebel der Wohnstallhäuser. Es handelt sich um zweigeschossige verputzte Satteldachbauten, entstanden im späteren 19. und frühen 20. Jahrhundert; sie haben die älteren erdgeschossigen Bauten ersetzt. An den beiden Ortsenden treten auch einzelne Traufseithäuser auf. Jedem Anwesen ist ein Hausgarten nachgeordnet; die Abgrenzung der Gartenflächen gegen die Feldflur ist deutlich ausgebildet, sie ist die Grenze des Ensembles an der Nord- und Südseite der Siedlung. Etwa in der Mitte des Straßenangers erhebt sich die vom Friedhof umgebene, auf das Spätmittelalter zurückgehende Pfarrkirche St. Peter und Paul. Sie setzt zusammen mit dem Gemeindehaus einen monumentalen Akzent im Ortsbild. Ähnlich hebt sich auch das Pfarrhaus von 1733 von den Bauernanwesen ab. Bedingt durch das West-Ost-Gefälle ergeben sich eindrucksvolle Straßenbilder mit dichten Giebelstaffelungen. Aktennummer: E-7-72-131-1.

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Baudenkmäler nach Ortsteilen

Dinkelscherben

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Anried

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Au

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Breitenbronn

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Ettelried

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Fleinhausen

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Grünenbaindt

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Saulach

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Schempach

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Siefenwang

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Ehemalige Baudenkmäler

In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.

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Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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Literatur

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