Lieferverkehr
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Lieferverkehr ist im Straßenverkehrsrecht ein gewerblicher Verkehr zum Abtransport und Lieferung von Gütern[1], der mitunter von Streckensperrungen für Fahrzeuge ausgenommen ist, wenn sein Ziel oder Ursprung auf dieser Strecke liegt.[2]

In Fußgängerzonen kann beispielsweise zu bestimmten Tageszeiten Lieferverkehr freigestellt sein.[3] Der Unterschied zu einem freigestellten Anliegerverkehr ist die Eingrenzung des Zwecks.
Einzelnachweise
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