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Gesetz zur Regelung der Ämterlaufbahn im Römischen Reich Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die lex Villia annalis (mitunter auch mit Pluralbildung: lateinisch leges annales) war ein nach dem Volkstribun Lucius Villius Annalis benanntes römisches Gesetz, das die Ämterlaufbahn, insbesondere die zeitliche Abfolge der Besetzung der senatorischen Staatsämter, normierte.
In der römischen Republik hatten sich gewohnheitsrechtlich im Laufe der Jahrhunderte Regeln entwickelt, in welcher Reihenfolge römische Politiker die senatorischen Ämter bekleiden konnten, ohne dass es dazu rechtlich verbindliche Regeln gab. So kam es, dass die Ämterreihenfolge (Quaestor, Aedil/Volkstribun, Praetor, Konsul) von einzelnen prominenten Persönlichkeiten gelegentlich durchbrochen wurde, sei es, dass einzelne Ämter übersprungen wurden (z. B. von Publius Cornelius Scipio Africanus, der ohne vorher eines der niederen Ämter innegehabt zu haben, Konsul wurde)[1][2], sei es, dass einzelne Amtsträger ihr Amt länger als ein Jahr durch Iteration besetzten (z. B. Marcus Claudius Marcellus, Suffektkonsul 215 v. Chr. und ordentlicher Konsul 214 v. Chr.).[3][1] Hintergrund wird gewesen sein, dass die politische und die militärische Leitung des Gemeinwesens nicht jungen Leuten anvertraut werden sollte, denen es noch an reiflicher Lebenserfahrung fehlte.[4] Die Regeln der lex wurden bis zum Ende der Zeit der Republik in der Regel streng überwacht und auch eingehalten. Jedoch verstieß bspw. der jüngere Scipio Africanus während des Dritten Punischen Kriegs gegen die lex und wurde 147 v. Chr. zum Konsul gewählt, ohne das dafür erforderliche Mindestalter erreicht zu haben. Er wurde zudem 143 v. Chr. wiederholt Konsul, wobei dies seit 152 v. Chr. eigentlich ebenfalls unzulässig war.[5]
Um feste Regeln für den cursus honorum zu schaffen, gab es bereits 199 v. Chr. eine Gesetzesinitiative, eine feststehende Reihenfolge für die zu bekleidenden Ämter zu schaffen, wonach zunächst das jeweils niedrigere Amt bekleidet worden sein musste, bevor man sich für das nächsthöhere Amt bewerben durfte. Nachdem diese Initiative gescheitert war, legte der Volkstribun Lucius Villius (später mit dem Cognomen Annalis für sich und seine Nachkommen benannt) im Jahre 180 v. Chr. der Volksversammlung einen neuen Gesetzesantrag vor, der angenommen wurde und als lex Villia annalis in die römische Rechtsgeschichte einging.[6]
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