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preußischer Justizminister und Präsident des Kammergerichts Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Levin Friedrich Christoph August von Bismarck (* 3. Oktober 1703 in Krevese; † 15. Oktober 1774 in Briest) war preußischer Justizminister und Präsident des Preußischen Kammergerichtes zu Berlin.
Seine Eltern waren Christoph Georg von Bismarck (* 6. Februar 1667; † 19. Dezember 1730) und dessen Ehefrau Anna Elisabeth von Katte (* 23. August 1670; † 23. Juli 1714).[1]
Bismarck war zuerst Kammergerichtsrat und wurde später Oberappellationsrat am Kammergericht. 1738 wurde er Vizekanzler und 1740 Kanzler der neumärkischen Regierung. Bismarck wurde am 20. Dezember 1746 zum preußischen Justizminister ernannt (als Nachfolger von Friedrich Wilhelm von Danckelmann),[2] 1748 wurde er zusätzlich 1. Präsident des Kammergerichtes. Er brachte in seiner Amtszeit wichtige Gerichts- und Gesetzesreformen auf den Weg, die schließlich zum Allgemeinen Preußischen Landrecht (ALR) von 1794 führten.
Er trat 1764 auf eigenen Wunsch in den Ruhestand[3] aufgrund eines Augenleidens, an dem er 1771 völlig erblindete.
Levin-Friedrich von Bismarck entstammte der altmärkischen Familie Bismarck und war Erbherr auf Briest; um 1739 erwarb er auch das benachbarte Gut Birkholz. Er war mit Sophie Amalie von der Schulenburg verheiratet und hatte mehrere Kinder, darunter:
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