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Schweizer Politiker Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Leonz Viktor Gugger (* 13. Januar 1791 in Solothurn; † 26. Juli 1864 ebenda) war ein Schweizer Politiker.
Leonz Gugger entstammte dem alten Burgergeschlecht Gugger[1] und war der Sohn des helvetischen Senators Jakob Josef Gugger (* 27. April 1753 in Solothurn; † 19. April 1836 ebenda)[2] und dessen Ehefrau Maria Anna Josefa (* 13. August 1756 in Dornach; † 1. Januar 1840 in Solothurn), die Tochter von Urs Friedrich Fridolin Schwaller (1703–1757), Schultheiss in Olten und Landschreiber in Dornach; er hatte noch vier Geschwister.
Seit dem 29. Juni 1833 war er mit Martha Magdalena (* 29. Juli 1792 in Solothurn), die Tochter von Ludwig Josef Anton Sury (1754–1796), Vogt in Mendrisio und Vogt in Dorneck, verheiratet.
1836 erwarb er ein Haus in der Gurzelngasse 38 in Solothurn.[3]
Leonz Gugger besuchte das Gymnasium (siehe Kantonsschule Solothurn) in Solothurn[4] und studierte anschliessend Rechtswissenschaften an deutschen und französischen Rechtsschulen. Nach Beendigung seiner Studien war er als Solothurner Stadtrat Förderer des Schulwesens. Unter anderem amtete er von 1815 bis 1831 als Präsident der städtischen Erziehungskommission. Während dieser Zeit wurde er 1817 Grossrat.[5]
Von 1823[6] war er Mitglied des Kleinen Rats und von 1831 bis 1841, als Mitglied des Grossen Rats,[7] auch Regierungsrat und Mitglied des kantonalen Erziehungsrats sowie in der Finanzkommission.[8]
Am 8. Juli 1828 nahm er an den Verhandlungen teil, bei denen es um die Neuerrichtung des Bistums Basel mit Bischofssitz in Solothurn ging.[9]
Von 1827 bis 1828 nahm er als Gesandter an den Tagsatzungen teil.[10][11]
Er war am Konkordat über eine gemeinsame schweizerische Mass- und Gewichtsordnung vom 17. August 1835 beteiligt, durch das in der Schweiz das metrische System als Referenz- (nicht Mass-)system eingeführt wurde.[12][13]
1836 handelte er den Postvertrag zwischen den Kantonen Solothurn und Aargau mit aus.[14]
Leonz Gugger war ein politisch aufgeklärter Patrizierabkömmling der konservativ-kirchlichen Richtung und vertrat als Konservativer die ländliche Bevölkerung des Kantons.
In seinem Amt als Regierungsrat war er, unter anderem mit Ludwig von Roll, Delegierter bei dem Gemeindeausschuss des Kantons in Balsthal am 10. Januar 1831, die eine Erklärung zur neuen demokratischen Kantonsverfassung[15] von 1831 verfassten (siehe Geschichte des Kantons Solothurn#Verfassungskämpfe).
Weil die liberale Solothurner Verfassung von 1831, die repräsentativ-demokratischen Prinzipien folgte, aber deren Volksrechte noch schwach ausgebaut waren, eine Revision nach zehn Jahren zuliess, wurde für 1841 eine solche Revision erwartet. Die konservativ-ultramontane Opposition forderte eine Autonomie der Gemeinden und direkte Wahlen, dies wurde jedoch von den Liberalen abgelehnt.
1840 traten in Bad Attisholz die Führer der konservativen Fraktion, sieben Grossräte, darunter Leonz Gugger, Theodor Scherer und die Führer der Schwarzbuben, Johann Dietler (1803–1889) und Josef Alter (1785–1847)[16] zusammen, um eine sogenannte Volkspetition zu entwerfen. Diese Petition, die am 21. Oktober 1840 in der Schildwache am Jura erschien, stellte folgende Forderungen auf:[17]
Das Veto wurde dann bei der auch anstehenden Verfassungsabstimmung durch den Grossen Rat, unter dem Vorsitz von Josef Munzinger, verworfen. Hierdurch spitzte sich der Konflikt vor der am 10. Januar 1841 anstehenden Volksabstimmung über die Verfassung zu. Am 2. Januar 1841 trafen sich, auf Einladung von Leonz Gugger, in Mümliswil führende Männer der Revisionsbewegung und unterzeichneten einen Aufruf an das Solothurner Volk, die Verfassung abzulehnen; an den ersten drei Stellen des unterzeichneten Aufrufs befanden sich die Unterschriften von Leonz Gugger, dem Grossrat Friedrich Glutz von Blotzheim und Theodor Scherer.[18] Am 3. Januar 1840 empfahlen die Mönche im Kloster Mariastein dem Wahlvolk in einem Schreiben, die Ablehnung des Verfassungsentwurfs[19] und liessen Leonz Gugger dieses Schreiben zukommen, damit dieser es dem Grossen Rat vorlegen könne. Weil Leonz Gugger das Schreiben für «zu scharf» hielt, leitete er dieses jedoch nicht weiter, sondern behielt es bei sich im Haus.[20][21]
Die Regierung liess am 5. und 6. Januar 1841 führende Persönlichkeiten der Opposition, unter anderem auch Leonz Gugger, verhaften,[22] bevor der Aufruf von Mümliswil breit gestreut werden konnte, und klagte die Inhaftierten des Hochverrats an.[23][24][25] Es erfolgte die Verurteilung Leonz Guggers zu einer elfmonatigen Haftstrafe[26] und einer hohen Geldstrafe;[27] er trat die Haft am 13. Oktober 1843 an[28] und zog sich, nach der Haftverbüssung, in sein Privatleben zurück.
Leonz Gugger war seit 1823[29] Mitglied der Schweizerischen Ökonomisch-Gemeinnützigen Gesellschaft und referierte auf deren Jahrestagungen.
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