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Ehrenamtliche, die in evangelischen Kirchen an der Gottesdienstfeier als Vorleser fungieren Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Lektoren (vom lateinischen lector, zu deutsch: „Vorleser“, abgeleitet) bezeichnet zum einen das Amt, die gottesdienstlichen Lesungen vorzutragen. Zum anderen bezieht sich der Begriff auf Laien mit theologischer Grundbefähigung, die in evangelischen Kirchen an der öffentlichen Wortverkündigung beteiligt sind.
Das Verständnis des Amtes und somit auch die Rechte und Pflichten des Lektors sind von landeskirchlichen Regelungen abhängig. In allen Landeskirchen gehört das Vortragen der Evangeliums-, Epistel- und alttestamentlichen Lesung zur Aufgabe der Lektoren. Des Weiteren gehören in einigen Landeskirchen auch das gottesdienstliche Beten und das Vortragen vorgefertigter Lese-Predigten nach Beauftragung durch die Kirchenleitung dazu. Hierzu bedarf es jedoch in der Regel einer vorherigen Ausbildung. In vielen Gemeinden sind Lektoren außerdem gemeinsam mit dem Pfarrer an der Austeilung des heiligen Abendmahls beteiligt. Die Verwaltung der Sakramente (also auch das Sprechen der Einsetzungsworte beim Abendmahl) obliegt jedoch ausschließlich den dazu befugten Personen.
Lektoren (und Prädikanten) sind innerhalb des Bereiches der ehrenamtlichen Verkündigung unterschiedliche Ämter mit verschiedenen Aufgabenbereichen. Beiden gemeinsam ist die selbständige Vorbereitung und Durchführung von gemeindlichen (öffentlichen) Wortgottesdiensten und Andachten. Die Abgrenzung von Lektoren und Prädikanten wird innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (noch) nicht einheitlich gehandhabt. Im Allgemeinen sind Lektoren nicht zur freien Wortverkündigung (Predigt) und nicht zur Sakramentsverwaltung (Leitung des Abendmahls) oder Kasualgottesdiensten (Taufe, Trauung, Beerdigung) befugt. Ausnahmen von dieser Regelung werden in den Landeskirchen verschieden gehandhabt.
In der Evangelischen Landeskirche in Württemberg werden nichtordinierte Gemeindeglieder an der öffentlichen Verkündigung des Wortes Gottes beteiligt. Entsprechend ausgebildete und beauftragte Frauen und Männer können selbständig Gottesdienste leiten und in ihnen predigen. Die Lektoren werden vom Dekan des Heimatkirchenbezirkes beauftragt und in einem Gottesdienst in ihren Dienst eingeführt. Sie tragen keinen Talar. Es ist ihnen freigestellt, eine speziell für diesen Dienst vorgesehene Mantelalbe (ohne Stola) zu tragen. Seit dem 1. November 2008 werden die Lektoren (wie in anderen Landeskirchen) Prädikanten genannt.[1]
Die beiden evangelischen Kirchen Österreichs (A.B. und H.B) bezeichnen eine Person als Lektor, wenn diese nach Absolvierung eines „Lektorenkurses“ auf Antrag des Presbyteriums einer Pfarrgemeinde durch den zuständigen Superintendenten (H.B.: Landessuperintendent) mit der Verkündigung im Gottesdienst beauftragt wurde.
Dabei wird zwischen drei Stufen unterschieden:
Unterschiede zum Pfarrer:
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