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zweite von drei Qualitätsstufen im europäischen Weinbau Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Landwein bezeichnet seit der EU-Weinrechtsänderung Verordnung Nr. 491/2009[1] vom 1. August 2009 die zweite von drei Qualitätsstufen im europäischen Weinbau. Bei Weinen dieser Güteklasse dürfen auch der Jahrgang sowie ausgewählte Rebsorten auf dem Etikett angegeben werden. Die Qualitätsanforderungen sind niedriger als die von Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung (Qualitätswein), aber höher als für Wein ohne Herkunftsangabe (dem früheren Tafelwein).
Deutscher Landwein zählt zu den Weinen mit einer geschützten geografischen Angabe[2] und bezeichnet Wein der zweitniedrigsten Qualitätsstufe nach dem Tafelwein. Die Mindestmostgewichte liegen daher um mindestens 0,5 Vol-% Alkohol höher, das entspricht 3° Oechsle. Seit 1982 gibt es in Deutschland die Bezeichnung Landwein als Qualitätsstufe für einen gebietstypischen trockenen oder halbtrockenen Tafelwein höherer Qualität. Das Weingesetz lässt aber auch die Produktion lieblicher Weine zu. Deutscher Landwein muss zu mindestens 85 % aus Trauben gekeltert werden, die aus dem Landweingebiet stammen, dessen Bezeichnung der Wein trägt.[3] Sein Most darf vor der Vergärung mit Zucker angereichert werden (Chaptalisation). In anderen Ländern gibt es ähnliche Bezeichnungen für heimische Weine, wie zum Beispiel Vin de Pays in Frankreich. Landwein muss aber nicht unbedingt minderer Qualität als ein QbA (Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete) sein. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz erlaubt in den Anbaugebieten Nahe, Rheinhessen und Pfalz gemäß ihrer Weinverordnung für QbA-Weine nur einen maximalen Ertrag von 10.500 Liter Most pro Hektar, bei Landwein sind es 15.000 Liter pro Hektar und für Grundwein 20.000 Liter pro Hektar (Gruppenmodell). Im Anbaugebiet Württemberg ist im Gegensatz dazu für alle Weinarten ein Höchstertrag von 11.000 Liter pro Hektar und in Steillagen von 15.000 Liter pro Hektar zulässig (Ein-Wert-Modell), weiterhin ist eine Überlagerung i. H. v. 20 % möglich, um z. B. Mindererträge in Folgejahren auszugleichen (§ 10 Weingesetz).[4] Viele deutsche Winzer, in deren Anbaugebiet das Gruppenmodell angewandt wird, vermarkten deshalb Weine als Landwein, obwohl diese die Qualitätskriterien für QbA oder sogar Kabinett erfüllen. Als Alternative zur Vermarktung von Landwein bleibt nur noch die Vernichtung (Abkippen der Trauben auf landwirtschaftlich genutzten Flächen), das Hängenlassen der Trauben am Stock übrig oder die Destillation, wobei der gewonnene Alkohol nur zu industriellen Zwecken genutzt werden darf (§ 11 Weingesetz).
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Landwein setzt der § 22 Weingesetz:
Seit dem 1. August 2009 sind in Deutschland folgende 26 Landwein-Gebiete festgelegt[5]:
Laut österreichischem Weingesetz 2009[8][9] gehört der Landwein zur Gruppe der Weine mit geschützter, geografischer Angabe (g. g. A.)[10] und muss folgenden Angaben entsprechen:
Alkoholerhöhung/Anreicherung
Französischer Landwein ist als Vin de Pays bekannt.
In Italien wird Landwein Vino tipico genannt, siehe Indicazione Geografica Tipica.
Schweizer Landweine sind beispielsweise der Walliser Goron und der Walliser Rosé de Goron.[11]
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